Gefahrgut: Klassen sind für den sicheren Transport hilfreich
Dass im Umgang mit Gefahrgut besondere Vorsicht geboten ist, versteht sich fast von selbst. Um die Handhabung sowie den Transport von diesen Gütern sicherer zu machen, wurden die Gefahrgutklassen entwickelt.
Diese international gültigen Klassifizierungen gelten für die Beförderung zu Luft, Land oder Wasser und geben einen Überblick, wie mit gefährlichen Gütern umgegangen werden muss. So gelten diese Gefahrgutklassen sowohl für LKW als auch für Schiffe, Flugzeuge und jegliche andere Transportmittel. Was eine ADR-Klasse genau ist, welche Einstufungen es gibt und wonach diese vorgenommen werden, beleuchtet der nachfolgende Artikel näher.
FAQ: Gefahrgutklassen
Hierbei handelt es sich um eine Einteilung von gefährlichen Gütern, die von den Vereinten Nationen herausgegeben wird. Die Unterscheidung erfolgt dabei je nach Gefährlichkeitsmerkmal für den Transport.
Eine Übersicht der verschiedenen Gefahrgutklassen finden Sie hier.
Ja, beim Gefahrguttransport müssen die Gefahrnummer und die UN-Nummer angegeben werden. Beide Ziffern gegeben Auskunft über die Ladung und sind zum Beispiel bei einem Unfall von Bedeutung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine ADR-Klasse?
Gefahrgutklassen sind allgemein gesehen die Einteilung gefährlicher Güter nach ihren Gefährlichkeitsmerkmalen. Diese Klassen wurden von den Vereinten Nationen (UN) erstellt. In den „UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods“, übersezt: „UN-Empfehlungen zum Transport gefährlicher Güter“, sind die Gefährlichkeitsmerkmale verschiedenster Stoffe definiert.
Diese Definitionen wurden in das ADR-Abkommen („Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ oder übersetzt „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“) von 1957 übernommen.
Umgangssprachlich werden diese Einteilungen der gefährlichen Güter daher auf auch als ADR-Gefahrgutklassen oder einfach als ADR-Klassen bezeichnet. Eine Übersicht über die jeweiligen Gefährlichkeitsmerkmale ist sowohl im ADR als auch bei der UN hinterlegt und sollte bei jedem Umgang mit gefährlichen Gütern herangezogen werden. Darüber hinaus sind die Vorgaben der UN bezüglich der Gefahrgutklassen auch in weiteren Abkommen übernommen worden.
So etwa in die europäischen Bestimmungen zu den Binnenwasserstraßen (ADN, kurz für „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure“) oder auch in die Regelungen zur Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID, kurz für „Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses“).
Diese Bestimmungen wurden in Deutschland in nationales Recht integriert und sind somit bei einem Gefahrguttransport zwingend zu beachten. Die so erstellten Gefahrgutklassen gelten daher auch auf nationaler Ebene.
Derzeit sind die Gefahrgutklassen im ADR in neun Bereiche aufgeteilt. Diese neun Klassen besitzen teilweise noch weitere Unterklassen, die die Gefährlichkeitsmerkmale genauer definieren. Neben den eigentlichen Klassen sind für einen Gefahrguttransport auch noch die Verpackungsgruppen zu beachten. Je nach Gefährlichkeit der Güter gelten dann bestimmte Beförderungsbestimmungen.
Gefahrgutklassen: Eine Übersicht
Wie erwähnt, existieren derzeit neun Gefahrgutklassen, die im ADR festgehalten sind und somit auch in Deutschland rechtsverbindlich sind.
Jedes Unternehmen, das mit einem Gefahrguttransport zu tun hat, muss seine Mitarbeiter und alle an der Beförderung beteiligten Personen über die Einteilung nach Klassen informieren.
Darüber hinaus müssen die Gefahrgutklassen als Tabelle oder als Übersicht leicht verfügbar sein, sodass sich Beteiligte schnell über die Gefährlichkeitsmerkmale der zu transportierenden Güter informieren können. Des Weiteren sind die Gefahrgutklassen als Symbole beim Transport sichtbar zu machen. Kommt es zu einer Kontrolle oder einem Unfall, muss sofort ersichtlich sein, welche Gefahr von den beförderten Gütern ausgeht. Die Kennzeichnung erfolgt über eine vorschriftsmäßige Bezettelung am Gefahrguttransport oder an den Gütern selbst.
