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FAQ: Führerschein umtauschen
Je nachdem, was für einen Führerschein Sie besitzen, gelten verschiedene Fristen. Haben Sie bereits einen neuen EU-Führerschein, müssen Sie diesen nur alle 15 Jahre erneuern lassen. Welche Fristen gelten für einen Führerschein beim Umtausch, zeigt die Tabelle hier. Darüber hinaus können auch Änderungen der personenbezogenen Daten oder eine Erweiterung der Fahrerlaubnis einen Umtausch beim Führerschein notwendig machen.
Grundsätzlich müssen alle nationalen Führerscheine, die vor dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Des Weiteren gilt eine Umtauschpflicht für ausländische Führerscheine aus Drittstaaten, wenn der Wohnsitz nach Deutschland verlegt wird. Mehr zum dazu, wann Sie ausländische Führerscheine umtauschen müssen, erfahren Sie hier.
Verpassen Sie die Fristen und lassen Sie den Führerschein nicht erneuern, verliert dieser seine Gültigkeit. In diesem Fall mit Sanktionen rechnen. Das Fahren ohne gültigen Führerschein kosten derzeit ein Verwarngeld von 10 Euro. Ist durch den fehlenden Umtausch auch die Fahrerlaubnis erloschen, machen Sie sich strafbar, wenn Sie dennoch fahren.
Video: Führerschein umtauschen
Führerschein erneuern: Pflicht oder freiwillig?
Mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie wurde beschlossen, dass alle Führerscheine innerhalb der Europäischen Union einheitlich gestaltet sein und dem gleichen Standard entsprechen sollen. Dies hat das Ziel, die Dokumente fälschungssicherer zu machen. Somit gilt für alle Inhaber von Führerscheinen, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, dass Sie diese umtauschen müssen. Dieser Führerscheinumtausch ist verpflichtend vorgeschrieben.
Damit nicht alle Betroffenen ihren Führerschein gleichzeitig umtauschen müssen, wurden vom Gesetzgeber Etappen beschlossen. Für den Umtausch vom Führerschein gelten verschiedene Fristen, die Betroffene auf dem Schirm haben sollten. Denn je nach Alter Ihres Dokuments gelten entweder das Geburtsjahr oder das Ausstellungsjahr als Richtwert. Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen alle alten Dokumente umgetauscht sein.
Alten Führerschein umtauschen: Die wichtigsten Fristen
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zur Umtauschfrist für Ihren Führerschein, sofern dieser vor 2013 ausgestellt wurde:
Papierführerscheine: | |
Geburtsjahr | Umtausch muss bis ... erfolgen |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Führerscheine im Scheckkartenformat: | |
Ausstellungsjahr | Umtausch muss bis ... erfolgen |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
ab 2012 | 19. Januar 2033 |
Da es sich hier um einen Führerscheinumtausch handelt und Sie nicht Ihre gesamte Fahrerlaubnis umtauschen, verliert auch nur das Dokument seine Gültigkeit. Fahren sie mit einem abgelaufenen Führerschein, bedeutet dies bei einer Kontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
Ausländische Führerscheine tauschen: Was gilt?
Ein Führerscheinumtausch ist nicht nur notwendig, wenn es sich um ein altes nationales Dokument handelt. Auch ausländische Führerscheine müssen Sie in Deutschland nach einer gewissen Frist in einen EU-Führerschein umtauschen.
Dies ist der Fall, wenn:
- der Führerschein außerhalb der EU bzw. des EWR ausgestellt wurde
- Inhaber sich länger als sechs Monate in Deutschland aufhalten
- Deutschland dauerhaft zum Wohnsitz wird
Hierbei handelt es sich dann auch um den Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine in der EU gültige. Das heißt, verpassen Sie hier die Fristen zum Führerscheinumtausch, erlischt nicht nur die Gültigkeit des Dokumentes, sondern auch die der Fahrerlaubnis. Sie dürfen dann in Deutschland kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen.
Fahren Sie dennoch mit dem ausländischen Dokument, machen Sie sich strafbar. Es handelt sich dann um Fahren ohne Fahrerlaubnis, was mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahre geahndet werden kann.
Achtung: Es kann je nach Herkunftsland notwendig sein, erneut eine theoretische oder praktische Fahrprüfung bzw. auch beide ablegen zu müssen. Wann das der Fall ist, wird in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bestimmt.
Führerschein umtauschen: Ablauf und Kosten
Um der Umtauschpflicht beim Führerschein nachkommen zu können, müssen Sie sich an die örtliche Führerscheinstelle oder das Bürgeramt wenden. Ob es möglich ist, für den Führerschein das Umtauschen online durchzuführen, ist je nach Kommune unterschiedlich geregelt. Das Angebot von Online-Dienstleistungen wird stetig erweitert, sodass Sie sich vorab über die Möglichkeit informieren können.
Um den Führerschein umtauschen zu lassen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Originalführerschein
- Personalausweis, Reisepass (ggf. Meldebescheinigung)
- Aktuelle biometrisches Passbild
- bei ausländischen Führerscheinen: Nachweis über bestandene Prüfungen (falls nötig), Übersetzungen des Dokumentes
- bei Papierführerscheinen von anderen Führerscheinstellen als der des Wohnortes: Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde
Mit der Ausstellung des neuen Führerscheins ist dieser dann 15 Jahre gültig. Nach Ablauf des Zeitraums müssen Sie das Dokument wieder erneuern lassen. Derzeit liegen die Kosten für den reinen Führerscheinumtausch bei etwa 25 Euro, können sich regional allerdings unterscheiden.