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Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung (Pkw & Lkw)
Blitzerfoto enthüllt: Fahrer zu schnell und nicht angeschnallt
In der Regel dürfte diese Bewegung einem jeden Verkehrsteilnehmer längst in Fleisch und Blut übergegangen sein: Der Griff nach dem Gurt, um sich anzuschnallen. Trotzdem scheinen es manche Fahrzeuginsassen doch hin und wieder zu vergessen, denn der Polizei gehen bei Ihren Kontrollen nach wie vor Leute ins Netz, die sich nicht angeschnallt haben.
Auch bei einem genaueren Blick auf die Blitzerfotos fällt auf, dass einige Fahrer während des Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoßes nicht angeschnallt waren. Was passiert eigentlich, wenn Sie geblitzt werden und nicht angeschnallt sind? Summieren sich dann die Sanktionen für beide Delikte? Diese Fragen beantworten wir Ihnen im folgenden Ratgeber.
FAQ: Geblitzt und nicht angeschnallt
Wurden Sie geblitzt und waren nicht angeschnallt, handelt es sich um Tateinheit. Die Sanktionen für die begangenen Zuwiderhandlungen werden demzufolge nicht einfach addiert, sondern Sie müssen normalerweise lediglich die Strafe in Kauf nehmen, die höher ausfällt.
Ein Beispiel für die Berechnung der Sanktionen, die auf Sie zukommen, wenn Sie unangeschnallt geblitzt wurden, finden Sie hier.
Ja, die gibt es tatsächlich. Wann Sie auf den Gurt verzichten dürfen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Anschnallpflicht.
Anschnallpflicht in Deutschland
Bevor wir uns der Frage zuwenden, was passiert, wenn Sie geblitzt wurden und nicht angeschnallt waren, wollen wir noch auf die Gurtpflicht hinweisen. Was für uns heutzutage so selbstverständlich zum Autofahren dazu gehört, ist noch eine verhältnismäßig neue Vorschrift. Die alarmierend hohe Zahl von Verkehrstoten hatte dazu geführt, die Verkehrssicherheit verbessern zu wollen.
Erst 1976 wurde Sie in Deutschland eingeführt und galt zunächst nur für die Erwachsenen auf den vorderen Sitzen. 1984 wurde die Anschnallpflicht dann verschärft und für alle Fahrzeuginsassen verbindlich. Da sich viele Autofahrer mit dem Gurt alles andere als wohl fühlten und ihn nur die wenigsten benutzten, wurden nun auch Bußgelder für Personen eingeführt, die dieser Pflicht nicht nachkamen.
Geblitzt und nicht angeschnallt: Welche Sanktionen drohen Ihnen?
Wer unangeschnallt geblitzt wurde, hat sich gleich zweier Vergehen schuldig gemacht: Er hat bspw. einen Rotlicht- oder Tempoverstoß begangen und die Gurtpflicht ignoriert. Viele Kraftfahrer sind davon überzeugt, dass die Sanktionen für die einzelnen Ordnungsverstöße nun einfach addiert werden. Aber stimmt das?
Nein. Da Sie zur selben Zeit geblitzt und nicht angeschnallt waren, wird hier von einer sogenannten Tateinheit nach § 52 des Strafgesetzbuches (StGB) gesprochen. Sie werden also nicht für beide Taten gleichermaßen bestraft, sondern für die Tat, die eine härtere Strafe nach sich zieht. Wurden Sie also geblitzt und waren nicht angeschnallt, wird Ihnen zumeist nur das höhere Bußgeld auferlegt.
Wenn Sie mit dem Auto zu schnell gefahren sind, geblitzt wurden und nicht angeschnallt waren, hängen die Sanktionen also davon ab, welcher Verstoß stärker gewichtet wird. Oftmals wird dies – je nach gefahrener Geschwindigkeit und Ort des Blitzers – der Geschwindigkeitsverstoß sein.
Beispiel: Sie sind außerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h geblitzt worden und waren nicht angeschnallt. Für den Tempoverstoß könnten ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt gegen Sie verhängt werden. Während sich die Strafe für die Verletzung der Gurtpflicht auf 30 Euro belaufen würde.
Der Geschwindigkeitsverstoß wäre demnach das schwerere Delikt. Vermutlich würden Sie also 100 Euro zahlen müssen und einen Punkt erhalten. Aber dies stellt lediglich eine Möglichkeit der Sanktionierung dar. Die zuständige Behörde hat immer noch einen gewissen Ermessensspielraum und könnte die Höhe des Bußgeldes oder die Zahl der Punkte entsprechend erhöhen, insbesondere wenn Sie geblitzt wurden und ein Kind nicht angeschnallt war.