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Der Bußgeldkatalog in Frankreich
Viele Deutsche zieht es in ihrem Urlaub in unser schönes französisches Nachbarland. Durch die geografische Nähe entscheiden sich die Urlauber zudem häufig mit dem eigenen Auto nach Frankreich zu fahren, um auch dort unabhängig und mobil zu sein. Entweder wollen sie das Land mit dem Auto erkunden oder sie entscheiden sich dafür, weil sie die Fahrt selbst als ein Erlebnis betrachten.
Allerdings müssen Sie sich dann für Ihren Aufenthalt auch mit den geltenden Verkehrsregeln in Frankreich vertraut machen, die sich mitunter stark von den deutschen unterscheiden. In Frankreich sieht der Bußgeldkatalog in der Regel strengere Sanktionen für Verkehrsdelikte vor, weshalb Sie Knöllchen und Bußgeld aus Frankreich lieber im Vorhinein vermeiden sollten, in dem Sie sich an die Verkehrsregeln halten. Natürlich ist stets besondere Vorsicht beim Autofahren in einem fremden Land geboten. Welche Verkehrsregeln Sie in Frankreich beachten müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Auszug aus der Bußgeldtabelle für Frankreich
Verkehrsverstoß | Bußgeld Frankreich (in Euro) |
---|---|
Falsches Parken | ab 15 |
Überholverstoß | ab 85 |
Warnwestenpflicht missachtet | ab 135 |
Handy am Steuer | ab 135 |
Alkohol am Steuer | ab 135 |
Rotlichtverstoß | ab 135 |
Missachtung der Anschnallpflicht | ab 135 |
FAQ: Verkehrsregeln in Frankreich
Eine Auswahl möglicher Bußgelder in Frankreich finden Sie in dieser Tabelle.
Ja, einige Strecken in Frankreich sind mautpflichtig. Mehr Infos dazu, wer die französische Maut zahlen muss, finden Sie hier.
Ja, aufgrund eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU können Bußgelder aus dem Ausland (in diesem Fall Frankreich) auch in Deutschland eingetrieben werden. Dafür muss jedoch eine Bagatellgrenze von 70 Euro erreicht sein.
Welche Höchstgeschwindigkeit gilt in Frankreich?
Wie in Deutschland gibt es auch in Frankreich ein Tempolimit für die jeweiligen Straßen und Abschnitte, an das sich die Fahrer halten müssen.
Überschreiten Sie die in Frankreich geltende Höchstgeschwindigkeit, kann dies ein hohes Bußgeld nach sich ziehen und die Urlaubsfreude erheblich mindern.
Damit Sie nicht gegen die Verkehrsregeln in Frankreich verstoßen, zeigen wir Ihnen im Folgenden, wie schnell Sie in Frankreich – ohne geblitzt zu werden – fahren dürfen.
- Innerhalb einer Ortschaft ist nach den Verkehrsregeln in Frankreich eine Geschwindigkeit von maximal 50 km/h erlaubt.
- Außerhalb einer Ortschaft liegt die zulässige Geschwindigkeit in Frankreich bei 80 km/h.
- Auf Schnellstraßen können Ihnen Blitzer gefährlich werden, wenn Sie schneller als 110 km/h unterwegs sind. Bei Regen und schlechter Sicht beträgt die Höchstgeschwindigkeit laut den Verkehrsregeln in Frankreich nur noch 100 km/h.
- Nutzen Sie in Frankreich die Autobahn gilt eine Geschwindigkeit von 130 km/h als die zulässige Höchstgrenze. Auch hier reduziert sich diese aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse auf 110 km/h.
Sollten auf manchen Straßenabschnitten in Frankreich andere Verkehrsregeln gelten, die von der üblichen Höchstgeschwindigkeit abweichen, so werden die Verkehrsteilnehmer mithilfe der Beschilderung darauf hingewiesen. So wird das Tempo auf Autobahnen in der Nähe von Großstädten meist auf 90 bzw. 70 km/h beschränkt.
