§ 26 und § 27 FZV (Versicherungskennzeichen)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 12. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Vergabe, Ausgestaltung und Anbringung

Bestimmte Fahrzeuge mit niedriger Leistung, wie zum Beispiel Kleinkrafträder, sind nicht zulassungspflichtig und weisen entsprechend kein Kfz-Kennzeichen auf. Doch eine Haftpflichtversicherung muss nach dem Pflichtversicherungsgesetz für jedes Kfz bestehen. Zulassungsfreie Fahrzeuge müssen die Versicherung über das Versicherungskennzeichen nachweisen. § 26 und § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung definieren die gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich. Im folgenden Bußgeldkatalog sind alle Tatbestände von § 26 und § 27 FZV (Versicherungskennzeichen und deren Ausgestaltung und Anbringung) zu finden.

Tatbestands­nummerTatbestandStrafe (€)
826100Fahrzeug führen, ohne die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen10
826106Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen einer zuständigen Person nicht aushändigen10

Tatbestands­nummerTatbestandStrafe (€)
827100Fahrzeug führen, dessen Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften entspricht10

FAQ: Versicherungskennzeichen

Wozu wird das Versicherungskennzeichen benötigt?

Dieses Kennzeichen dient als Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.

Für welche Fahrzeuge ist ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben?

Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr müssen Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter über ein Versicherungskennzeichen verfügen.

Welche Sanktionen drohen, wenn das Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften entspricht?

Was der Bußgeldkatalog in einem solchen Fall vorsieht, verrät diese Bußgeldtabelle.

Bei einer Mopedversicherung erhält ein Halter ein Versicherungskennzeichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei einer Mopedversicherung erhält ein Halter ein Versicherungskennzeichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Versicherungskennzeichen, teilweise auch Moped-Kennzeichen genannt, muss jährlich am 1. März erneuert werden und ersetzt das Kfz-Kennzeichen, das zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge aufweisen. Nicht nur entsprechende Fahrzeuge mit einer Mopedversicherung müssen dieses Kennzeichen als Nachweis für die bestehende Versicherung aufweisen.
Die Betriebserlaubnis in Kombination mit dem Versicherungskennzeichen ist für folgende Fahrzeugtypen notwendig:

  • Pedelecs mit einer Motorenleistung über 250 Watt, einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h
  • Quads, Segways und Trikes, bei einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum, der 50 ccm nicht überschreitet
  • Mofas und Mopeds, die vor dem 01.03.1992 das erste Mal versichert waren und nicht schneller fahren als 60 km/h
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • E-Roller
  • Motorisierte Krankenfahrstühle, wenn sie unter die Führerscheinklasse AM fallen
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, bei einer maximalen Leermasse von 350 kg und einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Kleinkrafträder, dazu zählen Mofas, Mopeds und Roller, die nicht schneller als 45 km/h sind und einen maximalen Hubraum von 50 ccm besitzen

Neben der Zulassung sind diese Fahrzeuge auch von der Steuer befreit. E-Bikes und Pedelecs, die die oben genannte Leistungsgrenze nicht überschreiten, benötigen kein Versicherungskennzeichen. Eine private Haftpflichtversicherung deckt einen möglichen Schaden ab.

Um ein Versicherungskennzeichen für einen Roller oder ein Mofa kommt in den oben genannten Fällen aber niemand herum. § 26 FZV legt fest, dass nach Zahlung der Versicherungsprämie dem Halter von dem Versicherer auf Antrag das Versicherungskennzeichen zusammen mit einer dazugehörigen Bescheinigung ausgestellt wird. Versicherungen sind ab diesem Zeitpunkt gültig. Jeder Antragssteller ist dann auch dazu verpflichtet, folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:

  • Fahrzeugklasse
  • Art, Aufbau und Marke eines Fahrzeugs
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer

In der Versicherungsbescheinigung ist das Verkehrsjahr genau vermerkt. Ist das Jahr erst einmal vorbei, verlieren die Bescheinigung und das Kennzeichen ihre Gültigkeit.

Ein Tipp: Bei einem Versicherungskennzeichen lohnt der Preisvergleich in dem Sinne, dass die Versicherung von verschiedenen Anbietern zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird. Wer vergleicht, kann dabei durchaus Geld sparen.
Ein Roller mit Versicherungskennzeichen darf im Ausland gefahren werden, wenn sich an § 26 und § 27 FZV gehalten wird.
Ein Roller mit Versicherungskennzeichen darf im Ausland gefahren werden, wenn sich an § 26 und § 27 FZV gehalten wird.

Nach § 26 Absatz 2 FZV muss das Versicherungskennzeichen ein Schild sein, das durch eine entsprechende Erkennungsnummer und das Zeichen des zuständigen Verbandes beim Fahrzeug eine eindeutige Identifikation zulässt.

