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Einheitliche Gruppen von Fahrzeugen werden in der Europäischen Union in Fahrzeugklassen eingeteilt. Die Klassifizierung gemäß einheitlicher Vorgaben ist zum Beispiel für die Zulassung von Fahrzeugen wichtig, denn sie beinhaltet Bestimmungen zum Aufbau der Fahrzeuge sowie zu deren Verwendungszweck. So sind Fahrzeuge, die der Fahrzeugklasse M zugeordnet sind, üblicherweise nur für die Personenbeförderung gedacht.
Der nachfolgende Ratgeber geht näher darauf ein, welche Bedeutung die Fahrzeugklasse M hat und welche Unterschiede zwischen den Klassen M1, M2 und M3 bestehen. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Richtlinien und Verordnungen als rechtliche Grundlage dienen.
FAQ: Fahrzeugklasse M
Die Klasse M gehört zu den EG-Fahrzeugklassen. Hierunter fallen alle Fahrzeuge, die für die Personenbeförderung geeignet sind und mindesten vier Räder haben. Die Klasse ist zudem in drei Unterklassen aufgeteilt. Welche das sind, lesen Sie hier.
Ja. Mithilfe der Untergliederung in verschiedene Fahrzeugklassen gemäß Verordnung (EU) 2018/858 gibt es einheitliche Regelungen für die Kfz-Zulassung. Hersteller richten sich nach den Vorgaben der Verordnung, um eine Typenzulassung zu erhalten.
Grundsätzlich zählen PKW, Wohnmobile und Busse zur Fahrzeugklasse M. Informationen dazu, welche Fahrzeuge beispielsweise zu dieser Klasse zählen können, finden Sie in der Tabelle hier.
Wo sind die Bestimmungen zur Fahrzeugklasse M zu finden?
Gehören Fahrzeuge bauartbedingt und aufgrund ihres Zwecks zu einer einheitlichen Gruppe, werden sie in eine der acht EG-Fahrzeugklassen eingeordnet. Die Grundlage für die europaweit einheitliche Klassifizierung bildet unter anderem die Verordnung (EU) 2018/858 (sowie die EU-Richtlinie 2002/24/EG bzw. die EU-Verordnungen Nr. 168/2013). Diese ist wiederum die Basis für die Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Letztere stellt die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht dar und ist somit für die Zulassung bzw. die Typenzulassung in Deutschland von Bedeutung.
Laut der EU-Verordnung ist für die Fahrzeugklasse M folgendes bestimmt:
Klasse M umfasst vorwiegend für die Beförderung von Personen und deren Gepäck ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge
Fahrzeuge dieser Klasse müssen zudem mindestens vier Räder besitzen und bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h erreichen können. Grundsätzlichen fallen also alle PKW in die Fahrzeugklasse M. Darüber hinaus gehören jedoch auch Wohnmobile und Busse dazu.
Um eine detaillierte Einordnung zu erreichen, findet sich in der genannten Verordnung eine weitere Unterteilung: Und zwar in die Fahrzeugklasse M1, M2 und M3. In diesen Unterklassen spielen dann die Anzahl der Sitzplätze sowie das zulässige Gesamtgewicht eine Rolle.
Die Klassifizierung der Fahrzeuge ist nicht nur in Bezug auf die Zulassung von Bedeutung. Auch andere innerhalb der EU einheitliche Vorschriften beziehen sich auf die Fahrzeugklassen. So gibt es beispielsweise unterschiedliche Abgasvorschriften für die Fahrzeugklassen oder verschiedene Bestimmungen zu Sicherheitseinrichtungen (dritte Bremsleuchte nur für die Klasse M1 usw.).
Fahrzeuge der Klasse M1: Diese Bestimmungen gelten
In der Regel wird ein PKW der Klasse M1 zugeordnet. Doch was ist M1 genau? Laut den Vorgaben der Verordnung 2018/858 fallen in diese Unterklasse Fahrzeuge zur Personenbeförderung, die mindestens vier Räder haben und mit höchstens acht Sitzplätzen ausgestattet sind. Diese Sitzplätze dürfen zusätzlich zum Fahrersitz vorhanden sein. Stehplätze sind bei diesen Kfz der Fahrzeugklasse M nicht zulässig. Auch dann nicht, wenn der vorhandene Sitzplatz auf den Fahrersitz beschränkt ist.
Üblicherweise gehören also alle gängigen Automodelle und auch Wohnmobil-Varianten zu dieser Fahrzeugklasse. Hat das M bzw. das M1 noch den Zusatz „G“, handelt es sich um Geländefahrzeuge. Gemäß Anlage XXIX StVZO fallen Kfz dann in die Fahrzeugklasse M1G, wenn sie:
- Allradantrieb besitzen (auch wenn der Antrieb einer Achse abgeschaltet werden kann)
- Mindestens eine Differenzialsperre bzw. ähnliche Einrichtung haben
- 30 % Steigung überwinden können
- der vordere Überhangwinkel bei mindestens 25 Grad, der hintere bei mindestens 20 Grad liegt
- Bodenfreiheit unter den Achsen mindestens 180 mm beträgt
- Bodenfreiheit zwischen den Achsen mindestens 200 mm beträgt
Hat ein Kfz die festgelegten Merkmale, kann es als Fahrzeug der Klasse M1 in der EU und in Deutschland zugelassen werden.
