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Das Modell „BF17“ hat sich in Deutschland etabliert
Zum ersten Januar 2011 wurde das Modell „Begleitetes Fahren mit 17“ ins Dauerrecht in Deutschland übernommen. Seither ist es möglich, den Führerschein mit 17 Jahren zu machen. Dies gilt allerdings nur für die Führerscheinklasse B.
Besitzer von einem Führerschein mit 17 dürfen nicht alleine fahren, es muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese kann vorab in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Doch wer ist eigentlich als Begleitperson zugelassen?
Welche Regelungen sind zum Fahren mit 17 zu beachten? Gelten besondere Regeln bezüglich der Probezeit bei minderjährigen Fahrern? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
FAQ: Führerschein mit 17
Die Probezeit beim Führerschein mit 17 beginnt, sobald Sie die Prüfung bestanden haben und die Prüfbescheinigung ausgehändigt wurde. Sie dauert zwei Jahre, wie bei einem Führerscheinerwerb mit einem höheren Alter.
Beim Führerschein „BF17“ darf die Begleitperson nicht jünger als 30 Jahre sein und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben. Zudem muss der Betroffene seit fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen (mindestens Klasse B).
Nein, um den Führerschein mit 17 erhalten zu können, muss mindestens eine Begleitperson auf der Prüfbescheinigung eingetragen werden.
Regelungen zum Führerschein ab 17
Der Führerschein mit 17, einst aus einem Modellversuch in Niedersachsen entstanden, hat sich mittlerweile in Deutschland etabliert. Wenn Sie eine Ausbildung für den BF17-Führerschein machen wollen, können Sie sich schon sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres in einer Fahrschule anmelden.
Die Führerscheinausbildung verläuft anlog zu der älterer Fahrschüler. Die Betroffenen müssen sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil absolvieren. Die Ausbildung findet ihren Abschluss in der theoretischen und praktischen Fahrprüfung.
Erstere kann frühestens drei Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres absolviert werden. Die praktische Fahrprüfung frühestens einen Monat vor dem neuen Lebensjahr. Sind beide Prüfungen bestanden, erhält der Prüfling eine Prüfbescheinigung, welche als Nachweis für den Besitz der Fahrerlaubnis dient.
Führerschein mit 17: Muss eine Begleitperson Voraussetzungen erfüllen?
Wie bereits erwähnt, ist das Eintragen einer Begleitperson beim Führerschein mit 17 vorgeschrieben. Diese muss bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres bei jeder Fahrt dabei sein. Wo die Person sitzt, ist nicht vorgegeben, wichtig ist, dass diese sich im Auto befindet.
Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden. Um als solche geeignet zu sein, müssen die Betroffenen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Alter von mindestens 30 Jahren
- Nicht mehr als einen Punkt in Flensburg
- Seit mindestens fünf Jahren in Besitz einer Fahrerlaubnis
Sind diese Bedingungen erfüllt, kann der Betroffene als Begleitperson für den Führerschein mit 17 eingetragen werden. Fährt der Minderjährige ohne diese Person, hat dies ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge. Zudem kann im Einzelfall auch die Fahrerlaubnis wieder entzogen werden.
Welche Aufgaben hat die Begleitperson beim Führerschein mit 17?
Doch welche Funktion erfüllt die Begleitperson beim Führerschein mit 17 genau? In erster Linie soll diese dem jungen Führerscheinbesitzer mit Ratschlägen zur Seite stehen und während der Fahrt Tipps zum Verhalten in brenzligen Situationen geben.
Eingreifen darf die betroffene Person während der Fahrt allerdings nicht. Eine Ausbildung zur Begleitperson ist nicht vorgeschrieben, lediglich die weiter oben genannten Voraussetzungen müssen erfüllt werden.
Eine wichtige Regel bezüglich der Begleitperson gibt es noch zusätzlich: Sie darf nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen oder mehr als 0,5 Promille aufweisen.
Wie ist die Probezeit beim BF17 geregelt?
Besteht ein Fahrschüler die praktische Fahrprüfung, wird die Fahrerlaubnis zunächst einmal für zwei Jahre auf Probe erteilt. Auch beim Führerschein mit 17 gilt diese Probezeit. Der zweijährige Zeitraum beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung.
Die Probezeit dient dazu, zu überprüfen, ob der Führerscheinneuling auch tatsächlich zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist. Begeht der Betroffene eine Ordnungswidrigkeit, kann diese neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch mit sogenannten Probezeitmaßnahmen geahndet werden.
Dabei findet eine Unterteilung in A- und B-Verstöße statt. Bei letzteren handelt es sich um weniger schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten wie beispielsweise das Fahren mit abgefahrenen Reifen.
Ein A-Verstoß ist hingegen eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit wie das Überfahren einer roten Ampel oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr. Zwei B-Verstöße entsprechen einem A-Verstoß.
Wird ein solcher begangen, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und der Fahranfänger muss an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Beim zweiten A-Verstoß wird dem Betroffenen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt.
Führerschein mit 17: Welche Kosten entstehen?
Der Erwerb von einer Fahrerlaubnis geht mit einigen Kosten einher. Neben der Anmeldegebühr muss auch die Ausbildung in der Fahrschule bezahlt werden. Während der Theorieunterricht meist durch die Anmeldegebühr abgedeckt ist, wird jede Fahrstunde einzeln berechnet.
Diese Übungsfahrten stellen auch den größten Kostenfaktor beim Fahrerlaubniserwerb dar. Dabei ist es nicht wesentlich, wie alt der Fahrschüler ist. Es zählt lediglich, wie viele Fahrstunden der jeweilige Fahrschüler benötigt.
Hinzu kommen noch die Prüfungsgebühren für Praxis und Theorie. Alles in allem kann der Erwerb der Fahrerlaubnis schnell eine Summe im vierstelligen Bereich kosten. Wie hoch die Gesamtkosten ausfallen, wird im Einzelfall ermittelt.
Ist der Führerschein „BF17“ auch im Ausland gültig?
Der Führerschein mit 17 stellt nur in Deutschland eine anerkannte Fahrerlaubnis dar. Sobald Sie die Grenze überfahren, wird die Prüfbescheinigung nicht mehr als Nachweis für den Besitz einer Fahrerlaubnis anerkannt. Einzige Ausnahme bildet Österreich: Hier können Sie auch mit dem Führerschein mit 17 am Straßenverkehr teilnehmen.