Gefahrguttransport: Besondere Güter sind hier unterwegs

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Transport gefährlicher Güter kann auf viele Arten stattfinden, auch mit dem Schiff.

Bußgeldtabelle für Verstöße beim Gefahrguttransport

VerstoßSanktion
An unzulässiger Stelle be-oder entladen100 Euro
Keine Reini­gung nach dem Entladen250 Euro
Missachtung des Rauch­verbots250 Euro
Ladung ordnungs­widrig zusammen­gestellt250 Euro
Feuerlöscher ist nicht vorhanden150 Euro
Bescheinigungen über die ADR-Kurse (Basis- oder Aufbau­kurs) nicht mit­geführt oder nicht vorhanden300 - 500 Euro
Zertifikate für das Fahr­zeug oder Container nicht mit­geführt150 Euro
ADR-Ausweis nicht mit­geführt oder recht­zeitig ausge­händigt150 Euro
Beförderungs­papiere nicht mit­geführt150 Euro
Schriftliche Weisung liegt nicht vor oder wurde nicht mitgeführt150 Euro
orangene Warn­tafel nicht oder nicht sicht­bar angebracht100 - 300 Euro
Großzettel wurden nicht angebracht250 Euro
Füllungsgrad, Masse oder Befüll­temperatur nicht ein­gehalten250 Euro
Transport nicht recht­zeitig ange­halten oder ordnungs­widrig fort­gesetzt500 Euro

Gefahrguttransporte in Deutschland

Der Transport gefährlicher Güter kann auf viele Arten stattfinden, auch mit dem Schiff.
Der Transport gefährlicher Güter kann auf viele Arten stattfinden, auch mit dem Schiff.

Ein Gefahrguttransport kann in Deutschland auf viele Arten stattfinden. Eine Beförderung gefährlicher Güter ist per LKW, Schiff, Bahn oder auch per Flugzeug möglich. Werden nur Kleinstmengen transportiert, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen auch per PKW geschehen.

Bei einem solchen Transport von Gefahrgut wird verständlicherweise besonders auf die Sicherheit geachtet, um sowohl die an der Beförderung beteiligten Personen als auch Unbeteiligte und die Umwelt vor möglichen Schäden zu schützen.

Was gefährliche Güter sind, welche gesetzlichen Vorgaben bei einem Gefahrguttransport immer beachtet werden müssen und welche Sanktionen bei Verstößen drohen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

FAQ: Gefahrguttransport

Wann ist von einem Gefahrguttransport die Rede?

Ein Gefahrguttransport liegt immer dann vor, wenn gefährliche Güter transportiert werden. Möglich ist dies unter anderem per Straße, Eisenbahn und Schiff.

Worauf gilt es beim Transport von Gefahrgut zu achten?

Laut Gesetz muss ein Gefahrguttransport entsprechend gekennzeichnet sein, damit die Rettungskräfte bei einem Unfall richtig reagieren können. Darüber hinaus ist eine spezielle Ausrüstung vorgeschrieben und es müssen die Vorgaben zur Ladungssicherung beachtet werden.

Können bei einem Gefahrguttransport Sanktionen drohen?

Werden die gesetzlichen Vorgaben für den Transport gefährlicher Stoffe nicht eingehalten, drohen Sanktionen. Einen Überblick zu möglichen Tatbeständen liefert diese Bußgeldtabelle.

Was sind gefährliche Güter und was ein Gefahrguttransport?

Die Beförderung von Gefahrgut wird allgemein als Gefahrguttransport bezeichnet. Doch was genau sind gefährliche Güter eigentlich? Die Vereinten Nationen (UN) haben in den „UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods“, übersezt: „UN-Empfehlungen zum Transport gefährlicher Güter“ sogenannte Gefahrenmerkmale festgelegt, die gefährliche Güter definieren.

So sind Stoffe, Gegenstände oder Gemische, die bei einer Beförderung die Sicherheit, Gesundheit oder das Leben von Menschen, Tieren oder der Umwelt gefährden, als Gefahrgut klassifiziert. Diese Stoffe oder Gegenstände besitzen aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder weiteren Eigenschaften ein Gefährdungspotential, das während eines Transports besondere Sicherheitsvorkehrungen erfordert.

