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Ohne Begleitperson gibt es keinen Führerschein mit 17
In Deutschland gibt es seit dem 01.01.2011 dauerhaft die Möglichkeit, den Führerschein der Klasse B mit 17 Jahren zu machen. Damit der Fahranfänger auch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, muss allerdings eine Begleitperson mitfahren.
Das soll dem Führerscheinneuling zusätzliche Sicherheit verschaffen. Die begleitende Person kann in heiklen Situationen Ratschläge geben und dient somit als Ansprechpartner. Doch darf beim Führerschein mit 17 die Begleitperson aktiv ins Geschehen eingreifen?
Drohen Sanktionen, wenn keine Begleitperson mitfährt? Wer kann beim Führerschein mit 17 überhaupt als Begleitperson eingetragen werden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
FAQ: Begleitperson
Fahranfänger, die mit 17 Jahren schon den Führerschein besitzen, dürfen gemäß Fahrerlaubnisverordnung nur im Beisein einer Begleitperson mit dem Auto fahren. Diese soll als Ansprechpartner in schwierigen Situationen dienen und dem Führerscheinneuling somit Sicherheit geben.
Um beim Führerschein mit 17 als Begleitperson eingetragen werden zu können, müssen Sie mindestens 30 Jahre sein, die Fahrerlaubnis schon fünf Jahre oder länger besitzen und Sie dürfen maximal einen Punkt in Flensburg haben.
Die Begleitperson stellt einen Ansprechpartner dar, mit dem eventuelle Unsicherheiten während der Fahrt geklärt werden können. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei nicht um einen Fahrlehrer handelt! Ein Griff ins Lenkrad oder ähnliches ist strikt untersagt.
Video: Begleitetes Fahren
Führerschein mit 17: Warum die Begleitperson Pflicht ist
Nachdem das Begleitete Fahren mit 17 Jahren eine erfolgreiche Testphase durchlaufen hat, ging es Anfang 2011 ins Dauerrecht über. Seither kann jeder Teenager schon mit 16 Jahren die Führerscheinausbildung der Klasse B in einer Fahrschule beginnen.
Diese läuft genauso ab wie für ältere Führerscheinanwärter. Ist die praktische Fahrprüfung erst einmal bestanden, wird ein Dokument ausgehändigt, welches dazu berechtigt, mit dem Auto am Straßenverkehr teilzunehmen.
Allerdings gibt es eine Bedingung für den Führerschein mit 17: eine Begleitperson. Diese muss bei jeder Fahrt, so lange die Volljährigkeit noch nicht erreicht ist, anwesend sein. Dadurch hat der Fahranfänger einen wichtigen Ansprechpartner, der schwierige Situationen verlässlich einschätzen kann.
Führerschein mit 17: Die Begleitperson muss diese Voraussetzungen erfüllen
Nicht jeder Fahrerlaubnisbesitzer kann beim Führerschein mit 17 als Begleitperson eingetragen werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der betreffende Fahrer muss:
- 30 Jahre oder älter sein,
- seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen (mindestens Klasse B) und
- darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
Es hält sich hartnäckig der Mythos, dass die Begleitperson auch auf dem Beifahrersitz Platz nehmen muss. Das stimmt allerdings nicht. Da der Betroffene eh nicht in das Geschehen eingreifen darf, ist auch dessen Position im Fahrzeug egal. Allerdings gilt beim Führerschein mit 17 für die Begleitperson die 0,5-Promillegrenze.