Verhaltensregeln für Wintersportler
Schnee übt auf viele von uns eine ganz besondere Faszination aus. So wird der erste Schnee des Jahres – der dann hoffentlich wenigstens ein paar Tage liegen bleibt – so sehnlich erwartet, dass wir uns sogar mit den eisigen Temperaturen anfreunden. Wer die weiße Pracht aber in vollen Zügen genießen möchte, kommt in der Regel nicht darum, in ein Skigebiet zu reisen und dort die Pisten unsicher zu machen.
Um zwischen Anfängern und Profis, Skifahrern und Snowboardern sowie Einheimischen und Touristen für ein gewisses Maß an Sicherheit zu sorgen, sind entsprechende Pistenregeln notwendig. Als internationaler Standard gelten dabei die Vorschriften der Fédération Internationale de Ski – die sogenannten FIS-Regeln.
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Alle notwendigen Informationen zu den Verhaltensregeln der Fédération Internationale de Ski (FIS), die Bedeutung der verschiedenen Lawinenstufen und der Haftung bei einem Unfall auf der Skipiste!
Sämtliche Informationen aus diesem Ratgeber haben wir als praktisches E-Book im PDF-Format zusammengestellt.
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Doch welche Vorgaben enthalten die Pistenregeln der FIS? Müssen Wintersportler, die sich nicht an die Vorschriften halten, mit Sanktionen rechnen? Welches Verhalten ist bei Skiunfällen gemäß den FIS-Regeln vorgeschrieben? Und wie sollten Sie sich bei bestehender Lawinengefahr verhalten? Antworten auf diese und weitere Fragen der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: FIS-Regeln
Hierbei handelt es sich um Vorschriften für das Verhalten auf Skipisten, die internationaler Standard sind. Für Skifahrer sind diese also genauso wichtig, wie die Verkehrsregeln für Autofahrer.
Die zehn FIS-Regeln haben wir hier aufgeführt.
Ein Bußgeld wird bei der Missachtung der FIS-Regeln nicht verhängt. Ereignet sich auf der Piste allerdings ein Unfall, können Verstöße bei der Beurteilung von Unfallursache und Schuldfrage eine Rolle spielen.
Inhaltsverzeichnis
Was beinhalten die FIS-Regeln fürs Skifahren?
Jedes Jahr lockt es zahlreiche Hobbyathleten während der Wintersportsaison auf die präparierten Pisten. Um Zusammenstöße und schwere Verletzungen zu vermeiden, bedarf es daher einheitlicher Vorschriften. Dabei gelten die FIS-Regeln beim Skifahren gemeinhin als Äquivalent zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beim Autofahren.
Die FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder
1. Gegenseitige Rücksichtnahme
Jeder Skifahrer muss sicherstellen, dass er mit seinem Verhalten keine andere Person gefährdet, schädigt oder in irgendeiner Weise einschränkt.
2. Beherrschung von Geschwindigkeit und Fahrweise
Auf der Piste ist prinzipiell auf Sicht zu fahren. Tempo und Fahrweise sind daher so zu wählen, dass diese dem eigenen Können entsprechen. Zudem gilt es die Verkehrsdichte sowie die Gelände- und Witterungsverhältnisse zu berücksichtigen.
3. Wahl der Fahrspur
Nutzen viele Personen den gleichen Pistenabschnitt, kann es schnell passieren, dass sich diese beim Abfahren in die Quere kommen. Um dies zu vermeiden, ist gemäß FIS-Regeln die Fahrspur so zu wählen, dass andere nicht gefährdet werden.
4. Überholen
Das Überholen langsamerer Personen ist von oben oder unten sowie von rechts oder links erlaubt. Dabei muss aber ausreichend Abstand vorhanden sein, sodass der überholte Wintersportler nicht eingeschränkt wird.
5. Einfahren und Anfahren
Laut FIS-Regeln haben Verkehrsteilnehmer, die sich bereits auf der Piste befinden, Vorrang. Daher müssen Skifahrer und Snowboarder, die in eine Abfahrt einfahren oder nach einem Stopp wieder anfahren, sicherstellen, dass niemand behindert oder gefährdet wird. Die Vergewisserung sollte dabei sowohl nach oben als auch nach unten erfolgen.
