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Der Fahrzeugschein: Eine Erklärung
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Vorschriften die Zulassungsbescheinigung Teil 1 regulieren, wie diese aufgebaut ist und was in ihr geschrieben steht. Entsprechend wird § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) genau unter die Lupe genommen. Zusätzlich wird über mögliche Bußgelder aufgeklärt, die bei Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften drohen. Im folgenden Bußgeldkatalog sind alle Tatbestände des § 11 FZV (Zulassungsbescheinigung Teil 1) zu finden.
Bußgeldtabelle zu § 11 FZV:
Tatbestandsnummer | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
811100 | Keine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für das Fahrzeug mitführen | 10 |
811106 | Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für das Fahrzeug auf Anweisung einer zuständigen Person nicht aushändigen | 10 |
811112 | Kein Anhängerverzeichnis mitführen | 10 |
811118 | Anhängerverzeichnis auf Anweisung einer zuständigen Person nicht aushändigen | 10 |
Wurde die Führerscheinprüfung erst einmal bestanden, ist die Freude groß. Wird dann auch noch ein günstiges Auto ausfindig gemacht oder sind die Eltern spendierfreudig genug, ihrem Kind einen Neuwagen zu schenken, kann die aufregende Fahrt mit dem ersten Kfz fast schon beginnen – ein gewisses Dokument fehlt jedoch noch.
Denn nach § 11 FZV muss zusätzlich für jedes Fahrzeug ein entsprechender Kfz-Schein, der auch umgangssprachlich als Fahrzeugschein und amtlich als Zulassungsbescheinigung Teil 1 betitelt wird, vorhanden sein. Dieser dient der Identifikation des jeweiligen Fahrzeugs.
FAQ: Zulassungsbescheinigung Teil 1
Unter anderem befinden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemaliger Fahrzeugschein) Angaben zum Kfz selbst, zum Kennzeichen, zum Fahrzeughalter sowie zur Hauptuntersuchung („TÜV“).
In diesem Fall müssen Sie einen neuen Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle beantragen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Dieser Tabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen in puncto Fahrzeugschein möglich sind.
EU-Richtlinien entsprechend wurden ab dem 1. Oktober 2005 die alten Zulassungspapiere, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, in Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 abgeändert. Der Sinn hinter der Änderung ist es, dass dadurch amtliche Papiere, wie beispielsweise ein neuer Fahrzeugschein, nicht mehr so einfach gefälscht werden können. Trotz der Einführung der Zulassungsbescheinigung 1 behält ein alter Fahrzeugschein aber seine Gültigkeit.
Entsprechend besitzt auch jeder Fahrzeugschein, der heute neu ausgestellt wird, fälschungserschwerende Merkmale – diese sind in Anlage 5 der FZV genau geregelt. Unter anderem gehören dazu in das Trägermaterial eingearbeitete, teilweise fluoreszierende Melierfasern und ein Wasserzeichen namens „Stilisierter Adler“.
Für gewöhnlich erhält jeder Autokäufer nach erfolgreichem Geschäft die das Kfz betreffende Zulassungsbescheinigung Teil 1. Mit dieser Bescheinigung ist es möglich, bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Zulassung zu stellen.
Doch was passiert, wenn ein Fahrzeugschein verloren geht? In diesem Fall lässt sich eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei der Zulassungsstelle beantragen.
Ein erfolgreicher Antrag auf eine neue Zulassungsbescheinigung bedarf der Erklärung bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Wer einen Fahrzeugschein neu beantragen möchte, muss einige Informationen über amtliche Dokumente übermitteln. Je nachdem ob der Fahrzeughalter eine private oder geschäftliche Person ist, müssen unterschiedliche Nachweise für den Kraftfahrzeugschein erbracht werden.
Jeder, der einen neuen Fahrzeugschein beantragen möchte, muss aber immer folgende Dokumente vorlegen:
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (der ehemalige Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- Eidesstattliche Erklärung zum Verlust vom Fahrzeugschein
Ist ein Kraftfahrzeug mit vorhandener Zulassungsbescheinigung Teil 1 erfolgreich zugelassenen worden, findet sich im Kfz-Schein eine Erklärung zum Fahrzeughalter und zu den einzelnen Fahrzeugdaten. Die technisch zulässige Anhängerlast ist im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 genauso eingetragen, wie auch der Termin der nächsten Hauptuntersuchung. Doch viele Daten sind für den Laien nicht sofort verständlich.
