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Behinderung der Rettungskräfte durch Schaulustige
Nach einem Unfall (§ 34 StVO) ist das Wichtigste, dass sowohl Notarzt als auch Polizei und Krankenwagen möglichst schnell den Ort des Geschehens erreichen. Oftmals wird es den Rettungskräften aber nicht ganz so einfach gemacht. Schaulustige sammeln sich schnell um die Unfallstelle und beobachten das Geschehen anstatt zu helfen.
Teilweise werden sogar Videoaufnahmen oder Fotos von den hilflosen Verletzten gemacht und ins Internet gestellt. Die so genannten Gaffer sind bei einem Unfall nicht ungefährlich. Sie sind oft dafür verantwortlich, dass Menschen in Not nicht rechtzeitig geholfen werden kann oder sie behindern die Einsatzkräfte der Polizei.
Aber wie wird gegen Gaffer vorgegangen? Welche Maßnahmen nutzt die Polizei, damit ein Schaulustiger den Unfallort verlässt? Welche Strafen drohen Gaffern, wenn diese Fotos oder Videos vom Unfallopfer machen und diesem nicht helfen? Mehr Informationen finden Sie dazu im folgenden Text!
FAQ: Gaffer
Personen, die sich nach einem Unfall im Straßenverkehr auf das Beobachten oder Filmen des Ganzen beschränken, anstatt sich an der Versorgung verletzter Personen oder dem Absichern der Unfallstelle zu beteiligen, gelten als Gaffer.
Oft behindern Gaffer die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit oder versperren Ihnen den Weg zur Unfallstelle, was schlimmstenfalls dazu führt, dass der Verkehrsunfall tödlich endet.
Das „Gaffen“ kann es sich sowohl um eine Ordnungswidrigkeit als auch um eine Straftat handeln. Hier erfahren Sie, welche Strafen im Detail möglich sind.
Welche Strafe droht einem Gaffer?
Künftig soll ein neuer Paragraph im Strafgesetzbuch dafür sorgen, dass Gaffer härter bestraft werden. Der neue § 115 StGB soll an den bereits vorhandenen § 114 Abs. 3 StGB anschließen und das Fotografieren am Unfallort bestrafen. Dieser besagt ohnehin schon die Bestrafung von Gaffern, die Rettungskräfte mit Drohung oder Gewalt behindern. Folgendes steht im § 114 genau geschrieben:
Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gewalt oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung behindert oder sie dabei täglich angreift. (§ 114 Abs. 3 StGB)
Nach diesem Paragraphen müssen Gaffer, die Vollstreckungsbeamte bedrohen, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. In besonders schweren Fällen kann sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren gerechnet werden.
Bisher müssen Angehörige oder Betroffene Gaffer anzeigen, die Fotos von ihnen anfertigen und sich auf § 201a berufen. Dieser adressiert die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen. Gaffern können so bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug drohen.
Wird den Opfern eines Verkehrsunfalls – beispielsweise bei einem Motorradunfall – nicht geholfen, sondern nur gegafft, müssen diese sich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe können in diesem Fall auf den Schaulustigen zukommen.
Maßnahmen der Polizei gegen Gaffer
In vielen Bundesländern, u.a. in Nordrhein-Westfalen, werden Sichtschutzwände von der Polizei aufgestellt. Diese sollen den Unfallort und die Verletzten von Gaffern abschirmen, sodass keine Behinderung der Einsatzkräfte entstehen kann. Zudem sollen so Fotos und Videos nicht mehr möglich sein und die Persönlichkeitsrechte der Opfer geschützt werden.
Durch gezieltes Filmen versucht die Polizei zudem Autofahrern auf die Spur zu kommen, die aus dem fahrenden PKW heraus das Unfallgeschehen filmen oder fotografieren. So versuchen die Beamten zusätzlich Verkehrssünder zur Rechenschaft zu ziehen, die das Handy am Steuer benutzen.
In bestimmten Fällen hat die Polizei auch schon Hunde eingesetzt, um Gaffer auf Distanz zu halten. Besonders wenn sich viele Schaulustige um den Unfallort sammeln und die Maßnahmen behindern, stellt sich dies als wirkungsvoller heraus als Platzverweise zu erteilen, die nicht beachtet werden.
Ich hatte gerade eben so einen bescheuerten Gaffer vor mir der plötzlich abbremsen musste um ein Foto vom Unfall zu machen,Polizei und Notarzt waren vor Ort. Wo kann ich diesen Idioten anzeigen der plötzlich mit Handy am Steuer Fotos gemacht hat und mich zum bremsen zwingt.?
Hallo Maiko,
eine Anzeige können Sie bei der Polizei erstatten.
– Die Redaktion
Können die Polizeibeamten das Handy des Gaffers nicht als Beweismittel sicherstellen? Sie schreiben im letzten Abschnitt, dass künftig die Möglichkeit dafür geschaffen werden soll.
Hallo Sven,
Bilder und Videos von Verletzten aufzunehmen, zu übertragen und zu gebrauchen ist strafbar (gemäß § 201a Strafgesetzbuch). Deshalb kann die Polizei in diesem Fall und auch ansonsten bei Verdacht auf eine Straftat Handys beschlagnahmen. Oftmals fehlt es in der Realität aber schlicht an Personal, um gegen die Gaffer vorzugehen. Behindern diese durch ihre Anwesenheit die Rettungskräfte, können sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Das Team von bussgeldkatalog.net