Inhaltsverzeichnis
Welche Fahrverbote regelt die Ferienreiseverordnung?
Im deutschen Verkehrsrecht ist eine Ferienreiseverordnung verankert – das ist eine Verordnung zur Erleichterung des Ferienverkehrs auf Deutschlands Straßen. Diese beinhaltet ein gesetzlich vorgeschriebenes Fahrverbot für alle LKW in einem festgelegten Zeitraum. Zudem ist in § 30 StVO ein Sonntagsfahrverbot und ein Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen verkehrsrechtlich vorgeschrieben.
Was in der Ferienreiseverordnung genau geregelt wird, für wen das Ferien-Fahrverbot gilt und aus welchen Gründen die StVO dieses Fahrverbot festgelegt hat, erfahren Sie in dem folgenden Artikel. Zudem klären wir Sie darüber auf, ob bei einem Verstoß gegen die Ferienreiseverordnung laut Bußgeldkatalog Strafen erfolgen und beispielsweise Bußgelder, Punkte in Flensburg oder gar Fahrverbote drohen.
Bußgelder bei Verstößen gegen die Ferienreiseverordnung
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
501000 | Sie fuhren mit dem Kraftfahrzeug trotz des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verkehrsverbotes auf der Autobahn. | 25 |
501600 | Sie fuhren mit dem Kraftfahrzeug länger als 15 Minuten trotz des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verkehrsverbotes. | 60 |
501606 | Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass mit dem Kraftfahrzeug entgegen dem bestehenden Verkehrsverbot länger als 15 Minuten gefahren wurde. | 150 |
503006 | Sie haben die vorgeschriebenen Fracht- und Begleitpapiere oder die Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt. | 10 |
FAQ: Ferienreiseverordnung
Die Ferienreiseverordnung sieht ein Lkw-Fahrverbot an allen Samstagen zwischen dem 01.07. und 31.08. von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr vor. Dieses gilt allerdings nur auf festgelegten Autobahnen und Bundesstraßen.
Hier finden Sie eine Übersicht mit den Autobahnen und Bundesstraßen, auf denen die Ferienreiseverordnung gilt.
Welche Sanktionen die Missachtung nach sich ziehen kann, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
Ferienreiseverordnung: Ferien-Fahrverbot für LKW
Die allgemeine Ferienreiseverordnung bezieht sich primär auf den Güterverkehr beziehungsweise auf LKW.
Laut StVO gilt für alle LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen ebenso wie für alle LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen inklusive Anhänger ein generelles Fahrverbot an:
- Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr (= Sonn- und Feiertagsfahrverbot)
- in der Zeit vom 01.07. bis 31.08. an allen Samstagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf bestimmten, festgelegten Autobahnen und Bundesstraßen (= Ferienreiseverordnung)
Fahrverbote für Lkw an gesetzlichen Feiertagen | ||
---|---|---|
Feiertag | Datum | Geltungsbereich |
Neujahr | 01. Januar | bundesweit |
Karfreitag | 30. März | bundesweit |
Ostermontag | 02. April | bundesweit |
Tag der Arbeit | 01. Mai | bundesweit |
Christi Himmelfahrt | 10. Mai | bundesweit |
Pfingstmontag | 21. Mai | bundesweit |
Fronleichnam | 31. Mai | Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland |
Tag der deutschen Einheit | 03. Oktober | bundesweit |
Reformationstag | 31. Oktober | Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen |
Allerheiligen | 01. November | Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland |
1. Weihnachtsfeiertag | 25. Dezember | bundesweit |
2. Weihnachtsfeiertag | 26. Dezember | bundesweit |
Für bestimmte Güter beziehungsweise für spezielle Gütertransporte durch Lastkraftwagen können hinsichtlich des Verbotes Ausnahmegenehmigungen beantragt werden, und zwar bei der Straßenverkehrsbehörde.
Ferienreiseverordnung vs. Wochenendfahrverbot
Die Ferienreiseverordnung ist seit 1969 in erster Linie in Deutschland rechtlich festgelegt, allerdings existieren auch in Tschechien, Frankreich, Österreich, Polen, Frankreich und der Schweiz ähnliche Ferien-Fahrverbote. Diese beziehen sich ebenso wie das Wochenendfahrverbot auf LKW mit Anhängern sowie LKW, die eine zulässige Gesamtmasse von 7,5 Tonnen überschreiten. Sie tritt über die Sommermonate jedes Jahr vom 1. Juli bis zum 31. August an allen Samstagen in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr in Kraft.
Die Ferienreiseverordnung soll vor allem den Ferienreiseverkehr erleichtern und Staus vermeiden. Diese Verordnung gilt jedoch nur auf bestimmten Strecken, zumeist an einem Autobahnkreuz oder an einem Autobahndreieck. Generell bezieht sich diese Verkehrsbestimmung nur auf bestimmte Autobahnen und Bundesstraßen – ganz im Gegensatz zum Sonntagsfahrverbot und Feiertagsfahrverbot, die für alle Straßen gelten. Auch bei der Ferienreiseverordnung kann das Fahrverbot für LKW durch Ausnahmegenehmigungen aufgehoben werden, wenn eine Beförderung mit alternativen Verkehrsmitteln nicht möglich ist.
