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Wie sich die Bußgelder in Finnland zusammensetzen
Von der Ostsee, Schweden und Russland eingerahmt wird Finnland bei den Touristen immer beliebter. Rund sechs Millionen ausländische Gäste zählten die Statistiker 2013. Das skandinavische Land und seine ca 5,5 Millionen Einwohner haben zudem den Ruf, in vielen Bereichen besonders fortschrittlich zu sein – ob im Bildungssystem oder bei der Obdachlosigkeit.
Doch gilt dies auch für den Straßenverkehr? Der eine oder andere, der Finnland mit dem Auto erkundete, dürfte sich zu Hause die Augen gerieben haben. Denn das Ergebnis der Bußgeldberechnung in Finnland unterscheidet sich stark zu anderen Bußgeldbescheiden aus dem Ausland.
Im folgenden Ratgeber lernen Sie die finnischen Verkehrsregeln kennen und erfahren, wieso es dort noch mehr als anderswo empfehlenswert ist, sich immer auch an diese zu halten.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Finnland
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Missachtung der Anschnallpflicht | 70 Euro |
Handy am Steuer | 100 Euro |
bis 20 km zu schnell | bis 200 Euro |
überzogene Hauptuntersuchung | 10 Tagessätze |
Rotlichverstoß | 10 Tagessätze |
über 50 km/h | 14 Tagessätze |
Alkohol am Steuer | 15 Tagessätze |
FAQ: Verkehrsregeln in Finnland
Welche Konsequenzen auf Verkehrsverstöße in Finnland folgen können, zeigt diese Tabelle.
Hier erhalten Sie Infos zu den geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen in Finnland.
Ja, ein spezielles Abkommen innerhalb der EU macht es möglich, dass Bußgelder aus Finnland auch in Deutschland vollstreckt werden können. Dazu muss allerdings eine Bagatellgrenze von 70 Euro überschritten sein.
Der Bußgeldkatalog in Finnland – dominiert von Tagessätzen
In Finnland wird das Bußgeld für einen Verkehrsverstoß anders berechnet als in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Bei uns wird meist ein Bußgeldkatalog herangezogen, der ein exaktes Bußgeld angibt. In Finnland orientiert sich die Buße hingegen am Einkommen des Fahrers. Bei gut verdienenden Autofahrern kam es deswegen in der Vergangenheit bereits zu horrenden Summen für verhältnismäßig kleine Verstöße.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung in Finnland: Im Winter nochmal niedriger
Das Tempolimit in Finnland unterscheidet sich nicht groß von dem vieler andere Länder: Innerorts gilt eine Begrenzung von 50 km/h, außerorts von 100 km/h für Autos und Motorräder; 80 km/h für Gespanne und leichte Wohnmobile.
Auf dem gut ausgebauten Autobahnnetz darf in Finnland die Geschwindigkeit von 120 km/h nicht überschritten werden. Gespanne und Wohnmobile dürfen hier ebenfalls nur maximal 80 km/h auf dem Tacho haben. Wird die Geschwindigkeit überschritten, droht in Finnland ein weitaus höheres Bußgeld als in Deutschland. Ab 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung wird in Finnland das Einkommen zur Berechnung der Geldbuße herangezogen.
Bestimmte Wohnmobile dürfen außerorts und auf Autobahnen 100 km/h fahren. Entscheidend sind dabei:
- die technische Ausstattung – u.a. müssen alle Sitze mit Gurten versehen sein.
- Die Erstzulassung darf nicht vor dem 01.01.1995 stattgefunden haben.
- Der Hersteller muss das Fahrzeug für Tempo 100 zugelassen haben.
Die Höchstgeschwindigkeit in Finnland ist nur dann als solche gültig, wenn durch Schilder mit der Aufschrift „aluerajoitus“ (Geschwindigkeitsbegrenzung) keine andere angegeben wurde.
Zwischen Oktober und Februar gilt außerorts und auf Autobahnen eine andere maximale Geschwindigkeit: Denn in Finnland bedeutet der Wintereinbruch eine viel größere Gefahr im Straßenverkehr, zudem fahren viele Fahrzeuge mit Spikes oder Schneeketten.