6. Anhalten
In der Abfahrt ist vom Ausruhen abzusehen. Stattdessen ist es für alle Beteiligten sicherer, sich am Pistenrand aufzuhalten, damit andere Skifahrer nicht zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen sind.
7. Aufstieg und Abfahrt
Der Aufstieg bzw. der Abstieg zu Fuß erfolgen verhältnismäßig langsam. Daher ist dabei gemäß FIS-Regeln der Rand der Abfahrt zu nutzen, um Kollisionen zu vermeiden.
8. Beachtung von Zeichen
Pistenmarkierungen geben für Skifahrer den gesicherten Pistenraum an. Darüber hinaus zeigen Warntafeln eventuelle Risiken, wie etwa eine akute Lawinengefahr, an. Skifahrer haben diese Zeichen zu kennen und zu beachten.
9. Hilfeleistung
Ereignet sich ein Unfall auf der Skipiste, ist jeder Wintersportler laut FIS-Skiregeln zu Hilfeleistungen verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Um nach einer Kollision Zeugen und Beteiligte benennen zu können, müssen diese im Falle eines Unfalls ihre Personalien angeben. Durch den Ausweis soll dabei sichergestellt werden, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind.
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Drohen Sanktionen beim Verstoß gegen die FIS-Regeln?
Die FIS-Regeln sind weltweit anerkannte Verhaltensvorschriften für Wintersportler, die dazu beitragen sollen, die Gefahren beim Skifahren und Snowboarden zu minimieren. Trotz der weitreichenden Akzeptanz dieses Regelwerkes handelt es sich dabei allerdings nicht um einen Gesetzestext. Daher kann ein Verstoß gegen FIS-Pistenregeln auch nicht mit einem Bußgeld geahndet werden.
Dennoch gelten die fürs Skifahren aufgestellten Regeln prinzipiell auf den Pisten als rechtlich bindend. Denn sollte sich ein Skiunfall ereignen, werden bei der Beurteilung von Unfallursache und Schuldfrage die FIS-Regeln berücksichtigt. Werden auf Skiern oder Snowboard die Regeln also nicht eingehalten, kann sich dies auf die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auswirken.
So entschied zum Beispiel das OLG Hamm in einem Urteil vom 01. November 2008 (Az. I-13 U 81/08). In dem verhandelten Fall hatte ein junger Mann versucht eine langsamere Skifahrerin zu überholen und war dabei mit ihr kollidiert. Da die Krankenkasse die Leistung verweigerte, klagte die Geschädigte auf Erstattung der Behandlungskosten sowie auf Schmerzensgeld. Das Gericht gab ihr Recht. Denn laut Einschätzung der Richter hat der Beklagte gegen die FIS-Regeln 3 und 4 verstoßen, welche das Überholen thematisieren, und somit den Unfall verursacht.
Aus der Rechtspraxis zeigt sich, dass häufig der von oben kommende und überholende Skifahrer für die Kollision verantwortlich ist. Schließlich ist es dem vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer in der Regel nicht möglich, das Geschehen hinter ihm zu überblicken.
Pistenregeln für Ski- und Snowboardfahrer in Italien
Besuchen Sie in Italien eine Wintersportregion, müssen Sie dort nicht nur die FIS-Regeln beachten. Denn bereits seit 2003 gilt dort das Pistengesetz 363, welches sowohl das Verhalten der Wintersportler als auch die Aufgaben der Betreiber der Skigebiete regelt.
Thematisiert werden unter anderem Schutzmaßnahmen auf der Piste und die Helmpflicht für Wintersportler. Darüber hinaus sieht das Gesetz im Falle von gesetzeswidrigem Verhalten auch Sanktionen vor. So droht zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht eine Geldbuße zwischen 30 und 150 Euro. Ebenso kann bei einem Verstoß der Skipass eingezogen werden.
Informieren Sie sich daher im Vorfeld, ob in den jeweiligen Ländern, Regionen oder auf den Skipisten besondere Regeln gelten. Denn auch wenn die FIS-Regeln international anerkannt sind, können zusätzliche Vorschriften greifen.
