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FAQ: Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz
Ja, werden Sie bei einer Verkehrskontrolle mit Drogen im Fahrzeug erwischt, kann dies eine mögliche Konsequenz sein.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann bereits aufgrund des Besitzes von verbotenen Substanzen an der Fahreignung zweifeln und eine MPU verlangen.
Der Besitz von Betäubungsmitteln stellt eine Straftat dar. Wer die Besitz muss daher mit einer Anzeige rechnen. Bei einer Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Wer Drogen besitzt, dem wird oft die Fahreignung abgesprochen
Der Konsum von Rauschmitteln während des Autofahrens ist im Verkehrsrecht strengstens untersagt. Autofahrer haben nämlich stets darauf zu achten, umsichtig und dementsprechend nüchtern zu fahren. Abgesehen davon sind der Besitz, der Erwerb und der Handel vieler wahrnehmungsbeeinflussender Substanzen hierzulande illegal.
Grundlegend sollte deshalb jeder, der mit verbotenen Substanzen hinterm Steuer erwischt wird, von einem Führerscheinentzug wegen einem Drogenbesitz ausgehen. Im Regelfall bleibt es jedoch dabei. Betroffene müssen sich auf ein strenges Strafmaß einstellen.
Video: Das müssen Sie zum Führerscheinentzug wissen
Wichtig ist, wie die Drogenfahrt bewertet wird
Hierzu zunächst einmal ein Blick in das Straßenverkehrsgesetz. Dieser legt in § 24a Absatz 2 Satz 1 und 2 Folgendes fest:
Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.
In dieser Anlage sind zum momentanen Zeitpunkt Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin und Metamphetamin gelistet.
Ob es nun zu einem Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz kommt, hängt davon ab, wie die Sache bewertet wird: War die Rauschfahrt lediglich eine Ordnungswidrigkeit, dann ist es gut möglich, dass der Delinquent – neben den üblichen Sanktionen – mit einem temporären Fahrverbot weg kommt. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Rausch im Zuge einer Verkehrskontrolle stattfindet und die betroffene Person sonst unauffällig war.
Wird die Sache jedoch als Straftat bewertet, dann ist ein Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz so gut wie sicher. Kommt es etwa bei der berauschten Fahrt zu einer Gefährdung des Verkehrs oder gar zu Sach- oder Personenschäden, dann kann die Sache als Straftat geahndet werden. Nach Verlöschen einer Sperrfrist muss dann erst ein neuer Führerschein beantragt werden.
Neben dem Führerscheinentzug erhalten betroffene Fahrer zudem auch meist die Auflage, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen zu müssen, auch Abstinenznachweise sind nicht selten. Sogar Freiheitsstrafen sind bei Drogennutzung im Verkehr nicht ausgeschlossen. Hat der Konsument zudem einen Unfall verursacht, ist denkbar, dass die Versicherung die Zahlung von Ausgleichsleistungen verweigert.
Sie müssen nicht zwangsläufig am Verkehr teilgenommen haben!
Bitte beachten Sie hierzu: Ein Drogenbesitz kann einen Führerscheinentzug zur Folge haben, selbst wenn Sie nicht auf dem Fahrrad oder mit einem Kfz unterwegs waren! Denn schon der Drogenbesitz gilt als Hinweis darauf, dass der/die Betroffene selbst konsumiert. Ähnliches könnte dann gelten, wenn bei Ihnen Drogen gefunden wurden, während einer betroffenen Autofahrt jedoch nüchtern waren.
Kann ich gegen diese Entscheidung vorgehen?
Wurde Ihnen ein Führerscheinentzug wegen einem nachgewiesenen Drogenbesitz angeordnet, dann sind die Erfolgschancen eines Widerspruches sehr gering.
Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall abweichend entschieden wird; wer jedoch nachweislich unter Drogeneinfluss hinterm Steuer saß, der wird gegen seine Sanktionen nur schwer vorgehen können.