Folgende Unterteilung existiert derzeit für die Gefahrgutklassen in Deutschland:
- Explosive Stoffe – Klasse 1
- Gase und gasförmige Stoffe – Klasse 2
- Entzündbare flüssige Stoffe – Klasse 3
- Entzündbare feste Stoffe – Klasse 4
- Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe – Klasse 5
- Giftige Stoffe – Klasse 6
- Radioaktive Stoffe – Klasse 7
- Ätzende Stoffe – Klasse 8
- Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände – Klasse 9
Die nachfolgenden Abschnitte gehen näher auf die einzelnen Gefahrgutklassen 1 – 9 und deren Merkmale ein.
Gefahrgutklasse 1
In der ADR-Klasse 1 sind Stoffe mit explosiven Eigenschaften sowie auch Gegenstände, die explosive Stoffe enthalten, zusammengefasst. Die Klasse ist in weitere sechs Unterklassen eingeteilt, die die Stoffe näher definieren. Die Unterklassen sind wiederum nochmals durch Buchstaben voneinander abgetrennt. Stoffe, die massenexplosionsfähig sind, also als Ladung fast gleichzeitig explodieren können, sind demnach mit der Klasse 1.1 zu kennzeichnen. Weniger explosive Stoffe, wie zum Beispiel Feuerwerkskörper, sind mit der Gefahrgutklasse 1.4 S zu deklarieren.
Gefahrgutklasse 2
Werden Gase, reine Gasgemische oder Gasgemischen mit einem oder mehreren anderen Stoffen befördert, müssen diese Transporte mit der Gefahrgutklasse 2 markiert sein. Zu den Gasen oder gasförmigen Stoffen gehören unter anderem Propangas, Wasserstoff, Haarspray, Acetylen oder auch Lachgas. Bei Transporten mit den Gefahrgutklassenaus der Kategorie zwei sind darüber hinaus auch weitere Hinweise wichtig.
Bei der Kennzeichnung der Gefährlichkeit von Gasen werden zudem auch Großbuchstaben verwendet, die die Eigenschaften der Gase noch weiter definieren. In der Bezettelung muss also neben der Gefahrgutklasse auch der Buchstabe der jeweiligen Eigenschaft aufgeführt sein. Die Buchstaben sind die Anfangsbuchstaben der englischen Bezeichnungen für die Eigenschaften, so steht das A zum Beispiel für „asphyxiant“ also erstickend. O bedeutet hier „oxidizing“ (brandfördernd) und F „flammable“ (entzündlich). Das T steht für „toxic“ (giftig) und das C für „corrosive“ (ätzend).
Gefahrgutklasse 3
Bei Gefahrgut der Klasse 3 handelt es sich um entzündbare flüssige oder geschmolzene feste Stoffe und Gegenstände, die ab einer bestimmten Temperatur oder einem bestimmten Druck entflammbar sind. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Benzin, Alkohol oder bestimmte flüssige Metalle.
Gefahrgutklassen beinhalten also nicht nur die Hinweise zur Gefährlichkeit, sondern auch zu den zu verwendenden Verpackungen.
Gefahrgutklasse 4
Bei diesen Gütern handelt es sich um entzündbare feste Stoffe. Die Unterkategorie Gefahrgutklasse 4.1 spezifiziert dies nochmals auf selbstzersetzende Stoffe sowie auf desensibilisierte explosive Stoffe. Darüber hinaus definieren die Unterklassen 4.2 und 4.3 selbstentzündliche Stoffe und Güter, die bei Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden.
Güter der Klasse 4.1 können schon durch leichten Funkenflug oder Reibung entzündet werden und somit leicht einen Brand auslösen. Darüber hinaus umfasst diese Gefahrgutklasse auch Stoffe, die sich bei bestimmten Temperaturen selbst zersetzen oder zu starken exothermen Zersetzungen neigen, wenn sie mit Verunreinigungen in Kontakt kommen.
Explosive Stoffe, deren Eigenschaften durch Wasseranteile oder eine Plastifizierung unterdrückt sind, zählen ebenfalls in diese Kategorie. Schwefel, Streichhölzer oder auch Kautschukreste sind unter anderem Beispiele für Güter der Klasse 4.1. Pflanzliche Kohle, Fischmehl oder weißer Phosphor zählen zu 4.2. Natrium oder Zinkstaube fallen unter 4.3. Auch für diese Gefahrgutklassen muss immer eine richtige Bezettelung vorhanden sein.
