Fahrzeugklasse S: Gesetzliche Bestimmungen für Geräte der Forst- und Landwirtschaft

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 12. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Fahrzeugtypen zur Fahrzeugklasse S gehören, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Fahrzeugklasse S

Was bedeuten die Fahrzeugklassen?

Die einzelnen EG-Fahrzeugklassen sind ein EU-weit gültiges Klassifizierungssystem, mit den Kraftfahrzeuge anhand ihrer Größe, Bauart und ihrem Verwendungszweck in unterschiedliche Fahrzeugkategorien bzw. Fahrzeugtypen unterteilt werden. Die Fahrzeugklassen regulieren unter anderem die Bestimmung für die Kfz-Zulassung der verschiedenen Kraftfahrzeuge sowie die jeweiligen Fahrerlaubnisvorschriften, die festlegen, wann ein Fahrer dazu qualifiziert ist, einen dieser Fahrzeugtypen zu führen.

Was ist die Fahrzeugklasse S?

Die Fahrzeugklasse S umfasst in Deutschland alle gezogenen und auswechselbaren Geräte für die Land- und Forstwirtschaft sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen (bspw. Mähdrescher). Eine Übersicht weiterer Kraftfahrzeuge der Klasse S finden Sie hier.

Welchen Führerschien brauche ich für die Fahrzeugklasse S?

Ein Führerschein der Klasse L berechtigt zum Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen und selbstfahrender Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Da die Fahrzeugklasse S jedoch auch Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h beinhaltet, ist unter Umständen die Fahrerlaubnisklasse T notwendig.

Fahrzeugklasse S: Gesetzliche Grundlage der geltenden Bestimmungen

Gesetzliche Bestimmungen zur Fahrzeugklasse S in Deutschland finden sich unter anderem in Anlage XXIX der StVZO.
Gesetzliche Bestimmungen zur Fahrzeugklasse S in Deutschland finden sich unter anderem in Anlage XXIX der StVZO.

Die EU-rechtliche Grundlage der Fahrzeugklasse S bilden mehrere EU-Richtlinien- und Verordnungen, welche die Anforderungen und Standards für die Zulassung, den Betrieb, die Ausrüstung sowie die Verkehrssicherheit von ziehbaren land- oder forstwirtschaftlichen Geräten und selbstfahrender Arbeitsmaschinen definieren. Hierzu zählen

  • die Richtlinie 2003/37/EG über die Typgenehmigung von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und ihrer Anhänger,
  • die Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein,
  • die Verordnung (EU) Nr. 167/2013 zur Genehmigung und Marktüberwachung von land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen,
  • die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen sowie die
  • die Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern.

Die Umsetzung der EU-Richtlinien-und Verordnungen in nationales Recht erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zusammen mit Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3). Die FeV beinhaltet die Regelungen zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen sowie die Voraussetzungen für den Erwerb und die Gültigkeit einer jeweiligen Fahrerlaubnis.

Fahrzeugklasse S: Überblick zugehöriger Maschinen und Fahrzeuge

Die Fahrzeugklasse S beinhaltet verschiedene Unterklassen oder zusätzliche Indexe.
Die Fahrzeugklasse S beinhaltet verschiedene Unterklassen oder zusätzliche Indexe.

Gemäß Anlage XXIX StVZO umfasst die Fahrzeugklasse S „gezogene und auswechselbaren Geräte“ der Forst und Landwirtschaft sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Bezüglich der möglichen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge wird die Fahrzeugklasse S mit den zusätzlichen Index a oder b versehen In diesem Sinne werden

  • gezogene und auswechselbare Geräte und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h der Fahrzeugklasse Sa und
  • gezogene und auswechselbare Geräte und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h der Fahrzeugklasse Sb

zugeordnet. Darüber hinaus definiert Anlage XXIX StVZO hinsichtlich der technisch zulässigen Massen je Achse die spezifischen Unterklassen S1 und S2:

  • Die Fahrzeugklasse S1 umfasst gezogene auswechselbare Geräte sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse bis zu 3,5 t beträgt.
  • Die Fahrzeugklasse S2 beinhaltet gezogene auswechselbare Geräte sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse über 3,5 t beträgt.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Fahrzeuge, die – den oben aufgeführten Bestimmungen gemäß – zur Fahrzeugklasse S gehören können:

  • Mähdrescher
  • Feldhäcksler
  • Selbstfahrende Futtermischwagen
  • Feldspritzen
  • Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke (z. B. Kipper, Güllewagen)
  • Spezielle Baumaschinen für landwirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Ladewagen, Grubber)
  • Motorsägenmobile

Gut zu wissen: Die oben erläuterte Einteilung innerhalb der Fahrzeugklasse S gilt nicht für folgende Maschinen: Seilschlepper (Skidder) und Rückezüge (Forwarder) nach ISO-Norm 6814:2000, Forstmaschinen auf einem Fahrgestell für Erdbaumaschinen nach ISO-Norm 6165:2001 sowie auswechselbare Maschinen, die im öffentlichen Straßenverkehr von einem anderen Fahrzeug in vollständig angehobener Stellung mitgeführt werden.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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