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Zu schnell fahren in der Probezeit
„Übung macht den Meister.“ Dieser Grundsatz lässt sich auf viele Bereiche unseres Lebens anwenden und gilt auch für Führerscheinneulinge. Daher ist der Lernprozess nach dem Bestehen der Führerscheinprüfung noch lange nicht zu Ende. So stehen die Fahranfänger während der Probezeit unter besonderer Beobachtung. Nicht selten fürchten die Fahranfänger daher um ihren Führerschein, wenn sie geblitzt werden in der Probezeit. Doch ist diese Sorge berechtigt?
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
FAQ: Geblitzt in der Probezeit
Diese Tabellen informieren Sie über die regulären Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Darüber hinaus können auch noch spezielle Maßnahmen, wie beispielsweise die Verlängerung der Probezeit, für Fahranfänger drohen.
Sind Fahranfänger mit mehr als 20 km/h zu viel unterwegs, wird die Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß gewertet und führt somit zu einer Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre.
Sie können, wenn Sie geblitzt wurden in der Probezeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Ist dieser erfolgreich, kommen keine Sanktionen auf Sie zu. Mehr dazu lesen Sie hier.
Video: In der Probezeit geblitzt?
Zu schnell gefahren? In der Probezeit gibt es zusätzliche Konsequenzen
Erwirbt eine Person erstmalig eine Fahrerlaubnis, wird der Führerschein erst einmal auf Probe ausgestellt. Zwar handelt es sich dabei um eine reguläre Fahrberechtigung, allerdings befindet sich der Fahranfänger für die nächsten zwei Jahre in der sogenannten Probezeit. In dieser Phase kann ein Fehlverhalten besondere Sanktionen nach sich ziehen.
Wer während der Probezeit im Auto geblitzt wird, muss daher zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog mit gesonderten Maßnahmen rechnen. Dabei definiert der Gesetzgeber konkret, wann diese Konsequenzen für Fahranfänger, die geblitzt wurden in der Probezeit, drohen.
Doch was passiert, wenn man geblitzt wird in der Probezeit? Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog für Fahranfänger vor? Und müssen Führerscheinneulinge, die in der Probezeit zu schnell gefahren sind, damit rechnen, dass Ihnen die Fahrerlaubnis direkt wieder entzogen wird? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Geblitzt in der Probezeit: Gibt es innerorts und außerorts Unterschiede?
Nicht selten fressen Fahrstunden und Führerscheinprüfungen ein ziemliches Loch in die Ersparnisse. Daher können auch vermeintlich geringe Geldbußen schmerzhaft sein. Daher quält viele Fahranfänger, die in der Probezeit geblitzt worden sind, die Frage: Wie hoch fällt das Bußgeld aus?
Für die Bemessung sind grundsätzlich zwei Faktoren besonders relevant. Zum einen geht es um das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung, zum anderen um den Ort. Denn der Gesetzgeber berücksichtigt, dass innerhalb geschlossener Ortschaften ein höheres Risiko herrscht, andere Verkehrsteilnehmer zu verletzen. Daher müssen Führerscheinneulinge, welche dort geblitzt wurden in der Probezeit mit härteren Sanktionen rechnen.
Veranschaulichen lässt sich dieser Umstand an nachfolgendem Beispiel: Wenn die Polizei nach Abzug der Toleranz mit 21 km/h zu schnell während der Probezeit innerorts erwischt, dem drohen ein Bußgeld in Höhe von 115 Euro und ein Punkt in Flensburg. Werden Fahranfänger hingegen geblitzt in der Probezeit, während sie sich außerorts befinden, sieht der Bußgeldkatalog für diesen Verstoß ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt vor.
Noch deutlicher zeigt sich die Differenzierung bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mindestens 31 km/h. Wer sich bei einer solchen Überschreitung in der Probezeit befindet und geblitzt wird, muss außerorts mit einer Geldbuße von 200 Euro und einem Punkt rechnen. Innerhalb geschlossener Ortschaften zieht dieser Tempoverstoß hingegen ein Bußgeld von 260 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot nach sich.