Wird in dieser Zeit schneller als 80 km/h gefahren, liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor. Da Finnland überhöhte Geschwindigkeit mit einem Bußgeld von besonderer Höhe sanktioniert, sollten Autofahrer es grundsätzlich vermeiden, in Finnland zu schnell zu fahren – und im Winter die veränderte Höchstgeschwindigkeit berücksichtigen.
Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindesten 3 Millimetern sind von Anfang Dezember bis Ende Februar verpflichtend, fünf Millimeter werden jedoch empfohlen. In der Provinz Lappland gilt diese Pflicht gar von Ende Oktober bis Anfang April. Eine Missachtung der Winterreifenpflicht hat ein Bußgeld in Finnland zur Folge.
Weitere wichtige Verkehrsregeln aus Finnland, die Sie kennen sollten
Wer plant, mit dem Auto nach und in Finnland zu fahren, sollte bestimmte Verkehrsregeln unbedingt kennen, um kein hohes Bußgeld aus Finnland zu riskieren.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Eine Überschreitung der Promillegrenze kann in Finnland zu einem Bußgeld von 15 Tagessätzen führen und zudem schnell ein einjähriges Fahrverbot nach sich ziehen. Dieses gilt jedoch nur dort.
Geblitzt in Finnland? Klar, das kann sehr teuer werden. Das Benutzen oder Mitführen von Radarwarngeräten führt jedoch auch in Finnland zu einem Bußgeld, kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar als Straftat ausgelegt werden.
Straßenbahnen und Busse des Nahverkehrs haben grundsätzlich immer Vorfahrt. Wer in Finnland bei einer Panne oder nach einem Unfall sein Kfz verlässt, muss verpflichtend eine Warnweste tragen. Die Warnwestenpflicht gilt überdies für alle Fahrzeuginsassen.
Außerdem sehen in Finnland die Verkehrsregeln vor, dass das ganze Jahr auch tagsüber mindestens mit Abblendlicht gefahren werden muss.
Einige Verkehrszeichen in Finnland verdienen besondere Beachtung
Die Beschilderung der Vorfahrt kann sich in Finnland stark von der aus Deutschland bekannten unterscheiden; teilweise wird in Finnland nur „negativ beschildert“. Das heißt nicht die Vorfahrt wird angezeigt, sondern wenn Vorfahrt gewährt werden muss. Eine Vorfahrt zu missachten, kann auch in Finnland ein hohes Bußgeld nach sich ziehen. Das Schild „Vorfahrt achten“ ist gelb und hat einen roten Rand.
Besondere Aufmerksamkeit bedürfen in Finnland zudem die Wildwechsel-Warnschilder. Elche und Rentiere überqueren gerade in den Monaten Mai, Juni, Oktober und November die Straßen. Fahrerflucht infolge eines Wildunfalls hat in Finnland kein Bußgeld zu Folge, sondern steht unter Strafe (Tatbestand der Tierquälerei). Beachten Sie bezüglich Wildwechsel:
- Besondere Vorsicht gilt in der Dämmerung, wenn weniger Fahrzeuge auf den Straßen sind und sich daher mehr Tiere über die Straße wagen.
- Halten Sie nicht darauf zu (wie evtl. in Deutschland gelernt), sondern versuchen Sie aktiv auszuweichen.
- Verständigen Sie bei einem Wildunfall in jedem Fall die Polizei und wenn nötig auch die Rettung. Für beides gilt die Rufnummer 112.
Nicht nur ein Bußgeld droht in Finnland bei Fahruntauglichkeit
Eine weitere Besonderheit des finnischen Verkehrsrechts ist, dass die Polizei ein Fahrzeug beschlagnahmen darf, wenn es nicht fahrtauglich erscheint. Sollte das Auto zu laut sein, zu viele Abgase ausstoßen oder offensichtliche Mängel haben, reicht es in Finnland nicht, ein Bußgeld zu zahlen und weiter zu fahren. Eventuell wird das Fahrzeug zu einem Abschleppplatz gebracht und darf erst wieder gefahren werden, wenn die festgestellten Mängel beseitigt wurden.