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FAQ: Führerschein der Klasse 2
Mit einem Führerschein der Klasse 2 dürfen Inhaber Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen fahren. Die alte Führerscheinklasse schließt jedoch weitere Klassen ein, sodass Sie eine Vielzahl an Fahrzeugen führen dürfen.
Alte Führerscheine der Klasse 2 sind derzeit noch gültig, müssen jedoch bis zum Jahr 2033 in einen EU-Führerschein umgetauscht werden. Welche Fristen Sie diesbezüglich beachten sollten, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Je nach Ausstellungsdatum umfasst ein Führerschein der Klasse 2 heute verschiedene Führerscheinklassen. Eine Übersicht zu den neuen Klassen und welche in der Klasse 2 inbegriffen sin können, finden Sie hier.
Alte Führerscheinklasse 2: Unterschied zwischen heute und vergangenen Regelungen
Die Führerscheinklassen wurden in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union bereits mehrmals reformiert. Eine der umfassendsten Änderungen war 1999 die Umstellung und Anpassung der Fahrerlaubnisklassen. Daher ist es manchmal nicht so einfach herauszufinden, welche Fahrzeuge Inhaber alter Führerscheine fahren dürfen und was bei einer Umschreibung in einen EU-Führerschein mit übertragen wird.
Besonders umständlich kann das bei einem Führerschein der Klasse 2 aussehen. Denn je nach Ausstellungsdatum, umfasst dieser eine Vielzahl an anderen Klassen und erlaubt Inhabern das Führen unterschiedlichster Fahrzeuge. Grundsätzlich beinhaltet ein alter Führerschein der Klasse 2 Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t. Ebenfalls eingeschlossen sind Züge mit mehr als drei Achsen. Umgangssprachlich gilt die Fahrerlaubnisklasse 2 auch als LKW-Führerschein.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt in der Anlage 3 in welche neuen Fahrerlaubnisklassen die alten übergehen. Ein Führerschein der Klasse 2 entspricht heute nicht nur einer neuen Klasse, sondern in der Regel gleich mehreren. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die heutigen Entsprechungen:
Erteilungsdatum | Neue Führerscheinklassen | Schlüsselnummern |
---|---|---|
vor dem 1.12.54 | A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172, BE 79.06 |
vor dem 1.4.80 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172, A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
nach dem 31.3.80 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
beschränkt auf Sattelzug bzw. LKW mit drei Achsen nach dem 31.12.85 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L T (nur nach Antrag) | C 172, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06, CE 79 (L ≤ 3) |
Führerscheine vor dem 1. Juni 1982 ausgestellt | ||
DDR vor dem 1.12.54 | A, A2, A1, AM, B, L | L 174, 175 |
DDR nach dem 30.11.54 und vor dem 1.4.80 | A, A1, AM, B, L | L 174, 175, A1 79.05, A 79.03, A 79.04 |
DDR nach dem 1.4.80 | A, A1, AM, B, L | L 174, 175, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04 |
Führerscheine vor dem 1. April 1957 ausgestellt | ||
DDR vor dem 1.4.1957 | A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172, BE 79.06 |
Auffällig ist auch, dass je nach Ausstellungsdatum bestimmte Schlüsselnummern ebenfalls umgewandelt werden. Was diese bedeuten und warum ab gewissen Daten nur noch einige der Schlüsselnummern gemeinsam mit den neuen Fahrerlaubnisklassen zu finden sind, regelt die Anlage 9 FeV.
