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Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung (Pkw & Lkw)
Geblitzt worden – Was können Sie nun tun?
Die meisten Fahrer haben ihn selbst schon erlebt, den Moment, in dem sie das Gaspedal etwas zu fest durchdrücken und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreiten, weil sie eventuell noch schnell den Vordermann überholen möchten. Plötzlich blitzt es und sie wissen, dieser Augenblick kann sie unter Umständen teuer zu stehen kommen.
Geschwindigkeitsverstöße sind allerdings kein Kavaliersdelikt, da Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer damit in Gefahr bringen. Doch was passiert eigentlich, wenn man geblitzt wird? Welche Konsequenzen hat das Geblitztwerden? Drohen gar Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug? Diese Fragen rund um das Thema „Geblitzt, was nun?“ soll Ihnen der folgende Ratgeber beantworten.
FAQ: Geblitzt – was nun?
Nachdem eine Geschwindigkeitsüberschreitung registriert wurde, versucht die Bußgeldstelle den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
Wurden Sie geblitzt, erfolgt die Ermittlung des Fahrzeughalters über einen elektronischen Datenabgleich mit dem Kraftfahrt-Bundesamt.
Haben Sie das Fahrzeug nicht selbst geführt, müssen Sie die Geldbuße nicht bezahlen. Im Zeugenfragebogen können Sie den tatsächlichen Fahrer benennen.
Im Video: Wo darf geblitzt werden?
Was passiert nach dem Blitzen?
Da Sie sich nicht an die Straßenverkehrsordnung gehalten haben, wird der Verstoß natürlich geahndet. Führen Messbeamte die Verkehrskontrolle vor Ort durch, werden die Temposünder oftmals sofort auf die begangene Ordnungswidrigkeit aufmerksam gemacht.
Ist der Verkehrsverstoß hingegen z. B. durch eine Radaranlage dokumentiert worden, wird die Messung ausgewertet und wenn Zweifel an der Identität des Fahrers bestehen, ein Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter versandt. Er ist jedoch nicht verpflichtet, sich darin zum Sachverhalt zu äußern.
Handelt es sich bei dem Halter um den Fahrer oder gibt er den wirklichen Autofahrer an, wird diesem ein Bußgeldbescheid zugestellt. Dieser enthält neben Angaben zu Ort, Zeit und Messgeschwindigkeit zumeist auch ein Blitzer-Foto, dass der Identifizierung des Fahrzeugführers dienen soll.
Der Bußgeldbescheid, der Ihnen in der Regel innerhalb von drei Monaten zugestellt wird, beantwortet darüber hinaus auch die häufigste Frage: „Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich nun?“. Er gibt nämlich Auskunft darüber, welche Sanktionen der Blitzer gemäß Bußgeldkatalog nach sich zieht.
Geblitzt: Was für Sanktionen nun drohen
Wenn Sie geblitzt worden sind und nun wissen wollen, welche Konsequenzen der Tempoverstoß nach sich zieht, müssen Sie zunächst einmal wissen, dass bei jeder Messung eine gewisse Toleranz abgezogen wird. Damit sollen kleine Messungenauigkeiten ausgeschlossen werden, die sich andernfalls zum Nachteil des Fahrers auswirken könnten.
- Liegt die gemessene Geschwindigkeit unter 100 km/h, werden stets 3 km/h vom Messergebnis abgezogen.
- Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h wird das gemessene Tempo um 3 Prozent reduziert.
- Davon abweichend können aufgrund der verwendeten Messtechnik oder nicht korrekter Eichung auch größere Toleranzwerte abgezogen werden.
Aber nicht nur die Geschwindigkeit hat Einfluss auf die Sanktionen, wenn Sie geblitzt wurden. Was nun noch wichtig wird, ist die Frage, ob Sie innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft stattfand. Prinzipiell werden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts nämlich deutlich härter geahndet, da die Unfallgefahr größer ist.
Innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten:
Außerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten:
Wann droht ein Fahrverbot, wenn es geblitzt hat? Fahren Sie innerhalb einer Ortschaft 31 km/h zu schnell, kann dies bereits ein Fahrverbot nach sich ziehen. Außerorts wäre dies bei einer Geschwindigkeit von 41 km/h zu viel der Fall.
Geblitzt worden: Was Sie jetzt tun können!
Wurden Sie mit dem Auto von einem Blitzer erwischt, können Sie das Bußgeld, die Punkte oder das Fahrverbot entweder akzeptieren oder aber Einspruch gegen den Blitzer einlegen. Ein Einspruch kann sich unter Umständen lohnen, falls Sie z. B. sicher sind, nicht zu schnell gefahren oder gar nicht vor Ort gewesen zu sein und es Hinweise darauf gibt, dass Fehler bei der Messung vorgelegen haben.
Es gibt einige Umstände, durch welche es zu einer fehlerhaften Messung kommen kann. Dennoch muss der Einspruch, wenn er Erfolg haben soll, gut begründet werden und darf nicht nur wilde Spekulationen enthalten. Entscheiden Sie sich dafür, den Bußgeldbescheid anzufechten, bleiben Ihnen nach seiner Zustellung zwei Wochen Zeit. Danach wird er rechtskräftig.
Sie sind geblitzt worden, was bleiben Ihnen nun für Möglichkeiten? Wenn Sie unsicher sind, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnt, können Sie einen Anwalt, vorzugsweise für Verkehrsrecht, aufsuchen und sich von ihm einschlägig beraten lassen.
Unter Umständen ist es auch möglich, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln, wenn der Betroffene aus beruflichen Gründen auf den Führerschein angewiesen ist.
Ich bin vor über 3 Monaten geblitzt worden, muss ich immer noch mit einem Bescheid rechnen ???
liebe Grüße
Max
Hallo Mitterer M.
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Eine Verjährung beginnt zunächst mit Beendigung der ordnungswidrigen Handlung.
– Die Redaktion