Gefahrgutklasse 5
Auch die Klasse 5 ist in die Unterklassen 5.1 und 5.2 eingeteilt. Hierbei handelt es sich um entzündend wirkende Stoffe. Die Güter in der Klasse 5.1 können durch Abgabe von Sauerstoff einen Brand bei anderen Stoffen auslösen. Auch brennbare Stoffe wie Ethylalkohol oder Aceton, die, wenn sie mit Wasserstoffperoxid kombiniert werden, explosiv werden, zählen hierzu.
Sauerstoff, Salpetersäure oder ammoniumnitrathaltige Düngemittel sind einige Beispiele für Güter der Klasse 5.1. Zur Gefahrgutklasse 5.2 gehören alle organischen Peroxide, die mehr als 1 % Aktivsauerstoff und mehr als 1 % Wasserstoffperoxid oder mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff und mehr als 7 % Wasserstoffperoxid enthalten. Organische Peroxide sind sehr reaktionsfreudig und müssen daher immer getrennt von Gütern der Gefahrgutklassen 1, 2.1, 3, 4 und 5.1 gelagert und befördert werden.
Gefahrgutklasse 6
Stoffe, die unter die Gefahrgutklasse 6 fallen, sind giftige Stoffe (6.1) oder ansteckungsgefährliche Stoffe (6.2).
Stoffe, die bekanntermaßen durch Einatmen, Verschlucken sowie bei Berührungen mit der Haut schon in relativ kleinen Mengen gesundheitsschädlich sind, werden in der Gefahrgutklasse 6.1 zusammengefasst. Hierzu können zum Beispiel Arsen, bestimmte Pestizide oder auch Blausäure (Cyanwasserstoff) zählen.
Güter oder Stoffe, die Krankheitserreger enthalten, die bei Tieren oder Menschen infektiöse Erkrankungen auslösen können, sind unter 6.2 klassifiziert. So sind Krankenhausabfälle oder medizinische Proben in diese Kategorie einzuordnen. Beide Gefahrgutklassen beinhalten zudem auch Stoffe, die nicht zur Beförderung zugelassen sind.
Gefahrgutklasse 7
In dieser Klasse werden radioaktive Stoffe geführt. Neben einem Atommülltransport mit Abfallprodukten aus Uran oder Plutonium zählen auch bestimmte medizinische Geräte, Instrumente oder technische Prüfanlagen in diese Kategorie.
Gefahrgutklasse 8
Gefahrgut der Klasse 8 beinhaltet ätzende Stoffe, die Haut oder Schleimhäute bei Berührung schädigen. Auch Stoffe, die bei einer Freisetzung andere Güter oder Transportmittel (wie Container, Fahrzeuge oder Schiffe) beschädigen beziehungsweise zerstören, gehören in die Gefahrengutklasse 8. Ebenso in die Kategorie gehören Stoffe, die mit Wasser ätzende Flüssigkeiten oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe bilden. Natronlauge, Salzsäure oder Schwefelsäure sind hier nur einige Beispiele.
Gefahrgutklasse 9
Unter Gefahrgut der Klasse 9 verstehen sich im Allgemeinen verschiedene Stoffe und Gegenstände, die beim Transport gefährlich sein können, jedoch in keine der anderen Gefahrgutklassen eingeordnet werden. Unter diese Güter können unter anderem bestimmte Lithiumbatterien oder auch ungereinigte Auffangwannen fallen.
Gefahrgutklassen: Was sind UN-Nummern?
Die Einordnung in Gefahrgutklassen sieht auch vor, dass eine Kennzeichnung der gefährlichen Güter mit sogenannten UN-Nummern erfolgt. In der Datenbank der UN, die zum Aufbau der Klassifizierung der Gefahrgutklassen verwendet wird, wird jedem Stoff eine vierstellige Nummer zugeordnet.
Das sind dann die UN-Nummern. die bei der Kennzeichnung für einen Gefahrguttransport wichtig sind. Auf der orangefarbenen Tafel, die an einem solchen Transport angebracht sein muss, befinden sich zwei Nummern.
Die untere ist die Gefahrnummer (Kemler-Zahl), die den Gefährlichkeitsgrad darstellt. Die obere ist die UN-Nummer, die die Zusammensetzung des Transports mitteilt. Die Ziffern sagen also aus, was für Güter transportiert werden.
Sie wird für einzelne chemische Verbindungen, für Stoffgruppen oder sonstige gefährliche Güter vergeben und von einem Expertenkomitee der UN erstellt.