Alte Führerscheinklassen: 1, 2, 3, 4, 5
Im Jahr 1999 wurden die Führerscheinklassen nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht und angepasst. Die Folge: Alte Führerscheinklassen wurden nicht mehr ausgestellt und fortan durch die neuen Klassen mit Buchstaben-Bezeichnungen ersetzt. Damit ist das Thema aber noch nicht erledigt, denn alte Fahrerlaubnisklassen sind auch heute immer noch gültig.
Daher kann es unter Umständen schnell zur Verwirrung kommen, wenn Sie erfahren wollen, welche Führerscheinklasse zur Fahrt mit welchem Fahrzeug berechtigt. Im folgenden Ratgeber klären wir daher unter anderem, welche neuen Klassen der jeweils alten Klasse entsprechen und mit welchen Fahrzeugen Sie auch heute noch fahren dürfen.
FAQ: Alte Führerscheinklassen
Während die Fahrerlaubnis früher mit Zahlen gekennzeichnet wurde, gibt es im gesamten Gebiet der Europäischen Union seit 1999 die einheitlichen Buchstaben-Bezeichnungen. Weiterhin hat sich die Zahl an verschiedenen Führerscheinklassen deutlich erhöht. So gab es früher lediglich sieben Klassen. Heute sind es insgesamt 16.
Obwohl die mit Zahlen gekennzeichneten Führerscheinklassen alt sind, besitzen Sie auch heute immer noch ihre Gültigkeit – und zwar im gleichen Umfang wie früher. So ist es bspw. mit einem Führerschein der Klasse 3 auch heute immer noch möglich, LKW über 3,5 Tonnen zu fahren. Mit einem B-Führerschein geht das nicht.
Nein, eine einmal erworbene Erlaubnis gilt – sofern Sie sich nichts zu Schulden kommen lassen – lebenslang. Wenn Sie ihren Führerschein umschreiben, werden daher alle der alten Klasse entsprechenden neuen Klassen eingetragen.
Inhaltsverzeichnis
Führerscheinklassen: alt vs. neu
Um nicht den Überblick bei den mittlerweile 16 geltenden Führerscheinklassen in Deutschland zu verlieren, haben wir in folgender Tabelle zusammengefasst, welche neuen Klassen den alten entsprechen:
Alte Führerscheinklasse | Neue Führerscheinklasse |
---|---|
Führerscheinklasse 1 | A |
Führerscheinklasse 1a | A2 |
Führerscheinklasse 1b | A1 |
Führerscheinklasse 2 | C, CE oder D, DE, D1, D1E (abhängig von Gesamtgewicht und Beförderung) |
Führerscheinklasse 3 | B, BE, C1, C1E oder D, DE, D1, D1E (abhängig von Gesamtgewicht und Beförderung) |
Führerscheinklasse 4 | AM |
Führerscheinklasse 5 | L |
Grundsätzlich gilt: Einmal erworbene Führerscheinklassen – ob alt oder neu – bleiben hinsichtlich der Fahrerlaubnis im gleichen Umfang ein Leben lang bestehen. Auch wenn Sie heutzutage bspw. keinen 3er-Führerschein mehr machen können, gelten weiterhin die erweiterten Befugnisse im Vergleich zu einem B-Führerschein. Deswegen werden auch alle entsprechenden neuen Klassen eingetragen, wenn Sie Ihren alten Führerschein umschreiben lassen.
Alter Führerschein: Die Klassen und was sie erlaubten
Durch die neuen Fahrerlaubnisklassen änderten sich auch die Befugnisse, die man nun mit dem Erwerb eines Führerscheins erhält. Während Sie z.B. mit einem alten Führerschein der Klasse 3 teils noch mit einem LKW bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren durften, ist dies mit einer herkömmlichen B-Fahrerlaubnis heute nicht mehr möglich. Was genau die Zahlen-Führerscheinklassen – die nun alt sind – erlaubten, sehen Sie in folgender Übersicht:
Führerscheinklassen (alt) | Was durften Sie damit fahren? |
---|---|
1 | Krafträder ohne Leistungsbeschränkung |
1a | Krafträder mit einer Beschränkung bis 25 kW, sodass das Verhältnis von Leistung und Leergewicht nicht mehr als 0,16 kW/kg betrug |
1b | Krafträder mit einer Beschränkung bis 125 cm³ und 11 kW (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für 16- und 17-jährige Fahrer: 80 km/h) |
2 | Kfz über 7,5 Tonnen sowie Züge mit mehr als drei Achsen |
3 | Kfz bis 7,5 Tonnen sowie Züge mit höchstens drei Achsen |
4 | Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ bzw. 50 km/h |
5 | Zugmaschinen bis 32 km/h mit Anhängern bis 25 km/h, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h und Krankenfahrstühle |
Wichtig: Alte Führerscheinklassen bringen nicht immer die exakt gleichen Befugnisse mit sich. Vielmehr ist es oft davon abhängig, wann und wo genau der Führerschein ausgestellt wurde. Je nachdem können sich einzelne Abweichungen ergeben.
Bildnachweise: eigenes Bild (Header- und Vorschaubild), eigenes Bild
Ich muss meinen rosa DDR-Füherschein bis 2024 umtauschen. Da steht noch als Führerscheinklasse: A,B,C,E,M,T drauf.
Die kann ich ad hoc keiner neuen Klasse zuordnen. Wäre schön, wenn die hier auch aufgeführt würden. Danke