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Einen Oldtimer zuzulassen, muss nicht teuer sein
Liebhaber von alten Fahrzeugen haben es nicht leicht. Ob es sich um einen historischen PKW, einen LKW oder einen Anhänger handelt – jegliches Vehikel mit mehreren Jahrzehnten auf dem Buckel lastet schwer auf dem Geldbeutel. Alte Teile müssen schließlich restauriert und zusätzliches Original-Equipment soll erworben werden.
Und dann kommt noch die schadstoffabhängige Besteuerung hinzu, die je nach Verfassung eines Sammlerstücks sehr teuer ist. Der Ruf war laut nach einer bezahlbaren Zulassungsform und 1994 wurde er erhört:
Es kam das 07-Kennzeichen für Oldtimer und damit ein rotes Nummernschild, das viele Autofreunde aufatmen ließ. Im folgenden Bußgeldkatalog sind alle Tatbestände des § 17 FZV (Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer) zu finden.
Bußgeldtabelle zu § 17 FZV:
Tatbestandsnummer | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
817100 | Fahrzeug mit nicht vorschriftsmäßigem roten Oldtimerkennzeichen fahren | 10 |
817106 | Fahren eines Fahrzeugs, dessen rotes Oldtimerkennzeichen nicht den Vorschriften entspricht, anordnen oder zulassen | 10 |
FAQ: § 17 FZV und das 07-Kennzeichen
Dieses Kennzeichen kommt bei Oldtimer zum Einsatz, die nur noch sporadisch am Verkehr teilnehmen. Dies ist zum Beispiel bei der Anreise zu Oldtimer-Veranstaltungen der Fall.
Über die gesetzlichen Bedingungen informieren wir hier.
Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro vor.
Das 07-Kennzeichen und seine Vorteile
Das rote Wechselkennzeichen bringt eine Menge Vorzüge für Besitzer älterer Wagen. So ermöglicht es Fahrzeugen, die anders keine Zulassung mehr bekommen, sich wieder auf die Straße zu begeben. Die elektrische Anlage ist kaputt? Der Unterboden ist schon zu stark eingerostet? Diese Mängel am Fahrzeug sind kein Problem für einen Wagen mit dem begehrten roten Oldtimerkennzeichen. Hinzu kommt, dass für Fahrzeuge, für die die Besitzer das rote Kennzeichen erfolgreich beantragen, die regelmäßige Hauptuntersuchung entfällt. So ist das Gefährt auch von den Beschränkungen der Umweltzonen befreit.
Vor allem für Sammler ist diese besondere Art der Zulassung attraktiv. So kann ein einmal erworbenes 07-Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt werden. Der Besitzer des roten Nummernschilds bezahlt zwar in der höchsten Fahrzeugsteuerklasse, aber das tut er nur für ein Fahrzeug.
Die Bedingungen für das 07er-Kennzeichen
Besitzer alter Autos haben vielfältige Möglichkeiten, ihre Lieblinge zu versichern und zuzulassen. Wenn das betreffende Fahrzeug jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt, gibt es kaum eine bessere Wahl als die 07er-Nummer, die in roten Buchstaben auf dem Nummernschild steht. Aber ab wann ist ein Auto eigentlich ein Oldtimer und kann für dieses spezielle KFZ-Kennzeichen zugelassen werden? Dem Gesetzgeber nach ist es offiziell erlaubt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das betreffende Kraftfahrzeug ist mindestens 30 Jahre alt.
- Es befindet sich in angemessenem, originalem oder originalgetreuem Zustand.
Doch nicht nur das betreffende Vehikel muss für das 07-Kennzeichen Bedingungen erfüllen. Auch der Fahrer muss im Vorhinein einige Eigenschaften und Dokumente mitbringen:
- Der Antragssteller muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können. Dieses zeichnet ihn als vertrauenswürdig genug aus, das rote Dauerkennzeichen zu verwenden.
- Für jedes Fahrzeug, auf welches der Besitzer ein 07er-Kennzeichen beantragen möchte, muss laut § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ein Oldtimergutachten vorliegen.
Seit 2007 wird die Vergabe für das 07-Kennzeichen bundesweit von § 16 und § 17 der Fahrzeugs-Zulassungs-Verordnung (FZV) festgeschrieben. Zuvor oblag die Ausgestaltung des Regelwerks noch den einzelnen Ländern. Doch auch heute kommt es noch vor, dass einige Länder und Bezirke gesetzliche Zusatzklauseln hinzufügen, wenn es um die Oldtimer-Zulassung geht. So werden gerne regelmäßige Verkehrssicherheitsnachweise gefordert, obwohl der Gesetzgeber diese so gar nicht vorgesehen hat. Haben ein Fahrzeughalter und sein Kraftfahrzeug aber die oben genannten Bedingungen erfüllt, besteht prinzipiell das Recht darauf, ein rotes Kennzeichen zu beantragen.
Nachteile und Beschränkungen beim 07-Kennzeichen
Das 07-Kennzeichen gibt dem Eigentümer zwar einige Freiheiten, kommt aber auch mit gewissen Einschränkungen daher. So muss der Fahrer stets ein rotes Fahrzeugscheinheft mit sich führen, in das die jeweilige Zulassungsstelle alle Fahrzeuge einträgt, die unter dem Kennzeichen laufen.
Dem Fahrer eines 07-Oldtimers ist es nicht gestattet, das Gefährt zu alltäglichen Fahrten im normalen Straßenverkehr zu benutzen. Das historische Fahrzeug darf nur für die Fahrt zu Oldtimertreffen und Rallyes verwendet werden. Außerdem gestattet der Gesetzgeber im § 17 des FZV auch die Benutzung „für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge“. Wer sich mit einem Vehikel dieser Kategorie außerhalb dieser Beschränkungen bewegt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Entsprechend muss der Fahrer auch ein Fahrtenbuch zum Nachweis mit sich führen.
Lohnt sich die Haltung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes?
Jeder Liebhaber historischer Fahrzeuge muss sich die Frage selbst beantworten, ob sich der Aufwand für das 07-Kennzeichen lohnt. Neben dem bürokratischen Aufwand kommen viele anfängliche Kosten auf den Antragssteller zu. Ein Oldtimer-Gutachten, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Fahrzeugscheinheft und die Zuteilung des 07er-Kennzeichens müssen erstmal bezahlt werden. Dann kommen auch noch die Steuern für eines der Fahrzeuge hinzu.
Für Sammler historischer Fahrzeuge, die sich gerne bei Oldtimertreffen unter Gleichgesinnte begeben, ist die 07er-Nummer aber immer eine attraktive Option.
Ich meine mal, da das rote Kennzeichen keine Ortsbezeichnung hat (MA, KA, F, M,) braucht dieses Fahrzeug auch nicht umgemeldet werden. Aber um sicher zu gehen, erst mal bei der Zulassungsstelle sich sachkundig machen. Was die wenigsten wissen, habe mir einen Oldtimer aus PB (Paderborn) gekauft und kann damit in Mannheim herumfahren. Der Gesetzgeber möchte gern das die Autonummer immer die selbe am Fahrzeug ist und bleibt.
Kann ich bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk meinen Oldtimer mit seinem 07er-Kennzeichen auch nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr.2 FZV ummelden?
Ist es möglich das ich das Fahrzeug mit 07er Kennzeichen von einem Bekannten fahren darf? Oder darf grundsätzlich nur der Halter mit dem Fahrzeug fahren?