Gibt es keinen zuständigen Verband, muss alternativ das Zeichen des Versicherungsunternehmens und das Verkehrsjahr angegeben sein.

Nicht mehr als drei Ziffern und drei Buchstaben dürfen zusammen die Erkennungsnummer ergeben.

Diese wird vom zuständigen Verband oder mit der Genehmigung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Versicherungsunternehmen übermittelt. Dabei gibt der Gesetzgeber vor, dass die Ziffern eine Zeile über den Buchstaben stehen müssen und das Verkehrsjahr durch Angabe des Kalenderjahrs zu benennen ist.

Auch der Versicherer wird vom Gesetz in die Pflicht genommen. So muss das Unternehmen die aufgenommenen Halterdaten unverzüglich dem Kraftfahrt-Bundesamt mitteilen.

Nicht vergessen: Für Ihr Moped ist ein Versicherungskennzeichen nötig, wenn es in eine der oben genannten Kategorien fällt.

In § 27 FZV wird genauer auf die Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens eingegangen. So beschreibt Absatz 1 die Farbänderung, die jedes Jahr stattfindet:

“ Die Beschriftung der Versicherungskennzeichen ist im Verkehrsjahr 2006 blau auf weißem Grund, im Verkehrsjahr 2007 grün auf weißem Grund und im Verkehrsjahr 2008 schwarz auf weißem Grund; die Farben wiederholen sich in den folgenden Verkehrsjahren jeweils in dieser Reihenfolge und Zusammensetzung.“

Aus dieser Vorgabe ergibt für Versicherungskennzeichen immer eine Farbe, die sich jedes dritte Jahr wiederholt. Entsprechend hat ein Versicherungskennzeichen 2016 die Farbe Grün. Zur besseren Übersicht kann folgende Tabelle zu Rate gezogen werden:

FarbeVerkehrsjahr (beginnt immer am 1. März)
Schwarz20082011201420172020
Blau20092012201520182021
Grün20102013201620192022

Dem Gesetz folgend hat der Rand des entsprechenden Schilds die gleiche Farbe wie die Schriftzeichen aufzuweisen. Auch muss die Sichtbarkeit an einem Fahrzeug gewährleistet sein. So darf ein Versicherungskennzeichen an einem Mofa nicht spiegeln, noch darf es verdeckt oder verschmutzt sein.

§ 27 Absatz definiert, dass das Kennzeichen reflektieren muss, die Rückstrahlwerte unterliegen dabei Abschnitt 5.3.4 des Normblattes DIN 74069 von 1996.

Ein Versicherungskennzeichen beim Moped ist ein Nachweis für die bestehende Haftpflichtversicherung.
Ein Versicherungskennzeichen beim Moped ist ein Nachweis für die bestehende Haftpflichtversicherung.

Die Anbringung muss am Fahrzeug-Heck erfolgen, nach Möglichkeit unter der Schlussleuchte. Dabei darf das Kennzeichen eine Neigung bis zu einem vertikalen Winkel von 30° in Fahrtrichtung zeigen.

Das gilt beispielsweise auch, wenn Sie eine Mopedversicherung für ein entsprechendes Fahrzeug abgeschlossen haben.

Auch darf das Schild nicht weniger als 200 mm über dem Fahrbahnrand liegen.

Wer ein Mofa, einen Roller oder einen entsprechenden anderen Fahrzeugtyp besitzt und nach dem Gesetz eine Versicherung dieser Art abschließen muss, ist bei der Mitführung eins Anhängers dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Erkennungsnummer der Versicherung am Heck des Anhängers wiederholt wird. Für diese Wiederholung gilt, dass sie bei Tageslicht beidseitig aus einem Winkel von 45° und auf einer Entfernung von 15 m lesbar sein muss. Die Farbe der Schrift und des Untergrundes müssen dem Kennzeichen der Versicherung entsprechen.

Eine Beleuchtung des Kennzeichens oder der Wiederholung ist erlaubt, wird aber nicht gefordert.

Erinnerung: Ein Versicherungskennzeichen, das einmal abgelaufen ist, sollte nicht weiter verwendet werden. Wer ein Fahrzeug ohne laufende Versicherung in Betrieb nimmt, begeht eine Straftat. Entsteht während dieser Tat ein Schaden, wird es richtig teuer.

Neben dem Kennzeichen der Versicherung darf nur das Unterscheidungskennzeichen am Kfz angebracht werden. In Deutschland wird es durch den Großbuchstaben „D“ ausgedrückt.

Für ein Versicherungskennzeichen im EU-Ausland gilt, dass dieses dort genauso gültig ist, sofern das Unterscheidungskennzeichen angebracht ist und die Bescheinigung der Versicherung mitgeführt wird.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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