Verkehrsregeln in Frankreich bezüglich Alkohol- und Drogenkonsum
Obgleich Frankreich als Land der Genießer und insbesondere der Weinliebhaber bekannt ist, werden Alkohol- und Drogenkonsum hier nicht auf die leichte Schulter genommen, sondern können neben Geldbußen, sogar Haftstrafen nach sich ziehen. Doch was schreiben die Verkehrsregeln in Frankreich zum Thema Alkohol vor, ab wann ist man noch fahrtüchtig? Oder anders gesagt: Wie hoch ist eigentlich die Promillegrenze in Frankreich?
Diese Frage stellen sich viele Urlauber, wenn Sie gemütlich beim Essen sitzen und überlegen, ob sie sich noch ein Glas Wein gönnen können. Wie in Deutschland dürfen Sie maximal bis zu 0,5 Promille in Frankreich haben, um noch fahrtauglich zu sein. Alles darüber wird wie folgt geahndet.
- Alkohol am Steuer von 0,5 bis 0,8 Promille: 135 Euro
- Alkohol am Steuer über 0,8 Promille:4500 Euro, zwei Jahre Freiheitsentzug
- Drogen am Steuer: 4500 Euro, zwei Jahre Freiheitsentzug
- Drogen und Alkohol über 0,8 Promille am Steuer: 9000 Euro, drei Jahre Freiheitsentzug
Damit jeder Fahrer selbst seinen Promillewert jederzeit überprüfen kann, sind sie in Frankreich verpflichtet, unbenutzte Alkoholtester mitzuführen. Diese gibt es für etwa einen Euro in jeder Apotheke, jedem Supermarkt oder an jeder Tankstelle zu kaufen. Nur Mofa-Fahrer sind von dieser Regelung ausgenommen. Allerdings müssen Sie derzeit nicht befürchten, bestraft zu werden, wenn Sie keinen Alkoholtester dabeihaben. Immerhin dient er in erster Linie der eigenen Kontrolle. Da sich dies künftig jedoch wieder ändern kann, sollten Alkoholtester einfach mitgenommen werden.
Maut in Frankreich: Wer muss zahlen?
Zu den Verkehrsregeln in Frankreich gehört es natürlich auch, zu klären, welche Verkehrsteilnehmer überhaupt die Maut entrichten müssen. Wie in vielen anderen Ländern gibt es auch eine Lkw-Maut in Frankreich. Diese gilt für die meisten Autobahnen, aber auch für die Nutzung einiger Brücken, Tunnel oder Schnellstraßen muss eine Gebühr entrichtet werden. Auf die Mautstraßen werden die Kraftfahrer im Übrigen durch blaue Verkehrsschilder aufmerksam gemacht.
Im Gegensatz zu Deutschland wird die Maut in Frankreich auch für Wohnmobil und Pkw fällig. Die Fahrzeuge werden für die Mautberechnung in Frankreich in fünf Kategorien eingeteilt, bei denen die Höhe der Nutzungsgebühr variieren kann. Die Maut wird übrigens pro gefahrenen Kilometer berechnet und der Preis liegt bei ca. 0,07 bis 0,14 Euro. Planen Sie vorab Ihre Reiseroute, kann es sich mitunter lohnen, verschiedene Strecken bezüglich der Mautgebühren miteinander zu vergleichen.
Weitere wichtige Verkehrsregeln in Frankreich
Deutschen Autofahrern kann der französische Straßenverkehr im Vergleich schon einmal etwas chaotisch vorkommen: Überholmanöver von rechts, nicht gesetzte Blinker beim Abbiegen, keine Markierungen der Fahrbahn im Kreisverkehr. Dadurch erscheinen die Verkehrsregeln in Frankreich vielleicht ungeordneter, doch tatsächlich sind sie den unseren sehr ähnlich.
Durch vorausschauendes Fahren und einen entsprechend großen Sicherheitsabstand lassen sich gefährliche Situationen auch im Ausland meistens vermeiden.
