Versicherungsbetrug hat strenge Konsequenzen
Manipulierte Verkehrsunfälle kommen häufiger vor, als der ein oder andere vielleicht denken mag. Versicherungsbetrüger versuchen auf diese Weise, Versicherungsunternehmen das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Manchmal sind fingierte Unfälle sogar nicht nur mit einem Blechschaden verbunden, sondern die verantwortlichen Versicherungsbetrüger nehmen es in Kauf, dass Personen dabei verletzt werden können.
Allerdings muss immer zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden, die ein fingierter Unfall annehmen kann. Wie handeln Versicherer, wenn herauskommt, dass ein Unfall mit Absicht herausgefordert wurde? Was können Betroffene tun, denen Versicherungsbetrug vorgeworfen wird, die aber gar nichts dergleichen getan haben? Das und mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Fingierter Unfall
Hierbei kann es sich um absichtlich herbeigeführte Unfälle im Straßenverkehr handeln, um sich Zahlungen von der Versicherung zu erschleichen. Eine weitere Methode ist die Manipulation von bestehenden Unfallschäden.
Informationen zu den verschiedenen Arten haben wir hier zusammengestellt.
Ja, ein solches Vorgehen wird als Versicherungsmissbrauch gemäß § 265 StGB gewertet und stellt eine Straftat dar. Bei einer Verurteilung drohen dafür bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Inhaltsverzeichnis
Fingierter Unfall: Welche Arten gibt es?
Im Allgemeinen wird unter Juristen zwischen unterschiedlichen sogenannten Fallgruppen differenziert, in die sich ein fingierter Verkehrsunfall einreihen kann. Eine nähere Erläuterung dazu finden Sie nachfolgend:
- Mehrere Personen verursachen mit vorheriger Absprache bewusst und absichtlich einen Verkehrsunfall. Im Anschluss wird ein Sachverständigengutachten erstellt und die Schadensregulierung durch die entsprechende Versicherung eingeleitet. Das Geld für etwaige Reparaturen wird jedoch nur geringfügig für seinen eigentlichen Zweck verwendet.
- Ein fingierter Unfall kann auch ohne die Absprache zwischen den Unfallgegnern gegeben sein. So wird die Unaufmerksamkeit eines unschuldigen Verkehrsteilnehmers von Versicherungsbetrügern ausgenutzt und auf diese Weise ein Unfall provoziert.
- Das sogenannte „Berliner Modell“ beinhaltet ein hochwertiges Fahrzeug, was parkend von einem gestohlenen Fahrzeug angefahren wird. Anschließend flüchten die Täter und der Besitzer des angefahrenen Autos bekommt den Schaden von der Versicherung ersetzt.
- Weiterhin melden einige Betrüger auch einen Unfall bei der Versicherung, bei dem das Fahrzeug gar keinen Schaden genommen hat. Unter Umständen wurde der Schaden vom Betrüger selbst hinzugefügt.
- Zu guter Letzt kann ein Betrüger auch einen tatsächlichen Verkehrsunfall durch Betrug ergänzen. Hierbei werden bereits vor dem Unfall vorhandene Schäden bei der Versicherung mit angeführt, um eine höhere Schadensregulierung herbeizuführen.
Wie reagieren Versicherungsunternehmen?
Ein vorsätzlich provozierter Unfall, welcher von der betroffenen Versicherung aufgedeckt wird, hat zur Folge, dass dies als Versicherungsbetrug gewertet wird. Dies zieht zum ienen eine strafrechtliche Verfolgung nach sich.
Gemäß § 265 StGB (Strafgesetzbuch) erfüllt dies den Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs, aber auch das sogenannte Vortäuschen einer Straftrat nach § 145d Abs. 1 StGB ist ein möglicher Tatbestand.
Zum anderen kommt die Versicherung hierbei nicht für Schäden auf, die ein fingierter Unfall verursacht hat. In den meisten Fällen wird außerdem das Versicherungsverhältnis an dieser Stelle beendet.
Was tun, wenn Sie gar keinen Versicherungsbetrug begangen haben?
Haben Betrüger erkannt, dass ihnen aufgrund der Unaufmerksamkeit unschuldiger Verkehrsteilnehmer ein fingierter Unfall gelingen könnte, stellt dies Versicherungsbetrug dar, ohne dass es die Betroffenen manchmal überhaupt realisieren – oder zumindest erst, wenn es zu spät ist.
Aus diesem Grund ist es immer zu empfehlen, die Polizei nach einem Unfall zu rufen. Die Beamten nehmen die Unfallstelle und eventuelle Ungereimtheiten am Fahrzeug des Unfallgegners in Augenschein.
Im Zweifel sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden, wenn es zu Streitigkeiten mit dem Unfallgegner kommt.