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Was unterscheidet Führerschein und Fahrerlaubnis?
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen möchte, muss über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen. Der Führerschein dient dann anschließend als Nachweis über die erlangte Berechtigung, weshalb diese während der Fahrt mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle auf Verlangen der Beamten vorzuzeigen ist.
Bußgeldtabelle zum Führerschein
TBNR | Tatbestand | Bußgeld (€) |
---|---|---|
134018 | Sie zeigten als Unfallbeteiligter auf Wunsch der anderen Beteiligten den Führerschein nicht vor. | 30 |
204100 | Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein nicht mit. | 10 |
204106 | Sie händigten den Führerschein nicht bei einer Verkehrskontrolle an den Beamten aus. | 10 |
225106 | Sie haben den Führerschein verloren und meldeten dies nicht unverzüglich / ließen kein Ersatzdokument ausstellen. | 10 |
225100 | Sie haben den alten Führerschein nach der Verlustmeldung wiedergefunden und diesen nicht unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben. | 25 |
247100 | Sie lieferten den Führerschein nach der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unverzüglich bei der zuständigen Behörde ab. | 25 |
FAQ: Führerschein
Informationen zu den notwendigen Dokumenten finden Sie hier.
Der neue EU-Führerschein muss alle 15 Jahre erneuert werden. Die Fahrerlaubnis ist in der Regel aber nicht zeitlich begrenzt.
Wie hoch die Geldsanktion in einem solchen Fall ausfällt, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
Führerschein neu beantragen: Vorschriften und notwendige Unterlagen
Mit dem Führerschein werden in Deutschland die erworbenen Fahrerlaubnisse nachgewiesen. Dabei sieht die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) insgesamt sechszehn verschiedene Fahrerlaubnisklassen vor. Welche Voraussetzungen für deren Erteilung gelten, kann sich je nach Klasse unterscheiden. So schreibt der Gesetzgeber zum Beispiel beim Führerschein ein minimales Alter vor und auch die Lerneinheiten der Fahrschule sind vorgegeben.
Erfüllen Sie die Kriterien für den Führerschein, ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen. Nicht selten wird diese Aufgabe auch direkt von der Fahrschule übernommen. Allerdings sind, unabhängig davon, wer den Antrag für den Fahrausweis stellt, folgende Unterlagen einzureichen:
- Personalausweis oder Pass
- biometrisches Lichtbild
- Angaben zu Fahrschule und Prüfstelle
- Nachweis zum Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung vom Sehtest
Möchten Sie einen Lkw- oder Bus-Führerschein beantragen, sind weitere Unterlagen wie etwa ein ärztliches Attest oder ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über die benötigten Nachweise.
Die Beantragung von Dokumenten geht in der Regel mit Gebühren einher. Beim Führerschein der Klasse B belaufen sich diese zum Beispiel im Durchschnitt auf rund 50 Euro.
Ist beim Führerschein die Gültigkeit begrenzt?
Die Staaten der Europäischen Union haben sich durch eine Richtlinie auf eine Vereinheitlichung der Führerscheinklassen geeinigt und gleichzeitig auch den EU-Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt. Durch diese Umstellung ist es neuerdings aber auch notwendig, den Führerschein regelmäßig zu verlängern. Der Gesetzgeber schreibt dies nun alle 15 Jahre vor.
Wann für Autofahrer, die bereits über einen Nachweis der Fahrerlaubnis aus Pappe verfügen, ein neuer Führerschein Pflicht ist, hängt dabei von zwei Faktoren ab: Denn für die Bestimmung der Umtauschfristen ist entweder das Geburtsjahr des Inhabers oder das Ausstellungsjahr des Führerscheins relevant.
Bei einem Führerschein neueren Datums erfolgt die Festlegung der Umtauschfristen anhand des Ausstellungsjahres:
Ausstellungsjahr | Umtausch bis spätestens |
---|---|
2012 - 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2005 - 2007 | 19. Januar 2028 |
2002 - 2004 | 19. Januar 2027 |
1999 - 2001 | 19. Januar 2026 |
Für ältere Führerscheine, die vor dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist hingegen das Geburtsjahr ausschlaggebend:
Geburtsdatum | Umtausch bis spätestens |
---|---|
1971 oder danach | 19. Januar 2025 |
1965 – 1970 | 19. Januar 2024 |
1959 – 1964 | 19. Januar 2023 |
1953 – 1958 | 19. Januar 2022 |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
Probezeit beim Führerschein: Was hat es damit auf sich?
Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erlangt, erhält den Führerschein auf Probe. Denn gemäß § 2a Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) befinden sich die Führerscheinneulinge für den Zeitraum von zwei Jahren in der sogenannten Probezeit, in welcher sie ihre Eignung zum Führen von Kfz unter Beweis stellen müssen.
Während der Probezeit gelten besondere Vorschriften wie zum Beispiel die Null-Promillegrenze. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln besondere Konsequenzen vor. So unterteilt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsdelikte wie folgt:
Begehen Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, zieht dies neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre nach sich. Zudem ist dann die Teilnahme an einem Aufbauseminar beim Führerschein auf Probe vorgeschrieben.
Wer danach erneut mit einem A-Verstoß bzw. zwei B-Verstößen auffällig wird, erhält von der Fahrerlaubnisbehörde eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Beim dritten Mal erfolgt dann die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Deutscher Führerschein: Ist dieser international anerkannt?
Im Urlaub ermöglichen Autos häufig ein besonderes Maß an Individualität und Flexibilität, allerdings stellt sich häufig die Frage, ob der eigene Führerschein auch im Ausland ausreicht. Bei dem heutzutage in Deutschland ausgestellten Nachweis der Fahrerlaubnis handelt es sich um einen EU-Führerschein. Dieser wird somit in allen Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Währungsraums problemlos anerkannt.
Soll die Reise über den europäischen Kontinent hinausgehen, kann es sein, dass ein internationaler Führerschein notwendig ist. Hierbei handelt es sich um ein zusätzliches Dokument, welches in verschiedenen Sprachen über die bestehenden Fahrerlaubnisklassen sowie entsprechende Beschränkungen informiert.
Beachten Sie dabei, dass ein europäischer Führerschein dennoch notwendig ist, denn der internationale Führerschein ist ausschließlich in Kombination mit diesem gültig. Für diese Ergänzung zum Führerschein fallen Kosten in Höhe von Durchschnittlich 15 Euro an. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt dabei maximal drei Jahre.
Allerdings sollten Sie sich vor dem Urlaub unbedingt informieren, ob an Ihrem Reiseziel der internationale Führerschein auch tatsächlich anerkannt wird. So kann es zum Beispiel passieren, dass Sie trotz dieses Dokuments in einigen Ländern Asiens keinen Mietwagen erhalten.
Ausländischer Führerschein: Wann ist Umschreiben Pflicht?
Führerscheine, die von Staaten außerhalb der EU und des Europäischen Währungsraumes ausgestellt wurden, sind in Deutschland nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Die Frist hierbei beträgt dafür in der Regel sechs Monate.
Wer darüber hinaus auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, muss den Führerschein umtauschen. Der Gesetzgeber schreibt dafür sowohl die Absolvierung einer theoretischen als auch einer praktischen Prüfung vor. Allerdings existieren für verschiedene Staaten Ausnahmeregelungen, sodass ggf. auf eine oder sogar beide Prüfungen verzichtet werden kann.
Konsequenzen für den Führerschein: Wann drohen diese?
Zweifelt die Fahrerlaubnisbehörde zum Beispiel aufgrund von zu vielen Punkten in Flensburg oder Trunkenheit am Steuer die Eignung zum Führen von Kfz an, kann dies zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Die Behörden verlangen in solchen Fällen nicht selten eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Da diese sehr aufwändig und kostenintensiv ist, suchen Betroffene nach Möglichkeiten die MPU zu umgehen.
Ist beim EU-Führerschein die Wiedererteilung ohne MPU nicht möglich, sollten Sie sich nicht von windigen Angeboten verführen lassen. Denn versuchen Sie, einen Führerschein zu kaufen, um im öffentlichen Straßenverkehr ein Kfz zu führen, müssen Sie mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Schließlich handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Straftat, für die eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen kann. Darüber hinaus kann der Richter auch die Entziehung der Fahrerlaubnis – umgangssprachlich auch als Führerscheinentzug bezeichnet – anordnen.