Gefahrgutversand: Rechtliche Vorgaben regeln diesen
Der Umgang mit gefährlichen Gütern und Stoffen ist in Deutschland durch verschiedene Verordnungen gesetzlich geregelt.
Dies betrifft nicht nur den Transport auf jeglichen Verkehrswegen, sondern auch den Versand dieser Stoffe. Wer Gefahrgut versenden möchte, muss sich vorab mit einigen Bedingungen beschäftigen.
Gefährliche Stoffe können aufgrund ihrer jeweiligen Eigenschaften nicht wie jeder andere Gegenstand einfach verschickt werden. Der Versand von Gefahrgut erfolgt unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen – was zu höheren Kosten führt.
Was beim Versenden von Gefahrgut zu beachten ist, welche rechtlichen Vorschriften hier greifen und mit welchen Kosten Versender rechnen müssen, beantwortet der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Gefahrgut versenden
Wollen Sie gefährliche Güter versenden, müssen Sie diese entsprechend kennzeichnen und sicher verpacken.
Nein, unter Umständen schließen die Firmen einige oder sogar alle Gefahrgutklassen aus. So besteht ggf. die Notwendigkeit, sich an spezielle Transportunternehmen wenden zu müssen.
Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen bei einem Gefahrguttransport können zusätzlichen Kosten anfallen. Wie hoch diese ausfallen, sollten Sie im Vorfeld in Erfahrung bringen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Gefahrgut?
Vor einem Versand von Gefahrgut ist es wichtig, abzuklären, was eigentlich als Gefahrgut gilt und wer Gefahrgut versenden kann. Diese Stoffe müssen dem Unternehmen, welches diese befördert, durch den Versender immer mitgeteilt werden.
Diese Gegenstände können nicht ohne weiteres einfach so mit der Post verschickt werden. Sie müssen speziell gekennzeichnet und verpackt werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang sind die Menge sowie die Beschaffenheit der zu versendenden Stoffe. Auch gelten für die unterschiedlichen Transportwege verschiedene Regelungen. So sind die Vorgaben für einen Versand per Luft weitaus strikter als die für die Beförderung per Auto, Bahn oder Schiff.
Doch was genau ist Gefahrgut eigentlich?
Grundsätzlich werden so alle Stoffe und Gegenstände bezeichnet, die aufgrund ihrer Beschaffenheit beim Transport für Menschen und Umwelt gefährlich sein können.
Im Allgemeinen sind dies Stoffe, die reizend, ätzend, giftig, chronisch schädigend, erbgutverändernd, entzündlich, explosionsgefährlich, Brand fördernd, Krebs erzeugend, radioaktiv oder umweltgefährdend sind. In der heute aktuellen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) werden diese gefährlichen Güter in verschiedene Klassen unterteilt, für die es bestimmte Transportbestimmungen zu beachten gilt.
Die gängigsten Stoffe, die Personen als Gefahrgut versenden, sind in folgenden Klassen definiert:
- Klasse 1: explosive Stoffe, z.B. Silvesterknaller
- Klasse 2: komprimierte, verflüssigte oder gelöste Gase, z.B. Sprühdosen
- Klasse 3: flüssige Stoffe, die entzündbar sind, z.B. Alkohol, Benzin, Parfüm
- Klasse 5.1: Stoffe, die entzündend wirken, z.B. Düngemittel
- Klasse 6.1: giftige Stoffe, z.B. Pestizide
- Klasse 8: ätzende Stoffe, z.B. Laugen, Säuren
- Klasse 9: gefährliche Gegenstände, z. B. Airbags
Fallen die Güter, die verschickt werden sollen, in eine dieser Klassen, handelt es sich um Gefahrgut. Meist ist bereits durch die Angaben der Inhaltsstoffe erkenntlich, ob ein Stoff als entzündbar oder giftig gekennzeichnet ist.
Gefahrgut versenden: Welche Vorschriften sind wichtig?
Um Gefahrgut zu versenden, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einem können Transportdienste wie die Post, UPS oder ähnliche Anbieter beauftragt werden.
Hier sind jedoch oft Gefahrgutklassen grundsätzlich ausgeschlossen oder die Menge der Stoffe, die verschickt werden darf, ist begrenzt. Auch ist es zudem mit einem normalen Postdienst oft nicht möglich, gefährliche Stoffe in Nicht-EU-Staaten zu verschicken.