Fahranfänger, die geblitzt werden während der Probezeit, müssen zusätzlich zu den regulären Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog mit weiteren Konsequenzen rechnen. So lassen sich Verkehrsvergehen beim Führerschein auf Probe in A-und B-Verstöße unterscheiden.
Bei einem A-Verstoß handelt es sich laut Definition um schwerwiegende Verkehrsverstöße und Straftaten im Straßenverkehr, wohingegen B-Verstöße als weniger schwerwiegend gelten. Grundsätzlich lässt sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß werten, allerdings kommt es dabei darauf an, mit wie viel km/h zu viel der Fahranfänger geblitzt wird. Denn in der Probezeit liegt dafür der Grenzwert bei 21 km/h.
Verhältnismäßig Glück haben demnach junge Autofahrer, die mit 20 km/h zu schnell in der Probezeit vom Führerschein geblitzt werden. Denn damit befinden Sie sich gerade unterhalb des Grenzwertes und müssen in der Regel nur mit einem Bußgeld rechnen.
Womit Fahranfänger zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen müssen, die in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h und somit einen A-Verstoß begehen, erklären wir nachfolgend.
Tempoverstoß in der Probezeit: Was droht neben dem Bußgeld?
Begeht ein Führerscheinneuling einen A-Verstoß hat dies weitreichende Konsequenzen. So zieht dieser beim ersten Mal eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre nach sich. Darüber hinaus erfolgt eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Im Zuge dieser Nachschulung sollen mögliche Wissenslücken gefüllt und bestehende Fehlverhalten abgelegt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf ungefähr 250 bis 400 Euro.
Wird die jeweilige Person zum 2. Mal geblitzt in der Probezeit und dies wieder mit mindestens 21 km/h zu viel, folgt erneut ein A-Verstoß. Dieser zieht eine schriftliche Verwarnung nach sich. Darüber hinaus empfiehlt die zuständige Behörde die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Eine weitere Probezeitverlängerung, weil jemand geblitzt wurde oder anderweitig im Straßenverkehr auffällig war, droht aber nicht.
Begeht der Fahranfänger insgesamt drei A-Verstöße, folgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Es besteht also die Möglichkeit, dass bei Fahranfängern, die in der Probezeit wiederholt geblitzt werden, der Führerschein weg ist. Eine Wiedererlangung ist dann erst nach dem Ablauf einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten möglich.
Nicht nur junge Autofahrer, die geblitzt werden in der Probezeit, müssen mit A-Verstößen rechnen. Auch Rotlichtverstöße, das Fahren unter Alkoholeinfluss oder die Missachtung eines Überholverbotes gelten als schwerwiegende Vergehen und können sich damit auf den Führerschein auf Probe auswirken.
Zu schnell in der Probezeit: Ist ein Einspruch möglich?
Wurden Sie in der Probezeit geblitzt? Wer auf Autobahn oder im Stadtverkehr mit dem Gaspedal zu locker umgeht, muss mit Sanktionen rechnen. Denn die Polizei überwacht regelmäßig die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Dabei können verschiedenste Messverfahren und Blitzer zum Einsatz kommen, die entsprechende Nachweise für die Verstöße liefern. Allerdings funktioniert kein Gerät immer fehlerfrei, sodass Messungenauigkeiten auftreten. Zudem können auch Fehler bei der Bedienung unterlaufen.
Daher besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Dafür haben Sie zwei Wochen nach dem Erhalt des Schreibens Zeit. Ob sich ein solches Vorgehen in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie ggf. von einem Anwalt einschätzen lassen. Dieser kann durch eine Akteneinsicht prüfen, ob Sie tatsächlich bei einem Tempoverstoß geblitzt wurden und in der Probezeit mit zusätzlichen Sanktionen rechnen müssen.