Welche Behörde ist zuständig und wie muss ich vorgehen?
Der aktuelle Bußgeldkatalog listet Verstöße im Straßenverkehr auf und gibt an, welche Sanktionen dafür drohen. Es gibt drei verschiedene Arten der Sanktionen: Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.
Mit einem Fahrverbot ist bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, z. B. einem qualifizierten Rotlichtverstoß, sowie auch bei Straftaten, z. B. Fahrerflucht, zu rechnen.
Betroffene, die beispielsweise nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot antreten müssen, haben oft viele Fragen zum Thema „Führerschein abgeben“. Wo müssen sie das Dokument einreichen? Diese Frage klären wir im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Abgabe vom Führerschein bei einem Fahrverbot
Sie können Ihren Führerschein bei der zuständigen Bußgeldstelle abgeben. Die Kontaktinformationen finden Sie im Bußgeldbescheid. In einigen Bundesländern haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihren Führerschein bei einer Polizeidienststelle einzureichen.
Sie können Ihren Führerschein entweder persönlich bei der zuständigen Behörde abgeben oder diesen per Post einsenden. Dabei empfiehlt sich eine Zusendung per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis darüber haben, dass Sie das Dokument tatsächlich verschickt haben.
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, ist in der Regel die zuständige Fahrerlaubnisbehörde der richtige Ansprechpartner.
Im Video: Wie und wo den Führerschein abgeben?
Polizei oder Bußgeldstelle: In einigen Bundesländern haben Sie die Wahl
Sie fragen sich, wo Sie den Führerschein abgeben müssen bei einem Fahrverbot? Die Antwort können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen. Dort finden Sie Angaben zur zuständigen Bußgeldstelle. Sie können das Dokument dort zum einen persönlich abgeben. Dabei müssen Sie sich ausweisen, bringen Sie also Ihren Personalausweis mit.
Zum anderen können Sie das Dokument per Post einsenden. Achten Sie bei Letzterem darauf, dass Sie den Führerschein per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Bußgeldstelle schicken. Nur so haben Sie einen Beleg darüber, dass Sie das Dokument verschickt haben und wann es bei der Behörde eingegangen ist. Fügen Sie außerdem ein kurzes Schreiben bei, welchem Ihre Kontaktdaten sowie das Aktenzeichen zu entnehmen sind.
Müssen Sie bei einem Fahrverbot den Führerschein abgeben, kann die Polizei ein weiterer Ansprechpartner sein. In einigen Bundesländern haben Sie die Möglichkeit, den Führerschein bei einer Polizeidienststelle einzureichen. Ob das in Ihrem Fall eine Option ist, erfragen Sie am besten bei einer Dienststelle in Ihrer Nähe.
Wann müssen Sie den Führerschein abgeben? Ersttäter müssen das Fahrverbot innerhalb von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides antreten. Wurde jedoch in den vergangenen zwei Jahren bereits ein Fahrverbot gegen Sie verhängt, müssen Sie den Führerschein sofort abgeben.
Sonderfall Klage gegen den Bußgeldbescheid: Führerscheinabgabe bei Fahrverbot
Bei der Frage in puncto Fahrverbot, wo Sie den Führerschein abgeben müssen, gibt es eine Ausnahme von den oben genannten Stellen: Haben Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, ist der Fall vor Gericht gelandet und das Fahrverbot wurde nicht aufgehoben, so müssen Sie den Führerschein bei der zuständigen Staatsanwaltschaft abgeben.
Was ist bei der Entziehung der Fahrerlaubnis zu beachten?
Ein einfaches Fahrverbot dauert ein bis drei Monate und der Betroffene darf in der Zeit keine Kraftfahrzeuge führen. Nach Ablauf des Fahrverbots erhält er seinen Führerschein automatisch zurück. Etwas anderes ist die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Hierbei handelt es sich um eine drastische Maßnahme, denn der Betroffene verliert dadurch die Berechtigung, Kraftfahrzeuge zu führen. Im Gegensatz zum Fahrverbot erhalten Personen den Führerschein nicht automatisch zurück. Vielmehr müssen sie nach Ablauf einer Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu beantragen.
Wo müssen Sie bei der Entziehung der Fahrerlaubnis den Führerschein abgeben? In der Regel ist hierfür die Fahrerlaubnisbehörde zuständig.