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Führerscheinklasse 1: Wozu berechtigt der alte 1er-Führerschein heute?
Schon mehrfach wurden die Bezeichnungen der Fahrerlaubnisklassen in Deutschland geändert. So gab es im Jahr 1999 eine große Anpassung: Als der neue EU-Führerschein den “rosa Lappen” ablöste, wurden die Klassen fortan nicht mehr mit Zahlen, sondern mit Buchstaben gekennzeichnet. Die aktuell geltenden Führerscheinklassen fanden dann schließlich im Jahr 2013 Einzug auf den deutschen Fahrerlaubnis-Nachweisen.
Ein Führerschein der Klasse 1 ist daher schon fast ein Relikt der Vergangenheit. Dennoch sind noch viele alte Führerscheine im Umlauf, auf denen diese alte Bezeichnung eingetragen ist. Doch wozu berechtigt die alte Fahrerlaubnis der Klasse 1 heute? Wie lange ist die sie noch gültig? Und was müssen Sie bei einem Führerschein-Umtausch beachten?
FAQ: Führerschein der Klasse 1
Die Führerscheinklasse 1 entspricht heute in etwa der Klasse A – also dem Motorrad-Führerschein. Womit genau Sie fahren dürfen, hängt jedoch stark davon ab, wann und wo Sie die Führerschein ursprünglich erworben haben. In der folgenden Tabelle können Sie nachschauen, wozu genau Sie berechtigt sind.
Eine einmal erteilte Fahrerlaubnis besteht grundsätzlich lebenslang. Bis spätestens 2033 müssen jedoch die alten Führerscheine stufenweise umgeschrieben werden. Das hat aber nur Auswirkungen auf die Gültigkeit des Dokuments und nicht auf Ihre Fahrerlaubnis selbst.
Grund für den Wechsel der Bezeichnungen von Zahlen auf Buchstaben, war die Vereinheitlichung der Fahrerlaubnis innerhalb der EU. Damit einhergehend wurden die Voraussetzungen für die verschiedenen Führerscheinklassen angepasst.
Alter Führerschein: Mit Klasse 1 Motorrad fahren?
Ein Führerschein der Klasse 1 wurde ursprünglich als Motorrad-Führerschein herausgegeben. Dabei lässt sich im Grundsatz festhalten, dass eine Fahrerlaubnis mit der Klasse 1 in etwa der heutigen Klasse A entspricht. Da in Deutschland die Fahrerlaubnis in der Regel auf Lebenszeit erteilt wird, ändert sich auch nichts an der Gültigkeit des alten “Lappens”.
Bis zum Jahr 2033 müssen zwar die alten Führerscheine umgetauscht werden. Dies betrifft jedoch lediglich die Gültigkeit des Dokuments, nicht aber die erteilte Fahrerlaubnis selbst.
Es gibt jedoch Unterschiede: Was genau Sie mit der Fahrerlaubnis heute noch anstellen dürfen, ist sehr stark davon abhängig, in welchem Jahr Sie den Führerschein erworben haben. Haben Sie einen Führerschein der Klasse 1 z.B. bereits vor 1954 erhalten, sind Sie sogar berechtigt, Pkw bis zu 3,5 Tonnen zu fahren. Diese Erlaubnis gilt dann auch trotz geänderter Voraussetzungen bis heute.
Führerschein der Klasse 1 umschreiben: Welche neuen Klassen werden eingetragen?
Aus verschiedenen Gründen kann es erforderlich werden, den alten Führerschein umtauschen bzw. umschreiben zu lassen. Schnell stehen Sie dann vor der Frage, welche neuen Fahrerlaubnisklassen eingetragen werden, wenn Sie Ihren 1er-Führerschein abgeben. Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Vielmehr ist die Eintragung der neuen Klassen davon abhängig, wann und wo Sie ihren Führerschein ursprünglich erworben haben.
Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen übersichtlich, welche Fahrerlaubnisklassen bei einem Umtausch auf Ihrem neuen Führerschein eingetragen werden:
Wo und wann erteilt? | Neue Fahrzeugklassen | Schlüsselnummern |
---|---|---|
BRD - vor dem 01.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, L | L174 L175 |
BRD - zwischen 01.12.1954 und 01.01.1989 | AM, A2, A1, A, L | L174 L175 |
BRD - nach dem 01.01.1989 | AM, A2, A1, A, L | L174 |
DDR - vor dem 01.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, L | L174 L175 |
DDR - zwischen dem 01.12.1954 und 01.06.1982 | AM, A2, A1, A, L | L174 L175 |
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