Partystimmung auf der Piste: Gilt eine Promillegrenze beim Skifahren?
Für viele Ski- und Snowboardfahrer ist der Aprés-Ski auf einer Berghütte ein fester Bestandteil für einen gelungenen Tag auf der Piste. Doch müssen Personen, die betrunken Skifahren gemäß FIS-Regeln mit Sanktionen rechnen?
Grundsätzlich gilt für Snowboarder und Skifahrer auf der Piste keine Promillegrenze und auch ein generelles Alkoholverbot sehen die von der FIS aufgestellten Regeln nicht vor. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Pistenbetreiber stark alkoholisierten Wintersportlern den Skipass für einen Tag entziehen.
Weitreichende Konsequenzen kann das Skifahren unter Alkoholeinfluss zum Beispiel bei einem Unfall haben. Denn unter Umständen wird die Kollision unter Alkohol als Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz gewertet, sodass eine Straftat vorliegt. Zudem erlischt beim betrunkenen Skifahren nicht selten auch der Haftpflichtschutz, sodass dem Unfallverursacher der Aprés-Ski teuer zu stehen kommt.
Lawinengefahr: Die Schattenseite der weißen Pracht
Starke Schneefälle können in den Bergen und den dort liegenden Skigebieten zu einem erheblichen Problem werden. Denn das zusätzliche Gewicht kann zum Abgang von Schnee- und Eismassen an den Hängen führen, die dann ins Tal stürzen. Solche Lawinen verursachen große Schäden und gelten als Naturkatastrophen.
Für Skifahrer, die abseits der befestigten Pisten unterwegs sind, sind Lawinen ein ernstzunehmendes Risiko. Daher wird die Lawinengefahr mithilfe der Europäischen Gefahrenskala für Lawinen angezeigt. Die Skala umfasst dabei fünf Stufen, für die entsprechende Handlungsempfehlungen gelten. Diese sind ebenso wie die FIS-Regeln unbedingt zu beherzigen.
Gefahrenstufe | Bedeutung |
---|---|
1 – gering | Es herrschen allgemein sichere Verhältnisse und Lawinen sind nur vereinzelt zu erwarten. |
2 – mäßig | Eine Lawinenauslösung ist bei großer zusätzlicher Belastung an Steilhängen möglich. Vorsicht bei der Wahl der Route. |
3 – erheblich | Bereits geringe Zusatzbelastung kann Lawinen auslösen. Spontane Lawinen können auftreten. Es gilt eine für Wintersportler kritische Situation. |
4 – groß | Die Wahrscheinlichkeit für spontane und sehr große Lawinen ist hoch. Wintersportler sollten sich auf die Nutzung der freigegebenen Abfahrten und Routen beschränken. |
5 – sehr groß | Katastrophensituation! Experten rechnen mit vielen sehr großen Lawinen, die sogar Straßen und Siedlungen im Tal erreichen können. Von Touren ist abzusehen. |
Wer haftet bei Lawinenabgängen?
Löst ein Skifahrer versehentlich eine Lawine aus, muss grundsätzlich die verantwortliche Person für die Schäden aufkommen. Allerdings muss dafür ein Nachweis über ein Verschulden im rechtlichen Sinne vorliegen. Die Schäden können sich dabei schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen, da häufig Rettungsstaffeln und Suchhunde zum Einsatz kommen, um sicherzustellen, dass es keine Verletzten gibt. Die Kosten für Schäden auf einer Piste oder Straße zahlt in einem solchen Fall in der Regel die Haftpflichtversicherung. Verfügt der Verursacher nicht über eine solche, hat er die Kosten in der Regel selbst zu tragen.
Werden Personen durch die Lawine verschüttet, übernimmt die Unfallversicherung der Verunglückten die Ausgaben für Bergung und Rettung. Fehlt eine solche, müssen die Kosten im Nachhinein aus eigener Tasche gezahlt werden. War die Lawinengefahr nicht ausgewiesen, wird der Auslöser in der Regel nicht belangt.
Ein zivilrechtlicher Anspruch auf die Zahlung der Rettungskosten sowie eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung droht demnach nur, wenn Warnhinweise vollständig ignoriert werden und ein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.