Wer sich daneben benimmt, darf keinen Wagen führen
Wird umgangssprachlich davon gesprochen, dass der „Führerschein weg ist“, dann ist damit eigentlich die Entziehung der Fahrerlaubnis gemeint. Denn das Kärtchen stellt lediglich den Ausweis dar, durch den Fahrschulunterricht eine offizielle Befähigung zum Führen von Kfz erworben zu haben.
Während bei einem vorübergehenden Fahrverbot der Führerschein nur kurzweilig verwahrt wird, muss nach der Entziehung der Fahrerlaubnis erst einmal ein neuer Antrag gestellt werden. Ab wann müssen Fahrer fürchten, ihre Fahrerlaubnis zu verlieren?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Führerschein weg
Ab welchem Tempo ein Fahrverbot droht, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung.
Hier finden Sie eine Übersicht einiger Ordnungswidrigkeiten, die dazu führen können, dass der Führerschein weg ist.
Haben Sie das Dokument verloren, sollten Sie den Verlust bei der Polizei melden. Um einen neuen Führerschein zu beantragen, müssen Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden.
Wann ist der Führerschein überhaupt weg?
Es sind verschiedene Konstellationen denkbar, bei denen einem Fahrer die Fahrerlaubnis aberkannt wird: Mitunter reicht ein grober Fehltritt und der Führerschein ist weg. Punkte, Geschwindigkeit oder Drogenmissbrauch sind wohl die häufigsten Gründe.
- zu viele Punkte auf dem Flensburger Konto: Im Regelfall braucht es acht Punkte, bis der Führerschein weg ist. Begeht der Fahrer eine schwere Straftat, welche mit drei Punkten auf einmal belegt ist, dann ist damit in der Regel der Fahrerlaubnisentzug verbunden – unabhängig vom vorherigen Punktestand.
- Geschwindigkeit: Wem es nicht gelingt, seinen Bleifuß zu zügeln, der muss mit einem Fahrerlaubnisentzug rechnen. Dabei geht es nicht nur um solche, die wegen wiederholten Vorfällen als „beharrlich“ bzw. Wiederholungstäter eingestuft werden; der Führerschein kann auch weg sein, wenn innerorts oder außerorts einmalig mit einer extrem hohen Geschwindigkeit gefahren wird.
- Trunkenheitsfahrt: Bei einem Alkoholwert von 1,6 Promille wird standardmäßig der Führerschein entzogen – mitunter auch schon bei geringeren Blutalkoholwerten, wenn es zu Gefährdungen oder konkreten Schäden kam.
Mein Führerschein ist weg – was passiert nun?
Wenn Ihnen durch einen Bußgeldbescheid die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis mitgeteilt wurde, dann erhalten Sie im Regelfall eine Sperrfrist. Innerhalb dieser Zeit wird Ihnen also kein neuer Führerschein ausgestellt.
Ist diese Zeit abgegolten, dann können Sie sich mit den geforderten Nachweisen an eine örtliche Fahrlaubnisbehörde wenden und einen neuen Führerschein beantragen.
Kann ich die MPU „abwarten“?
Häufig geht mit der Entziehung der Fahrerlaubnis die Auflage einer MPU einher. Diese wird von vielen Verkehrssündern nicht angetreten – aus Angst vor Versagen oder weil schlicht und einfach das Geld hierfür nicht da ist. Deshalb kommt häufig die Frage auf, ob eine MPU verjährt.
Genau genommen verjährt eine MPU-Auflage nicht, sie wird obsolet. Grundlegend beträgt die Tilgungsfrist für Akteneintragungen hierzulande zehn Jahre. Ist der Führerschein weg, dann beginnt diese Frist jedoch im Regelfall erst fünf Jahre nachdem eine neue Fahrerlaubnis ausgestellt wurde bzw., wenn dies nicht der Fall ist, fünf Jahre nach Entzug – und selbst hier gilt, dass sich der Delinquent zwischenzeitlich im Verkehr nichts zu Schulden kommen ließ.
War der Führerschein also fünfzehn Jahre weg, stehen die Chancen relativ gut, dass die Anordnung einer MPU gelöscht wurde. Ob sich das lohnt, respektive ob wegen des zugrundeliegenden Vorfalls dennoch eine MPU verlangt wird, steht aus.