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Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung (Pkw & Lkw)
Strafzettel beim Firmenwagen
Wer im Auftrag der Firma häufig mit dem Auto unterwegs ist, kommt nicht selten in den Genuss, einen Firmenwagen zu erhalten. Zum einen können Sie dadurch das eigene Kraftfahrzeug schonen und zum anderen erstattet Ihnen die Firma in der Regel auch die Tankkosten.
Bietet Ihnen der Firmenwagen darüber hinaus noch Vorzüge? Was wäre bspw., wenn Sie wegen Termindrucks zu schnell unterwegs sind und mit dem Firmenwagen geblitzt werden? Haftet dann das Unternehmen, auf das der Wagen zugelassen ist? Wir verraten es Ihnen im folgenden Ratgeber.
FAQ: Mit dem Firmenwagen geblitzt
In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass stets derjenige das Bußgeld für die begangene Ordnungswidrigkeit zahlen muss, der den Verstoß begangen hat.
Zunächst einmal erhält Ihr Chef normalerweise einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen, in dem er Angaben zu dem Mitarbeiter machen muss, der den Firmenwagen zum Tatzeitpunkt steuerte. Weigert er sich, kann eine Fahrtenbuchauflage drohen.
Haben Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Firmenwagen begangen und wurden geblitzt, können Sie unseren kostenlosen Bußgeldrechner nutzen, um sich die Sanktionen ermitteln zu lassen. Sie finden ihn hier.
Was passiert, wenn Sie mit dem Firmenwagen geblitzt werden?
Wurde ein Mitarbeiter bspw. wegen überhöhter Geschwindigkeit mit dem Firmenwagen geblitzt, ermittelt die zuständige Behörde zunächst einmal den Halter des Fahrzeugs. Das fällt den Beamten nicht schwer, da auf dem Foto, das der Blitzer aufgenommen hat, das Kennzeichen normalerweise gut zu erkennen ist.
Da das Auto auf die Firma zugelassen ist, erhält diese den Bußgeldbescheid – wann immer jemand geblitzt wurde mit dem Firmenwagen. Da in Deutschland allerdings die Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung gilt, kann es durchaus sein, dass die Behörde vorab einen Anhörungsbogen verschickt, um den Fahrer zu ermitteln, der den Geschwindigkeitsverstoß zu verantworten hat.
In diesem kann der Chef nun eintragen, welcher seiner Mitarbeiter mit dem Firmenwagen geblitzt wurde, sodass diesem der Bußgeldbescheid zugestellt werden kann oder er reicht den Bescheid persönlich an den Temposünder weiter.
Ihr Chef muss übrigens den Anhörungsbogen ausfüllen, da er nur ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, wenn er mit Ihnen verwandt ist. Weigert er sich, der Behörde mitzuteilen, wer mit dem Dienstwagen geblitzt wurde, kann der Firma die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Das heißt, es muss genau dokumentiert werden, wer wie lange den Firmenwagen gefahren ist.
Geblitzt mit dem Firmenwagen: Welche Konsequenzen hat dies für Sie?
Wie bereits erwähnt, haftet nicht automatisch der Fahrzeughalter für Delikte, die mit seinem Auto begangen wurden, sondern derjenige, der zur besagten Zeit hinter dem Steuer gesessen hat. Das heißt, Sie müssen die Verantwortung übernehmen, wenn Sie mit dem Firmenwagen geblitzt wurden und Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote hinnehmen.
Erhalten Sie einen Strafzettel für den Firmenwagen, müssen Sie diesen im Übrigen ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen. Deshalb bemühen sich die Beamten und die Firmenleitung auch, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln.
Ist sich Ihr Chef bspw. nicht sicher, wer das Kfz genutzt hat, kann er auch das Blitzerfoto anfordern – sofern es nicht mitgeschickt wurde. Kann er immer noch nicht angeben, wer gefahren ist, sollte er alle potentiellen Fahrer angeben, die mit dem Firmenwagen geblitzt worden sein könnten.
Es kann aber auch sein, dass Ihr Chef Ihnen das Bußgeld nachträglich erstattet, wenn Sie bspw. rasen mussten, um noch rechtzeitig einen wichtigen Termin einzuhalten. Dies liegt aber allein in der Kulanz des Unternehmens. Außerdem sollten Sie daran denken, dass Sie die Erstattung als Einkommen versteuern müssen.