Schlüsselzahlen: Auch für die alte Führerscheinklasse 2 wichtig
Schlüsselzahlen können eine bestehende Fahrerlaubnis erweitern oder einschränken. Das kann auch bei einem Führerschein der Klasse 2 so sein. Werden die Schlüsselzahlen beim Übertragen der alten Fahrerlaubnis in eine neue ebenfalls umgeschrieben, beziehen sich die Beschränkungen oder Erweiterungen auch auf die neuen Fahrerlaubnisklassen. Üblich sind beim Führerschein der Klasse 2 folgende Schlüsselnummern:
- 79.03: mit Klasse A bzw. A1 sind nur dreirädrigen Fahrzeug erlaubt (keine Motorräder)
- 79.04: mit Klasse A bzw. A1 sind nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhängern bis zu 750 kg erlaubt
- 79.05: mit Klasse A1 sind Krafträder mit Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg erlaubt
- 79.06: Fahrzeuge und Kombinationen der Klasse BE erlaubt, wenn der Anhänger nicht schwerer als 3,5 t ist
- 172: Fahrzeuge der Klasse C erlaubt, auch Klasse D ohne Fahrgäste
- 174: Fahrzeuge der Klasse L (landwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 40 km/h, Kombination mit einachsigem Anhänger bis 25 km/h)
- 175: landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge bis 25 km/h und 50 ccm (außer A, A1, AM)
Was Sie mit einem Führerschein der Klasse 2 fahren dürfen, ist also auch von den eingetragenen Schlüsselzahlen abhängig. Wichtig ist, dass einige Schlüsselzahlen europaweit gültig sind, andere jedoch nur im jeweiligen Ausstellungsland gelten. So kommen zum Beispiel die Bestimmungen der Schlüsselnummern 174 und 175 nur in Deutschland zur Anwendung.
Gültigkeit: Ist ein Führerschein der Klasse 2 umzuschreiben?
Derzeit können Sie Ihren Führerschein der Klasse 2 auch in alt noch nutzen. Das Dokument ist weiterhin gültig, allerdings nicht mehr unbegrenzt.
Mit der 2. EU-Führerscheinrichtlinie wurde 2013 die Vereinheitlichung der Führerscheindokumente innerhalb der Europäischen Union beschlossen. Das bedeutet, Sie müssen ihren alten Führerschein der Klasse 2 umschreiben lassen – und zwar bis 2033.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den Fristen bezüglich des Umtauschs:
Papierführerscheine: | |
Geburtsjahr | Umtausch muss bis ... erfolgen |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Führerscheine im Scheckkartenformat: | |
Ausstellungsjahr | Umtausch muss bis ... erfolgen |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
ab 2012 | 19. Januar 2033 |
Tauschen Sie Ihr Führerscheinklasse 2 rechtzeitig von alt in neu um. Denn verpassen Sie den Termin, verliert diese ihrer Gültigkeit und Sie dürfen keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen. Fahren Sie dann weiterhin, machen Sie sich strafbar und riskieren eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Das Umschreiben erfolgt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an ihrem Wohnort. Sie müssen neben dem alten Führerschein der Klasse 2 auch einen Pass oder Personalausweis und ein neues biometrisches Passbild zum Termin mitbringen. In der Regel fällt für das Umschreiben eine Gebühr von etwa 25 Euro an. Der neue EU-Führerschein ist dann 15 Jahre lang gültig.
Führerschein der Klasse 2 ab 50: Gelten Besonderheiten?
Da die Fahrerlaubnis der Klasse 2 in der Regel auch LKW- und Bus-Führerscheine beinhaltet, gilt es bezüglich der Gültigkeit einiges zu beachten. Ein Bus- oder LKW-Führerschein der Klasse 2 erlaubt nun das Fahren von Fahrzeugen über 7,5 t nur noch bis zum 50. Lebensjahr.
Ein Führerschein der Klasse 2 ist heute also nicht mehr unbegrenzt gültig, wenn es um schwere Kraftfahrzeuge geht. Wichtig ist, dass dieser Teil der Fahrerlaubnis erlischt, sobald Fahrer 50 Jahre alt werden. Möchten Sie dann weiterhin die entsprechenden Fahrzeuge fahren, müssen Sie Führerscheinklasse 2 umschreiben und verlängern lassen. Dieser wird dann in die Klasse CE umgetauscht.
In diesem Fall müssen Sie bei der Verlängerung eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung nachweisen. Auch ein Funktions- und Leistungstest kann hier verlangt werden. Dies dient dazu, die gesundheitliche Eignung zum Führen der Fahrzeuge zu belegen. Erfüllen Sie alle notwendigen Voraussetzungen, erhalten Sie den entsprechenden Führerschein, der dann für fünf Jahre gültig ist.
Wollen Sie LKW oder Busse gewerblich bzw. beruflichen fahren, ist der Nachweis einer Qualifikation für Berufskraftfahrer ebenfalls notwendig. Liegt diese vor, wird im Führerschein dann die Schlüsselnummer 95 eingetragen.