Führerschein der Klasse 1a: Womit dürfen Sie fahren?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 17. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Führerschein der Klasse 1a: Auch heute noch gültig.

Führerscheinklasse 1a: Heute noch gültig?

Ein 1a-Führerschein wird heutzutage nicht mehr ausgestellt.
Ein 1a-Führerschein wird heutzutage nicht mehr ausgestellt.

Der 1a-Führerschein galt vor der Reform der Fahrerlaubnisklassen als Einstiegs-Führerschein für Motorräder. Seit der Vereinheitlichung der Klassen auf EU-Ebene, kennzeichnen generell keine Zahlen mehr die verschiedenen Befugnisse auf dem “Lappen”. Vielmehr befinden sich auf den neuen Führerscheinen nur noch ausschließlich die aktuellen Buchstaben-Bezeichnungen.

Doch ändert das etwas an der Gültigkeit des Führerscheins? Welcher neuen Fahrerlaubnisklasse entspricht die Führerscheinklasse 1a heute? Ist eine Umschreibung erforderlich? Diese Fragen klären wir im folgenden Ratgeber.

FAQ: Führerschein der Klasse 1a

Welchen neuen Fahrzeugklassen entspricht ein alter Führerschein der Klasse 1a?

Der Führerschein der Klasse 1a entspricht den neuen Klassen AM, A1, A2, A und L sowie der Schlüsselzahl L174. Je nachdem, ob Sie die Fahrerlaubnis vor oder nach dem 01.01.1989 erworben haben, kommt noch die Schlüsselzahl L175 hinzu. Mehr dazu hier.

Wie lange ist der 1a-Führerschein noch gültig?

Der alte Führerschein mit 1a-Eintragung ist noch spätestens bis zum Jahr 2033 gültig. Bis dahin sollen alle Führerscheine stufenweise umgeschrieben werden.

Was ist der Unterschied zwischen den Führerscheinklasse 1a und A1?

Bei einem Führerschein mit “1a”, handelt es sich um ein altes Modell, welches seit 1999 nicht mehr ausgestellt wird. Die Klasse entspricht dem heutigen Motorradführerschein. Die Klasse A1 ist eine aktuelle Fahrerlaubnisklasse, die lediglich zur Fahrt mit Leichtkrafträdern befähigt.

Alter Führerschein: Aus 1a wird A1 – und noch mehr

Zugegeben: Gerade bei dem alten Klasse-1a-Führerschein kann es schnell zu Verwirrungen kommen. Werden die Bestandteile verdreht, wird nämlich aus der alten eine neue Fahrerlaubnis-Bezeichnung: die Klasse A1. Die gute Nachricht daran ist jedoch, dass sich die Klassen 1a und A1 sehr nahe sind. 

Wie auch eine A1-Fahrerlaubnis berechtigt ein alter Führerschein der Klasse 1a zur Fahrt mit dem Motorrad. Jedoch gibt es einen gravierenden Unterschied: Während Sie mit einem A1-Führerschein lediglich Leichtkrafträder fahren dürfen, erlaubt Ihnen ein Führerschein mit 1a die Benutzung von Motorrädern jeglicher Größe, also auch jener der Klassen A und A2.

Umschreibung vom Führerschein: 1a wird zu diesen neuen Klassen

die Füherscheinklasse 1a erlaubt die Fahrt mit Motorrädern aller Größen.
Die Füherscheinklasse 1a erlaubt die Fahrt mit Motorrädern aller Größen.

Wenn Sie einen Führerschein der Klasse 1a umschreiben lassen wollen, stellt sich die Frage, welche neuen Klassen auf Ihrem zukünftigen Scheckkarten-Modell eingetragen werden. Grundsätzlich ist das abhängig davon, wann Sie den 1a-Führerschein erhalten haben. Zusammengefasst erhalten Sie je nach Zeitpunkt der Erteilung folgende neue Klassen:

  • bei einer Erteilung der Führerscheinklasse 1a vor dem 01.01.1989 werden die neuen Klassen AM, A1, A2, A, L und zusätzlich die Schlüsselzahlen L174 und L175 eingetragen
  • haben Sie den Führerschein mit 1a nach dem 01.01.1989 erhalten, bekommen Sie ebenfalls die Klassen AM, A1, A2, A, L, ergänzend aber nur die Schlüsselzahl L174

Die Schlüsselzahl L175 berechtigt Sie zur Fahrt mit landwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren dürfen, sowie zur Fahrt mit Kfz, die einen Hubraum bis zu 50 ccm aufweisen

Die Ergänzung L174 erlaubt hingegen die Fahrt mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen, die nicht schneller als 40 km/h fahren dürfen. Zusätzlich dürfen Sie dabei mit einem einachsigen Anhänger fahren, sofern Sie dann nicht schneller als 25 km/h werden.

Beachten Sie: Die Umschreibung des alten Führerscheins soll stufenweise bis zum Jahr 2033 abgeschlossen sein. Bis dahin sind die alten Modelle noch gültig. Generell ist davon aber nur die Gültigkeit des Führerscheins als Dokument betroffen. Ihre erworbene Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich ein Leben lang bestehen.

Bildnachweise: Fotolia.com/Peter Maszlen (Header & Vorschaubild), Depositphotos/bzyxx, Depositphotos/MayPayne

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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