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Die Fahrerlaubnis für leichtere Lastzüge
Beim Gütertransport werden tagtäglich unvorstellbare Massen auf den Straßen bewegt. Um sicherzustellen, dass diese auch sicher ans Ziel kommen, und eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber für die Fahrer solcher Gefährte eine besondere Ausbildung vor. Eine Möglichkeit ist dabei der Lkw-Führerschein C1E.
Doch wozu berechtigt die Fahrerlaubnisklasse C1E genau? An welche Voraussetzungen ist der Führerscheinerwerb geknüpft? Wie lange ist die C1E-Fahrerlaubnis gültig? Und welche Kosten fallen beim Führerschein der Klasse C1E an? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Führerschein der Klasse C1E
Besitzer der Fahrerlaubnis C1E dürfen Lkw und Pkw in Kombination mit einem Anhänger fahren. Das zulässige Gesamtgewicht der Gespanne darf dabei maximal 12.000 kg betragen.
Welche Ausgaben Sie für den Erwerb der C1E-Führerscheinklasse einplanen müssen, lässt sich pauschal nicht benennen. Gründe dafür sind unter anderem die regionalen Preisunterschiede. Wie sich die Kosten dabei zusammensetzen, erfahren Sie hier.
Ja, es ist zum Beispiel möglich, die Fahrerlaubnis der Klassen C1E und C1 parallel zu erwerben. Dies dient insbesondere dazu, die Kosten zu reduzieren.
Führerschein der Klasse C1E: Was darf ich fahren?
Personen, die den C1E-Führerschein besitzen, dürfen damit leichtere Lastzüge führen. Als Zugfahrzeug für ein solches Gespann kommen dabei sowohl Pkw als auch Lkw infrage. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber grundsätzlich wie folgt:
- Lkw (zGM zwischen 3.500 und 7.500 kg) mit einem Anhänger über 750 kg zGM
- Pkw (zGM bis 3.500 kg) mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM
Unabhängig davon, um was für ein Zugfahrzeug es sich handelt, beträgt das maximale Gesamtgewicht des Lastzugs beim Führerschein der Klasse C1E 12.000 kg. Darüber hinaus muss die Klasse CE vorliegen, die nach oben keine Beschränkungen mehr aufweist.
Der C1E-Führerschein beinhaltet außerdem die Klasse BE. Diese ermöglicht die Kombination aus einem Pkw und einen Anhänger mit einer zGM von bis zu 3.500 kg. Ist der Führerscheininhaber zudem im Besitz der Klasse D1, erweitert sich diese zu D1E.
Voraussetzungen für die C1E-Führerscheinklasse
Wer die Klasse C1E im Führerschein stehen haben möchte, muss dafür verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So liegt das Mindestalter beispielsweise bei 18 Jahren. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber den Vorbesitzer der Klasse C1 vor. Allerdings besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Fahrerlaubnisse C1 und C1E parallel zu erwerben.
Eine weitere Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C1E ist der Besuch der Fahrschule. Der Theorieunterricht sowie die Theorieprüfung entfallen dabei allerdings, sodass nur eine praktische Ausbildung erfolgt.
Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den Fertigkeiten des Fahrschülers, denn gesetzliche Vorgaben gibt es dafür nicht. Einzig bei den Sonderfahrten definiert der Gesetzgeber Konkretes. So sind bei der Erweiterung von C1 auf C1E folgende Fahrten Pflicht:
- Überlandfahrt: 3 Stunden je 45 Minuten
- Autobahnfahrt: 1 Stunde je 45 Minuten
- Nachtfahrt: 1 Stunde je 45 Minuten
C1E-Führerschein: Welche Kosten fallen an?
Da die Anzahl der notwendigen Fahrstunden vom Können des Fahrschülers abhängen, sind konkrete Aussagen zu den Kosten des Führerschein der Klasse C1E kaum möglich. Darüber hinaus variieren die Preise der Fahrschulen je nach Anbieter, sodass sich ein Preisvergleich lohnen kann.
Um dennoch eine grobe Orientierung zu ermöglichen, haben wir nachfolgend die wichtigsten Posten und die durchschnittlichen Ausgaben zusammengestellt, welche die Kosten der C1E-Klasse beeinflussen:
- Grundgebühr der Fahrschule: 350 Euro
- Gebühren für die Prüfungen: 280 Euro
- Kosten je Fahrstunde: 65 Euro
- Kosten je Sonderfahrt: 75 Euro
Auch ich hab den Führerschein CE beim Bund gemacht und hab ihn zivil umschreiben lassen. Als dann der obligatorische Sehtest eingeführt wurde, habe ich mich dazu entschieden, den Führerschein auf A1 CE1 MLT zu reduzieren, um den Sehtest zu umgehen. Ohne den 5-jährig anfallenden Sehtest dürfte der alte Schein vom Bund in seiner bisherigen Form verfallen sein.
Ich habe 1965 den Führerschein Klasse Zwei bei der Bundeswehr gemacht. Bin jetzt 76 Jahre ,was kann ich Heute mit den Führerschein fahren? Was kostet mir das ?
Welche Anhänger darf ich fahren