Gefahrgut: Oft als Luftfracht unterwegs

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 10. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein Transport von Gefahrgut per Luftfracht ist nicht selten.

Gefahrgut – Per Flugzeug zum Ziel

Ein Transport von Gefahrgut per Luftfracht ist nicht selten.
Ein Transport von Gefahrgut per Luftfracht ist nicht selten.

Gefährliche Güter werden nicht nur per LKW, Bahn oder Schiff befördert, sondern in vielen Fällen auch mit dem Flugzeug an ihren Bestimmungsort gebracht. So ist es nicht selten, dass Gefahrgut per Luftfracht transportiert wird.

Gelten hier die gleichen Vorgaben wie bei einem Gefahrguttransport zu Land oder zu Wasser? In der Luft herrschen andere Bedingungen als auf dem Landweg oder zu Wasser, sodass andere beziehungsweise zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen.

Welche rechtlichen Grundlagen bei der Beförderung von Gefahrgut per Luftfracht zu beachten sind und wie Gefahrgut im Luftverkehr transportiert wird, beleuchtet der nachfolgende Ratgeber näher.

FAQ: Gefahrgut als Luftfracht

Ist der Transport von Gefahrgut per Luftfracht möglich?

Grundsätzlich kann ein Gefahrguttransport auch per Flugzeug erfolgen, allerdings gelten dabei besondere Vorschriften.

Wie muss die Kennzeichnung erfolgen?

Hier erfahren Sie, welche Hinweise auf den gefährlichen Gütern angebracht werden müssen.

Welche Dokumente werden für den Gefahrguttransport per Luftfracht benötigt?

Informationen zu den vorgeschriebenen Unterlagen finden Sie hier.


Gefahrgut im Luftverkehr – Wie findet das statt?

Alle Vorschriften, die sich mit der Beförderung von Güter im Luftverkehr befassen, werden von der International Air Transport Association (IATA, deutsch: Internationale Luftverkehrs-Vereinigung) erstellt. Auch der Transport von Gütern, die nach der UN-Klassifizierung als gefährliche Stoffe eingestuft sind, ist durch die von der IATA erstellen Vorgaben geregelt.

Die Gefahrgutvorschriften sind unter den Dangerous Goods Regulations (DGR) zu finden. Diese Bestimmungen legen fest, welche gefährlichen Güter überhaupt im Luftverkehr befördert werden dürfen und unter welchen Vorkehrungen ein solcher Transport ausgeführt werden muss.

So darf bei der Beförderung von Gefahrgut per Luftfracht oftmals eine bestimmte Nettomenge nicht überschritten werden. Darüber hinaus wird auch die Verpackung der Güter besonderen Richtlinien unterworfen, damit Gefahrgut in der Luftfracht sicher transportiert werden kann. Auch Regelungen, welche Stoffe nie in einem Versandstück zu befördern sind und welche nur per Frachtflugzeug, aber nicht per Passagierflugzeug zu versenden sind, finden sich in den DGR-Vorschriften.

Die Kennzeichnung von Gefahrgut in der Luftfracht muss gut sichtbar angebracht sein. Es ist bei einem Versand von Gefahrgut per Luftfracht darauf zu achten, dass für Frachtflugzeuge und Passagiermaschinen andere Gewichtsbegrenzungen gelten und somit unterschiedlich hohe Maximalmengen befördert werden dürfen.

Auch regeln die DRG-Bestimmungen, ob gefährliche Güter von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern befördert werden dürfen und wenn ja, ob dies im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck erfolgen muss.

Alle Staaten und Airlines haben zudem auch die Möglichkeit zusätzliche Regelungen für die Beförderung von Gefahrgut per Luftfracht zu erlassen. Diese sind dann ebenfalls in den IATA-Vorschriften zu finden.

Kennzeichnung von Gefahrgut in der Luftfracht

Die Kennzeichnung von Gefahrgut in der Luftfracht muss gut sichtbar angebracht sein.
Die Kennzeichnung von Gefahrgut in der Luftfracht muss gut sichtbar angebracht sein.

Wird Gefahrgut per Luftfracht nach den DGR-Regelungen befördert, muss dieses entsprechend gekennzeichnet sein. Die UN-Gefahrgutklassen müssen sichtbar an den Gütern angebracht sein und auch sonstige Informationen, wie z. B. „cargo aircraft only“, also nur per Frachtflugzeug, sind sichtbar anzubringen.

Die UN-Nummern, der Gefahrstoffname (auch auf Englisch), die Verpackungsgruppe sowie die Verpackungsanweisungen und die Nettomenge sind hier ebenfalls sichtbar aufzuführen.

Die Kennzeichnungsvorschriften, sowie alle weiteren Bestimmungen werden jährlich in einem aktualisierten Handbuch der IATA herausgegeben und müssen bei jedem Versand herangezogen werden.

Darüber hinaus müssen Versender und alle am Transport beteiligten IATA-DGR-geschult sein. So ist beim Versand von Gefahrgut per Luftfracht eine Schulung des Personals und aller Beteiligter Pflicht.

Verstöße gegen die Transportvorschriften oder die Kennzeichnungspflicht kann strafrechtliche Folgen haben. In Deutschland werden solche Verstöße an das Luftfahrt-Bundesamt gemeldet.

Gefahrgut per Luftfracht – Diese Dokument sind erforderlich

Zu den Pflichten des Versenders von Gefahrgut per Luftfracht zählt neben der Schulung der Beteiligten auch das richtige Ausfüllen der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente.

Gefahrgut im Luftverkehr bedarf besonderer Dokumente.
Gefahrgut im Luftverkehr bedarf besonderer Dokumente.

Alle Güter bekommen einen Luftfrachtbrief, auch Airway Bill oder AWB genannt, ausgestellt.

Gefahrgut, was per Luftfracht befördert wird, benötigt zusätzlich eine Versendererklärung – die „Shipper’s Declaration for Dangerous Goods“ oder auch „Dangerous Goods Declaration“ (DGD).

In dieser Erklärung sind alle Informationen zum Gefahrgut anzugeben, also neben der Gefahrgutklasse auch alle zuvor genannten Angaben der Kennzeichnung. Die Erklärung muss sich immer bei der Fracht befinden und auch dem AWB beiliegen. Das Ausfüllen der Erklärung darf nur durch IATA-geschulte Personen erfolgen, die diese auch unterschreiben und somit das Gefahrgut in der Luftfracht freigeben.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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