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Können Freizeitaktivitäten sanktioniert werden?
Per Definition ist Freizeit die Zeit, während der Sie nicht arbeiten müssen und frei entscheiden können, was Sie machen. Aber auch hier sind Sie nicht völlig ungebunden: Die Freiheit des Einzelnen endet wie üblich dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Das bedeutet aber nicht, dass die meisten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung verboten sind, sondern dass Sie grundsätzliche Regeln des Miteinanders auch in Ihrer Freizeit beachten müssen.
FAQ: Freizeit
Ja, halten Sie sich zum Beispiel beim Fahren mit Inline-Skates, Wandern oder Campen nicht an die geltenden Vorschriften, müssen Sie ggf. mit Konsequenzen rechnen.
Verstöße in der Freizeit stellen in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar und ziehen daher ein Bußgeld nach sich.
Nein, wie hoch die Geldbußen im Einzelnen ausfallen, bestimmen Bundesländer und Gemeinden.
Wer reglementiert den Freizeitspaß?
Denken Sie an Ordnungswidrigkeiten, werden Ihnen wohl zuerst verschiedene Verkehrsverstöße einfallen. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsvergehen und Parkverstöße sind durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt, die deutschlandweit gelten. Ebenso wird der Bußgeldkatalog, der Sanktionen für die entsprechenden Verstöße ausweist, in ganz Deutschland angewendet.
Anders verhält es sich bei Ordnungswidrigkeiten, die Sie abseits vom ruhenden und fließenden Verkehr begehen. Auch bei Ihrer Freizeitbeschäftigung müssen Sie sich an bestimmte Regeln halten. Diese werden allerdings durch verschiedene Landes- und Bundesgesetze festgelegt. Aber nicht immer sind der Bund oder das Land verantwortlich: Parkordnungen sind ein Beispiel dafür.
Der Parkbetreiber kann in der Regel selbst festlegen, welches Freizeit-Verhalten er duldet. So kann er etwa festlegen, ob der Konsum von Alkohol innerhalb des Parks erlaubt ist, oder ob Sie im Winter die Eisfläche eines dort befindlichen Sees betreten dürfen. Ob Sport und Freizeit mit der Parkordnung zu vereinbaren sind, sehen Sie etwa auch daran, ob Sie Grünflächen sanktionsfrei betreten dürfen.
Im Naturschutzgebiet unterwegs: Achten Sie auf Beschilderung!
Freizeitmöglichkeiten gibt es viele, aber worauf müssen Sie nun eigentlich achten, wenn Sie sich in Ihrer spärlichen Freizeit außerhalb des Büros bewegen? Im Grunde genommen sollten Sie Sorge dafür tragen, dass Sie niemanden mit Ihren Aktivitäten belästigen oder schädigen. Auch an der Umwelt sollten Sie keinen Schaden hervorrufen.
Viele Menschen empfinden es beispielsweise als wohltuend, ihre Freizeit mit ihren Kindern, mit dem Partner oder mit Freunden in der Natur zu verbringen. Gehören auch Sie zu der Fraktion, die Freizeitangebote in der überfüllten Stadt lieber in den Wind schlägt und die Ruhe der Natur genießt, können Sie beispielsweise wandern gehen. Betreten Sie dabei ein Naturschutzgebiet, weisen Hinweisschilder üblicherweise aus, welches Verhalten innerhalb dieses Gebiets verboten ist.
Wichtige Punkte, die in der Regel zu beachten sind, umfassen etwa die illegale Müllentsorgung, das Errichten offener Feuerstellen, das Aufbauen von Zelten, die Lärmerzeugung und die Beschädigung geschützter Pflanzen. Abhängig vom Bundesland können bei Zuwiderhandlungen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro fällig werden – Freizeit hin oder her.
Bei Lärm verstehen die meisten Menschen nur wenig Spaß
Haben Sie wieder einmal eine lange Woche hinter sich und fragen sich mittlerweile „Was ist eigentlich Freizeit?“, sind Sie sicherlich umso erleichterter, wenn Sie endlich einmal alle beruflichen Zwänge hinter sich lassen können. Ihre Musikanlage sollten Sie allerdings nicht gleich nach Feierabend bis zum Anschlag aufdrehen.
Insbesondere wenn Sie gegen die nächtliche Ruhezeit verstoßen, können regelmäßig Bußgelder bis zu 5.000 Euro folgen. Aber auch, wenn Sie sich mit Freunden beispielsweise in einem öffentlichen Park aufhalten und andere Anwesende durch andauernden Lärm belästigen, kann ein Bußgeld gegen Sie verhängt werden.
Ebenfalls gibt es einige Punkte zur Lärmbelästigung zu beachten, wenn Sie Ihre Freizeit dafür nutzen wollen, um endlich wieder einmal Ordnung in Ihren Garten zu bringen. Dass das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen keine Begeisterung bei den Nachbarn hervorruft, wird in Deutschland bereits Kindern beigebracht. Ist Ihnen aber bewusst, dass es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden kann?
Fasnacht, Fasching, Karneval: Auch hier gelten Regeln
Fasnacht ist nur einmal im Jahr. Dem lustigen Treiben wird allerdings durch bestimmte Regeln Grenzen gesetzt, denn auch diese Zeit ist keine rechtsfreie. Möglicherweise sehen zwar viele Menschen während dieser Tage alles ein wenig lockerer, aber vor einem Bußgeld sind Sie deswegen nicht zwangsläufig sicher. Das Urinieren in der Öffentlichkeit ist beispielsweise auch nach einem Fasnachts-Umzug noch verboten und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro einhergehen.
Engagieren Sie sich in Ihrer Freizeit in einer entsprechenden Zunft oder nehmen anderweitig am Fasnachts-Treiben teil, ist zu beachten, dass Sie es mit freundschaftlichen Annäherungen oder Streichen nicht übertreiben sollten. Ein Kuss auf die Wange von Fremden mag unter Jecken vielleicht Tradition haben, aber wenn dies von einer fremden Person ausdrücklich nicht gewünscht wird, können Sie sich schnell eine Anzeige wegen sexueller Belästigung einhandeln.
Das Vermummungsverbot, das Sie in Ihrer Freizeit generell beachten müssen, gilt an Fasnacht allerdings nicht. Eine Ausnahme ist die Teilnahme an einer Veranstaltung unter freiem Himmel. Festgesetzt ist das durch § 17a des Versammlungsgesetzes, wobei es sich um ein Bundesgesetz handelt. Dennoch sind Sie nicht völlig frei in der Gestaltung Ihres Kostüms: Verbotene Symbole bleiben auch in der Karnevalszeit verboten und offizielle Uniformen Beamten vorbehalten. Einzig wenn Sie diese so verändern, dass sie eindeutig als nicht echt wahrgenommen werden, dürfen Sie sich uniformieren.