Meistens gilt, sofern Verkehrszeichen (z. B. ein Stoppschild) nichts anderes vorschreiben, dass in Frankreich der Rechts- Vorrang vor dem Linksverkehr hat. Dies ist eine der wichtigsten Verkehrsregeln in Frankreich insbesondere für den Kreisverkehr in Form des „Rond-point“. Hier müssen die Fahrer innerhalb des Kreisverkehrs auf denjenigen Rücksicht nehmen und ihm Vorfahrt gewähren, der in den Kreisverkehr hineinfährt. Handelt es sich beim Kreisverkehr um den „Giratoire“ ist es hingegen umgekehrt.
Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Autofahrer sich auch hinsichtlich des Parkens mit den Verkehrsregeln in Frankreich auseinandersetzen. Hier gilt es auf die Farbe der Markierungen zu achten.
- Weiße Markierungen, die die Aufschrift „Pavent“ tragen, weisen darauf hin, dass Sie hier parken dürfen.
- Blaue Linien bedeuten, dass das Fahrzeug nur begrenzte Zeit (meist zwei Stunden) und nur mit Parkscheibe oder -schein hier abgestellt werden darf. Ein solcher Parkplatz kann demnach kostenpflichtig sein.
- Gelb gestrichelte Linien kennzeichnen ein Parkverbot.
- Eine gelbe durchgängige Linie verweist auf ein Halte- und Parkverbot.
Müssen Urlauber die Bußgelder aus Frankreich zahlen?
Auf dieses Urlaubssouvenir würde wohl jeder lieber verzichten: Den Bußgeldbescheid. Viele Touristen fragen sich, ob sie das Bußgeld aus dem Ausland überhaupt bezahlen müssen und welche Auswirkungen ein mögliches Fahrverbot zurück zu Hause wohl hat. Kann ein Bußgeldbescheid aus Frankreich hier vollstreckt werden?
Durch ein europäisches Abkommen ist es tatsächlich möglich, Bußgeldbescheide aus dem Ausland zu vollstrecken. Kraftfahrer, die sich nicht an die Verkehrsregeln in Frankreich halten, kommen um das Bezahlen des Bußgelds nicht drum herum. Alle Bußgelder, die mehr als 70 Euro kosten, können auch im Heimatland vollstreckt werden. Zudem gelten auch alle in Frankreich angesammelten Strafzettel als rechtskräftig.
Wer zu schnell in Frankreich unterwegs war, muss sich laut dem Bußgeldkatalog für Frankreich auf ein hohes Bußgeld einstellen, da Geschwindigkeitsüberschreitungen hier streng geahndet werden. Wer das Bußgeld aber innerhalb der folgenden Fristen bezahlt, kann von einer Ermäßigung profitieren.
- Strafzettel vor Ort bekommen: Zahlung binnen drei Tagen
- Ordnungswidrigkeit vor Ort geahndet: Nach Zustellung des Bußgeldbescheids Zahlung binnen 15 Tagen
- Automatische Verkehrsüberwachung: Nach Zustellung des Bescheids Zahlung innerhalb von 30 Tagen
Ich bin kürzlich in Frankreich innerhalb einer Ortschaft statt 50 km/h angeblich 59 km/h abzgl. 5 km/h Toleranzwert 54 km/h gefahren und soll jetzt 90 € Strafe bezahlen. Ist dies korrekt?
Dann fahr einfach nicht so schnell. Spart Sprit, Nerven und Geld ;-)
Hallo,
wenn man richtig rechnet, beträgt die Geschwingigkeitsüberschreitung nach Abzug der Toleranz 11 km/h.
Ich bin in Frankreich bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km – 117 km schnell gefahren.
6 km wurden als Toleranz abgezogen.
Für Netto 111 km mußte ich Euro 45,00 bezahlen, d.h. für 1 km Überschreitung.
Ist das korrekt? Oder unverschämt?
Hallo Josef,
das Bußgeld ist korrekt.
– Die Redaktion