Denn der Fahrzeugschein verrät durch nicht direkt nachvollziehbare Nummern- und Buchstabenkennzeichnungen eine Menge Informationen über das betreffende Kraftfahrzeug. Wer einen Kfz-Schein lesen und hundertprozentig verstehen möchte, muss sich über die verschiedenen Kennzahlen und Buchstaben informieren. Erläuterungen über die verschiedenen Eintragsfelder finden sich aber leicht im Internet.
Die Erklärung zum Fahrzeugschein und seiner Rolle bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs findet sich in § 11 FZV Absatz 1. Dort wird festgelegt, dass jede Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit einer sichtbaren Markierung mit der Aufschrift „Zur Außerbetriebssetzung entfernen“ versehen sein muss. Jede dieser Markierungen kommt mit einer einzigartigen Druckstücknummer daher.
Möchte ein Halter sein Fahrzeug außer Betrieb setzen, kann er an dieser Stelle durch Rubbeln den Schriftzug „Außer Betrieb gesetzt“ sichtbar machen. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss so konstruiert sein, dass diese Änderung unumkehrbar ist.
§ 11 Absatz 2 FZV legt genau fest, dass im Fall von mehreren Anhängern der Kfz-Fahrzeugschein von der Zulassungsbehörde durch ein zusätzliches Anhängerverzeichnis erweitert werden kann. Aus diesem Verzeichnis müssen folgende Informationen herausgelesen werden können:
- Der Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugbesitzers
- Die Marke, Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus
- Die Leermasse und zulässige Gesamtmasse
Bei Sattelanhängern müssen folgende Daten zusätzlich verzeichnet sein:
- Die Stützlast
- Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Das Datum der ersten Zulassung
- Das Kfz-Kennzeichen der Anhänger
Damit ein Fahrzeugschein maschinell ausgefüllt werden kann, werden der zuständigen Zulassungsstelle bei Bedarf die nötigen Typdaten vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt. Bei einem Fahrzeug der Bundeswehr kann durch die Zentrale Militärkraftfahrtstelle eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 nach dem Muster der Anlage 6 der FZV erstellt werden.
Der Verlust des Fahrzeugscheins kann je nach Behörde recht teuer sein. Eine Wiederherstellung kostet im Schnitt bis zu 45 Euro. Günstiger wird es, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht verloren gegangen ist, sondern wegen Unbrauchbarkeit neu erstellt werden muss. Die Gebühr dafür liegt im Schnitt bei etwa 10 Euro.
Das Gesetzt sieht es außerdem vor, dass nach Verlust und Wiedererstellung des Fahrzeugscheins eine Meldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen muss, wenn das verlorene Ursprungsdokument wieder auftaucht.
Jeder Fahrzeugführer ist durch § 11 Absatz 6 FZV grundsätzlich dazu verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei jeder Fahrt mit sich zu führen.
Außerdem muss dieser auf Verlangen von zuständigen Personen, beispielsweise Kräfte der Polizei, vorgezeigt werden.
Benutzen mehrere Personen ein Fahrzeug, muss derjenige, der das Auto gerade führt, das Dokument immer dabei haben. In diesem Fall reichen einigen Beamten auch oft Schwarz-Weiß-Kopien und eine Erklärung zum fehlenden Kfz-Schein – dann existiert Verständnis dafür, dass das Original nicht ständig den Besitzer wechselt. Nach dem Gesetz der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist das aber nicht zulässig – das Original wird hier gefordert.
Es ist nicht möglich einen Termin zur Umschreibung (Umzug an einen anderen Wohnort) bei der Zulassungsstelle Altenholz,zu ermöglichen.
Danke für die guten Tipps zur Zulassungsstelle. Eine Bekannte hatte ihr Auto in Wien zulassen lassen. Da dort die Bestimmungen andere sind, sind hier auch andere Kosten angefallen.