Welche Autobahnen und Bundesstraßen beziehungsweise welches Autobahnkreuz oder Autobahndreieck von der Ferienreiseverordnung genau betroffen sind, erfahren Sie im § 1 der Ferienreiseverordnung.
Wo gilt die Ferienreiseverordnung?
Ferienreisefahrverbote für Lkw | |
---|---|
Autobahn/Bundesstraße | Geltungsbereich |
A1 | von Autobahnkreuz Köln-West über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Lohne/Dinklage |
A2 | von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen |
A3 | von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost, von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz Nürnberg |
A5 | von Darmstädter Kreuz bis Anschlussstelle Karlsruhe-Süd und von der Anschlussstelle Offenburg bis zum Autobahndreieck Neuenburg |
A6 | von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd |
A7 | von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Anschlussstelle Soltau-Süd bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen |
A8 | von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-Obermenzing und von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall |
A9/E51 | Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing |
A10 | Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen der Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havelland bis Autobahndreieck Oranienburg und der Bereich zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder |
A45 | von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck |
A61 | von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim |
A81 | von der Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen bis Anschlussstelle Gärtringen |
A92 | von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim und von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding |
A93 | von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart |
A99 | von Autobahndreieck München Süd-West über Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach, Autobahndreieck München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, Autobahnkreuz München-Ost, Autobahnkreuz München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried |
A215 | von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle Blumenthal |
A831 | von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart |
A980 | von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle Waltenhofen |
A995 | von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd |
B31 | von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96 |
B96/E251 | Neubrandenburger Ring bis Berlin |
Kritik am Fahrverbot für LKW
Das Sonntagsfahrverbot für LKW sowie das Feiertagsfahrverbot an bestimmten Feiertagen soll primär dem Lärm- und Umweltschutz dienen. Diese Reglementierung des Schwerlastverkehrs hat demnach das Ziel, den erhöhten Verkehrsbelastungen, die durch den LKW-Verkehr verursacht werden, entgegenzuwirken. Doch gerade Fernfahrer sehen dieses Verbot häufig recht kritisch, da sie zu den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten mit ihrem LKW auf Raststätten verweilen und ihre Fahrt unterbrechen müssen, statt die Freizeit bei ihrer Familie verbringen zu können. Ebenfalls kritisch zu sehen: Da die Fahrt am Sonntag erst nach 22 Uhr begonnen werden darf, werden die Fahrer zur Nachtarbeit gedrängt.
Wichtig wäre, die Gesete und Verordnungen erstmal tatsächlich zu lesen. Diese LKW Fahrverbote gelten IMMER nur für gewerblichen bzw. entgeltlichen Gütertransport. Alle anderen Fahrten sind erlaubt. Das gilt für Fahrschulen genauso wie für eigenbetriebliche Zwecke und auch für private Zwecke.
Wenn man wenigsten das Ferienfahrverbot aufheben würde in der Bundes Republick Deutschland, wäre uns Fahrern schon geholfen. Dieses dürften doch unsere Verkehrs Minister vielleicht zu Stande bringen.
Was wirt, wen ein LKW in der Werkstatt ist und das Fahrzeug erst am Samstag geholt werden kann.
Brems belege mussten erneuert werter,sowie zwei Reifen. da die Reifen schon gerissen warn,
konnte die Fahrt nicht bis zum Ziel fort gesetzt werden.
Hallo Klaus-Dieter,
das Samstagsfahrverbot für LKW, das in der „Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße“ (FerReiseV) festgelegt ist, besagt, dass samstags in der Ferienzeit vom 01. Juli bis zum 31. August zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr nicht gefahren werden darf. Allerdings gilt es nur auf bestimmten Bundesstraßen und Autobahnen und man kann unter bestimmten Umständen (z.B. für die Durchführung dringender Transporte) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ansprechpartner wäre hierfür das zuständige Straßenverkehrsamt.
-Die Redaktion
Das Ferienfahrverbot sollte noch mal genau betrachtet werden. Es kann nicht sein, dass die Fuhrunternehmen Maut bezahlen, und das nicht wenig, und dann die Strassen nicht benutzen dürfen. LKW’s sind die Hauptschlagader der Wirtschaft, ich deke eher die Autofahrer stören den Verkehr auf der Autobahn. Das Verhalten der Autofahrer im Stau verursacht meist erst die langen Staus. LKW’s sind gezwungen auf Bundesstrassen auszuweichen, für die wir übrigens ebenfalls zahlen. Gerade bei der Wärme leiden die Strassen unter der Belastung, aber das scheint egal zu sein. Ferner ist dort selten ein Parkplatz zu finden, und schliesslich müssen wir unserer Pausen einhalten. Der Verkehrsminister schreibt uns vor, wann wir müde sind und Pause zu machen haben und wann wir fahren dürfen. Was tragen die Autofahrer zur Maut bei? Wir haben auf der Autobahn unsere Arbeit zu verrichten, wohingegen die Urlauber alle Zeit der Welt haben. Bei uns LKW-Fahrern läuft die Arbeitszeit, nicht so bei den Autofahrern. Unsere Lenkzeit verplämpern wir dann auch noch auf den Bundesstrassen, welche ebenfalls sehr voll sind, weil Urlauber sich hier rumtreiben und uns LKW Fahrer auch noch aufhalten. Kurzum, weg mit dem veralteten Ferienfahrverbot für LKW.