Zum anderen können spezielle Transportfirmen für den Gefahrgutversand beauftragt werden. Diese Unternehmen verfügen über die notwendige Ausrüstung sowie über Genehmigungen, spezielle Stoffe zu befördern. Oft sind diese Unternehmen auch in der Lage, internationale Transporte weltweit durchzuführen.
Alle Transportunternehmen, die Gefahrgut versenden, tun dies auf der gesetzlichen Grundlage, die durch das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route), kurz ADR, geschaffen wurde.
Sind zudem besondere Schulungen für den Umgang mit dem Gefahrgut gesetzlich vorgeschrieben, müssen Versender darauf achten, dass diese erfolgt sind.
Gefahrgut versenden: Diese Kosten können entstehen
Um Gefahrgut richtig versenden zu können, bedarf es besonders geschulter Mitarbeiter, z. B. eines Fahrers mit ADR-Schein. In der Regel bedeuten dies und die besonderen Sicherheitsmaßnahmen, dass Gefahrgut zu versenden, hohe Kosten verursacht.
Üblicherweise werden diese Kosten auf die Kunden, in den meisten Fällen die Versender, umgelegt, sodass bei einigen Firmen Gefahrgutzuschläge zwischen 40 und 60 Euro pro Sendung anfallen können.
Je nach Art sowie Menge der gefährlichen Güter und wie diese befördert werden, variieren die Kosten, sodass hier eine pauschale Aussage nicht möglich ist.
Wir sind eine Duftmanufaktur und möchten gerne die Kunden aus der UK die Möglichkeit bieten unsere Produkte im Online Shop zu kaufen.
Die Größen variieren zwischen 10 und 50ml.
Wie muss man hier vorgehen, mit Gefahrgutanmeldung und Zollgebühren?
Wie hoch sind die kosten? Der höchste Verkaufspries liegt bei 139 Euro.
Wir würden uns sehr über Antwort freuen.
Liebe Grüße
Maria
Ich habe eine Powerstation bestellt. Insgesamt Lithium Ionen Batterien mit einer Netto Masse von 21,3 kg. Auf dem Originalkarton waren die notwendigen Gefahrgutaufkleber angebracht. Die Firma, bei der ich die Powerstation bestellt habe hat die Aufkleber zum Versand mit DHL einfach mit einer Pappe überdeckt. Soviel zur Verantwortung von Unternehmen…
ich muss 2 Lithium Eisenphosphat Batterien in Deutschland verschicken. 12V 200Ah.
Wer transportiert mir diese und was muss ich beachten.
Mfg.
Beyer
Auslöser dieser restriktiven Regeln ist der Absturz einer Boeing-747-400, UPS Flug 006, 3. Sept. 2010 in Dubai. Grund war Brand im Frachtraum, verursacht durch nicht ordnungsgemäss verpackte und deklarierte Lithium-Ionen Akkus. Bordeigene Halon 1031-Löschanlage war nicht in der Lage, dieses Feuer zu bekämpfen. Beide Besatzungsmitglieder wurden beim Absturz getötet.
Alleine die Knopfzelle im Mainboard des PC ist problematisch, und oft das Problem. NiMh Akkus sind eher unproblematisch
Das Gleiche hat man bei Laptops…Diese fallen wegen dem Akku unter Gefahrgut .
Dürfen nur mit TransGLOBALExpress verschickt werden.
Gleiches Flugzeug… gleiche Verpackung…
Unterschied… Das Transportunternehmen
Habe eben ein Paket, welches ich nach Namibia schicken wollte, zurück bekommen. Angabe: Gefahrgut. Auf einem kleinen Sticker auf dem Paket, war die Bezeichnung: Akku angekreuzt. Da es sich bei der Sendung um einen gebrauchten PC samt Keyboard handelte, nehme ich mal an, dass nur die Batterien in dem Keyboard und der Maus gemeint sein können. Dafür habe ich jetzt 102 € umsonst bezahlt. Danke DHL.
Interessant wäre wie weit die DHL beziehungsweise Ihre Mitarbeiter verpflichtet sind entsprechende Hinweise zu geben, was Gefahrgut ist oder nicht. Aber hier hat die Lobby wieder mal ganze Arbeit geleistet und die Politiker entsprechen geschmiert.