Was gilt für die Fahrzeugklasse M2?
Kfz der Fahrzeugklasse M2 sind ebenfalls Fahrzeuge, die für die Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind. Sie haben neben dem Fahrersitz mehr als acht weitere Sitzplätze, dürfen aber ein zusätzliches Gesamtgewicht von 5 Tonnen nicht überschreiten. Zu dieser Fahrzeugklassen zählen zum Beispiel Linienbusse.
Auch für diese Variante der Fahrzeugklasse M ist in Anlage XXIX StVZO festgelegt, wann Fahrzeuge als Geländefahrzeuge gelten und die Kennzeichnung M2G erhalten. Fahrzeuge, die nicht mehr als 12 Tonnen wiegen (wozu auch einige Kfz der Klasse M3 zählen) und deren Räder alle gleichzeitig angetrieben werden können, zählen dann zur Fahrzeugklasse M2G.
Darüber hinaus muss es möglich sein, mindestens eine Vorder- und eine Hinterachse gleichzeitig anzutreiben. Sowie bei M1G muss eine Differenzialsperre oder eine ähnlich funktionierende Einrichtung vorhanden sein. Fahrzeuge dieser Klasse sollten zudem eine Steigung von 25 Prozent überwinden können.
Bestimmungen für die Fahrzeugklasse M3
Diese Unterkategorie der Fahrzeugklasse M umfasst Kfz, die mehr als acht Sitzplätze haben, schwerer als 5 Tonnen sind und auch über Stehplätze verfügen können. Wie bei der Klasse M2 gehören in der Regel Busse zu dieser Fahrzeugklasse.
Für die Einordnung in die Klasse M3G, müssen die Fahrzeuge schwerer als 12 Tonnen sein und einen Allradantrieb besitzen. Dabei ist es wichtig, dass mindestens 50 Prozent der Räder gleichzeitig angetrieben werden können sowie eine Differenzialsperre vorhanden ist.
Zudem ist vorgeschrieben, dass Fahrzeuge eine 25-prozentige Steigung schaffen. Darüber hinaus muss der Überhangwinkel sowohl vorne als auch hinten 25 Grad und die Bodenfreiheit unter den Achsen 250 mm betragen. Die Bodenfreiheit zwischen den Achsen ist mit 300 mm bestimmt.
Wohnmobile und besondere Kfz der Fahrzeugklasse M
Zur Fahrzeugklasse M gehören auch Kfz, die einen bestimmten Zweck oder Funktion erfüllen. Laut StVZO sind das unter anderem folgende:
- Wohnmobile (mit Tisch, Sitz- und Schlafgelegenheiten, Kochstellen, Einrichtungen zum Unterbringen von Gepäck)
- Kugelsichere PKW
- Krankenwagen (Transport von Verletzten und Erkrankten)
- Leichenwagen
Für diese Fahrzeuge gilt ebenfalls, dass sie vorrangig für den Personentransport ausgelegt sind. Je nachdem, welche Merkmale sie haben, können sie zu verschiedenen Unterklassen zählen.
Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M: Welche fallen darunter?
Welche Fahrzeuge nun genau in welche Klasse fallen, fasst das Kraftfahrt-Bundesamt im „Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern“ zusammen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit einigen Beispielen der jeweiligen Fahrzeuge in den Unterklassen der Fahrzeugklasse M:
Unterklasse | Beispiele für Fahrzeuge |
---|---|
M1 | - Limousine - Kombi - Cabrio - PKW Pick-up - SUV - Wohnmobil |
M2 | - Eindecker-Bus bis 5t - Doppeldecker-Bus bis 5 t - Gelenkbus bis 5 t - Niederflurbus bis 5 t |
M3 | - Eindecker-Bus über 5t - Doppeldecker-Bus über 5 t - Gelenkbus über 5 t - Niederflurbus über 5 t |
Was darf ich eigentlich mit welcher Fahrzeugklasse fahren?
Die Fahrzeugklasse M hat nur indirekt Einfluss darauf, welche Fahrzeuge Sie führen dürfen. In erster Linie bestimmt das nämlich die Führerscheinklasse. Da Fahrzeuge mit unterschiedlichem zulässigem Gesamtgewicht in diese Klasse fallen, müssen daher auch entsprechend unterschiedliche Führerscheine vorliegen.
In der Regel ist es aber so, dass für Kfz der Fahrzeugklasse M1 mit einem Gewicht von bis zu 3,5 t der Führerschein der Klasse B ausreicht. Da Fahrzeuge aus den Klassen M2 und M3 oftmals Busse bzw. Kfz mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht, müssen für diese dann Führerscheine aus den D- oder C-Klassen vorhanden sein.
Mein Wohnmobil hat 3,85to ZGG .
Darf ich damit bei VZ 277 überholen?
Eine Frage zu Wohnmobil über 3,5t mit Eintrag M1.
Darf man damit im Überholverbot für LKW überholen?
M1 ist ja PKW zur Personenbeförderung wobei es keine Gewichsangabe gibt.
Es herrscht unter Wohnmobilisten ein Verunsicherung da in anderen EU-Staaten das anders geregelt ist. Da wird klar unterschieden zwischen LKW und Wohnmobil und so das LKW-Überholverbot nicht für WoMo zu trifft.