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Was ist unter einem Führerscheinentzug zu verstehen?
Wird bei Verkehrssündern davon gesprochen, dass diese einen „Führerscheinentzug“ zu befürchten haben, dann können hierunter grundlegend zwei Dinge verstanden werden: Entweder handelt es sich um die Anordnung eines Fahrverbotes, bei welchem der Führerschein für einige Monate verwahrt wird, oder um die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei Letzterer wird Betroffenen die Befähigung zum Führen eines Fahrzeuges quasi abgesprochen und dauerhaft entzogen, Deliquenten müssen sich dann um eine Neuerteilung bemühen.
Wann droht ein temporärer, wann ein endgültiger Führerscheinentzug? Bei welchen Delikten komme ich mit einem vorübergehenden Fahrverbot weg und wann wird es gefährlich für die Fahrerlaubnis?
FAQ: Führerscheinentzug
Der Entzug der Fahrerlaubnis erwartet Sie beispielsweise, wenn Sie mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wurden oder Ihr Flensburger Punktekonto die maximale Anzahl von acht Punkten erreicht hat.
Mit einem Führerscheinentzug geht stets eine sogenannte Sperrfrist einher, während der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Sie dauert mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre an. Nachdem sie abgelaufen ist, können Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Häufig knüpft die zuständige Behörde gewisse Anforderungen an eine Neuerteilung nach dem Führerscheinentzug. Diese bestehen häufig aus dem Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Video: Das müssen Sie zum Führerscheinentzug wissen
Wann wird der Führerschein sicher dauerhaft entzogen?
Auch wenn juristische Auseinandersetzungen sehr häufig vom Einzelfall abhängen – und das Verkehrsrecht bildet hier keine Ausnahme –, wird für bestimmte Vergehen regelmäßig ein dauerhafter Führerscheinentzug angeordnet. Im § 69 Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) werden hier folgende mögliche Gründe genannt:
- die Gefährdung des Verkehrs nach § 315 c StGB
- verbotene Kraftfahrzeugrennen
- Trunkenheit im Verkehr
- das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- der Vollrausch nach § 323a StGB
Illegale Autorennen und Fahrerflucht sind im Regelfall also stets mit einem dauerhaften Führerscheinentzug belegt. Bei der Trunkenheit im Verkehr (und damit zusammenhängend der Vollrausch) hängt die Sanktion jedoch häufig von den konkreten Umständen ab.
Hierzulande dürfen Autofahrer üblicherweise bis zu 0,5 Promille intus haben. Bei Werten zwischen 0, 5 und einer Promille werden verschiedene Umstände berücksichtigt: Kam es zu einer Gefährdung oder gar zu einem Schaden? War das Fahrverhalten der Betroffenen/des Betroffenen auffällig oder unauffällig? Hat sich die Person schon früher Fehltritte im Verkehr erlaubt?
Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt eine Person hingegen als „absolut fahruntüchtig“, der dauerhafte Führerscheinentzug wegen Alkohol ist dann so gut wie sicher. Bei Radfahrern wird ein Wert von 1,6 Promille angenommen.
Im Gegensatz zum Führerscheintzug bei Alkohol, der mitunter auch „nur“ ein temporäres Fahrverbot sein kann, ist ein Führerscheinentzug wegen Drogen meist so gut wie sicher. Gleichwohl bei Cannabis im Regelfall etwas weniger streng sanktioniert werden kann, führen Amphetamine, Kokain und Co. meist direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Hierfür müssen Sie noch nicht einmal berauscht hinterm Steuer gesessen haben; auch wenn bei Ihnen Drogen „nur“ gefunden wurden, begründet dies Zweifel an Ihrer Fahrtüchtigkeit. Auch die konkrete Menge spielt meist keine Rolle.
Kann ein Führerscheinentzug wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgen?
Das ist grundlegend nicht ausgeschlossen. Damit es zu einem dauerhaften Führerscheinentzug wegen überhöhter Geschwindigkeit kommt, muss es sich jedoch um auffallend hohe Überschreitungen handeln. In solch einem Fall wird dann jedoch nicht die Tempoüberschreitung an sich sanktioniert, sondern eben die damit einhergehende Gefährdung. Zudem kann bei einer immens hohen Geschwindigkeitsübertretung ein Vorsatz seitens des Fahrers vermutet werden.