Inhaltsverzeichnis
FAQ: Falschparker abschleppen lassen
Grundsätzlich dürfen Sie ein Auto von einem Privatparkplatz abschleppen lassen, wenn dieses dort ohne Befugnis parkt. In diesem Falle greift § 859 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Abschleppdienste, die Falschparker abschleppen, können ihre Preise selbst festlegen. Es gibt keinen gesetzlich vorgegebenen Richtwert. Allerdings urteilte der BGH im Jahr 2014, dass sich die Abschleppkosten fürs Falschparken an den ortsüblichen Gebühren orientieren müssen. Diese sind variabel und orientieren sich an Gerichtsurteilen vor Ort.
Lassen Sie von Ihrem Privatparkplatz Falschparker abschleppen, muss der Fahrzeughalter in aller Regel für die anfallenden Kosten aufkommen. Wird ein Falschparker vom Ordnungsamt oder der Polizei erwischt, muss er auch in diesem Falle die Kosten tragen. Zusätzlich kann ein Bußgeld drohen.
Falschparker abschleppen lassen: Alles Wichtige im Video
Wenn der Abschleppdienst Falschparker umsetzt
In vielen Städten herrscht gerade am Morgen ein dichter Berufsverkehr. Das sorgt nicht nur für längere Wartezeiten, auch der Parkraum ist knapp. Daher ist es mitunter gar nicht so einfach, einen Stellplatz für das Fahrzeug zu finden.
Wer dann auf einen eigenen Privatparkplatz zurückgreifen kann, hat Glück. Umso ärgerlicher, wenn dieser durch ein anderes Fahrzeug blockiert wird. Was können Sie dann tun? Sind Sie berechtigt, einen Falschparker abschleppen zu lassen?
Wer muss dann für das Abschleppen vom Falschparker die Kosten tragen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Wann können Sie als Falschparker abgeschleppt werden?
Besitzer von einem Privatparkplatz dürfen grundsätzlich Falschparker abschleppen lassen. Da es sich dabei nicht um öffentliche Verkehrsflächen handelt, kann der Eigentümer entscheiden, wer dort parken darf oder nicht.
Das kann zum einen eine Privatperson sein, zum anderen aber auch ein Unternehmen. So ist es vor Supermärkten üblich, dass dort nur Kunden ihr Kfz für die Zeit des Einkaufs abstellen können.
Wer dabei die Höchstparkdauer überschreitet, muss in aller Regel zuerst mit einer Vertragsstrafe rechnen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug für mehrere Tage dort stehen, kann der Betreiber einen Abschleppdienst damit beauftragen, Ihr Fahrzeug umzusetzen.
Sie können allerdings auch als Falschparker abgeschleppt werden, wenn Sie im öffentlichen Verkehrsraum Ihr Fahrzeug an einer Stelle abstellen, wo das Parken verboten ist. Stellen Sie dann noch eine Behinderung dar, werden die Mitarbeiter der Polizei Sie als Falschparker abschleppen lassen.
Falschparker von einem Privatparkplatz abschleppen lassen
Wie verhält es sich konkret, wenn Sie als Besitzer von einem Privatparkplatz einen Falschparker abschleppen lassen wollen? Dabei kommen unterschiedliche Szenarien in Betracht, die wir Ihnen nachfolgend erläutern wollen.
Steht das Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum und blockiert die Einfahrt auf Ihr Grundstück bzw. zu Ihrem Parkplatz, können Sie die Polizei rufen. Diese lässt den Falschparker dann abschleppen. Parkt das Fahrzeug allerdings schon im Bereich, welches zu Ihrem Grundstück gehört, ist die Polizei nicht mehr zuständig.
Sie müssen sich dann selbst um ein Abschleppunternehmen kümmern, wenn ein von Ihnen angemieteter Parkplatz durch ein anderes Fahrzeug besetzt ist. Es empfiehlt sich, erst einmal einige Minuten zu warten, ob der Fahrer wieder auftaucht.
Ist das nicht der Fall, sollten Sie Fotos von dem Falschparker anfertigen. So können Sie später nachweisen, dass dieser tatsächlich Ihren privaten Stellplatz besetzt hat. Dann können Sie sich mit dem Abschleppdienst in Verbindung setzen und den Falschparker abschleppen lassen.
Wichtig: Wollen Sie den Falschparker nicht abschleppen lassen, sondern stellen Ihr eigenes Fahrzeug so ab, dass dieser sein Kfz nicht mehr bewegen kann, erfüllt dies in aller Regel den Straftatbestand einer Nötigung.
Abschleppkosten fürs Falschparken: Wer trägt diese?
Abschließend stellt sich die Frage, wer für die Kosten aufkommen muss, wenn Sie einen Falschparker abschleppen vom Privatparkplatz lassen. Grundsätzlich sind Sie der Auftraggeber und müssen die Summe erst einmal begleichen.
Sie können sich diese allerdings vom Fahrzeughalter zurückholen. Schließlich ist dieser derjenige, welcher falsch geparkt hat. Allerdings müssen Sie, wenn Sie den Abschleppdienst beauftragen, darauf achten, dass sich die Kosten im ortsüblichen Rahmen bewegen.
Ist der Preis deutlich höher angesetzt kann es passieren, dass Sie zumindest auf einem Teil der Rechnung sitzen bleiben.
Wichtig: Auch wenn die Polizei Falschparker abschleppen lässt, müssen die Parksünder die Kosten in vollem Rahmen selbst tragen. Dazu erwartet diese für die Ordnungswidrigkeit in aller Regel eine Geldbuße.