Laut den durch die UN erstellten und international gültigen Gefahrgutklassen kann es sich hierbei um giftige oder ätzende Stoffe, oxidierende, entzündliche Substanzen sowie um flüssige, gasförmige oder feste Stoffe handeln. Die Gefahrgutklassen sind in neun verschiedene unterteilt, die bei jedem Gefahrguttransport, auch bei Kleinmengen, kenntlich gemacht werden müssen – entweder am Fahrzeug oder an den Gütern selbst.

Rechtliche Grundlagen für einen Transport von Gefahrgut

Die Vorgaben des ADR für einen Gefahrguttransport gelten europaweit.
Die Vorgaben des ADR für einen Gefahrguttransport gelten europaweit.

In Deutschland bilden das „Gesetz zur Beförderung gefährlicher Güter“ (GGBefG) und die „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt“ (GGVSEB) die rechtliche Grundlage im Umgang mit einem Gefahrguttransport. In der Verordnung wurden die in europäischen Abkommen wie dem ADR oder dem RID geschlossenen Vorgaben festgehalten und für den Gefahrguttransport als maßgebendes Gesetz etabliert.

Die nationalen Gefahrgutvorschriften für die Beförderung auf der Straße basieren auf den Beschlüssen des „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route – ADR).

Die Vorgaben für den Schienenverkehr wurden an das „Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses“, auf Deutsch „Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr“ angepasst.

Diese Verordnungen regeln alle Vorgaben in Bezug auf einen Gefahrguttransport. Die Kennzeichnung, die notwendige Ausrüstung oder die Maßnahmen bei einem Unfall sind hier nur einige der wichtigen Themenpunkte. Dabei ist es unerheblich, ob ein Gefahrguttransport per LKW, Schiff oder Bahn durchgeführt wird. Die gesetzlichen Vorgaben sind bei jeder Beförderung einzuhalten.

Auf der Straße muss beispielsweise ein Gefahrguttransport dem ADR entsprechen und den dort genannten Vorgaben sowie den in der GGVSEB festgehaltenen Regelungen folgen. Missachtungen der gesetzlichen Gefahrgutvorschriften können Bußgelder sowohl für den Fahrer als auch für den Beförderer nach sich ziehen. Die Geldbußen können dann zwischen 100 und 500 Euro liegen.

Bei einem Gefahrguttransport kann ein Unfall durch die richtigen Maßnahmen vermieden werden.
Bei einem Gefahrguttransport kann ein Unfall durch die richtigen Maßnahmen vermieden werden.

In den meisten Fällen wird ein Gefahrgut­transport durch eine Spedition ausgeführt. Diese ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Fahrer über die notwendige Qualifikation (z. B. einen ADR-Schein) verfügen.

Sie müssen alle Beteiligten über das Gefahrgut unterrichten, sodass ein korrekter Umgang ermöglicht wird und Gefahrenquellen zum Beispiel durch ein Rauchverbot oder die Beachtung von Verladetemperaturen vorgebeugt werden kann.

Darüber hinaus muss eine schriftliche Weisung für den Umgang mit diesem vorliegen und sichergestellt sein, dass alle notwendigen Ausrüstungsteile sowie die vorgeschriebene Gefahrgutkennzeichnung vorhanden sind.

Kennzeichnung: Bei einen Transport vom Gefahrgütern vorgeschrieben

Laut GGVSEB, RID und ADR muss ein Gefahrguttransport immer als solcher gekennzeichnet sein. An der Beförderung Beteiligte, Fahrer und auch Rettungskräfte müssen erkennen können, welche Güter transportiert werden.

Dies stellen bei einem Gefahrguttransport spezielle Warntafeln, Zeichen, Aufkleber oder die Bezettelung der Güter sicher. Die Kennzeichnung muss die Gefahrenklasse ausweisen sowie die sogenannten UN-Nummern, die die beförderten Güter genau definieren, beinhalten.

Bei einem Gefahrguttransport sind Zeichen, Schilder und Aufkleber international gültig, dennoch muss in dem jeweiligen Land ein Merkblatt in der amtlichen Landessprache mitgeführt werden, dass die Güter sowie die Maßnahmen bei einem Gefahrgutunfall genau beschreibt.
Bei einem Gefahrguttransport ist die Kennzeichnung besonders wichtig.
Bei einem Gefahrguttransport ist die Kennzeichnung besonders wichtig.

Neben der Kennzeichnung geben ADR und GGVSEB auch vor, welche Ausrüstung beispielsweise der Fahrer bei einem Gefahrguttransport auf der Straße mitführen muss. Ein Warndreieck, Erste-Hilfe-Ausrüstung, Warnwesten für alle Besatzungsmitglieder sowie ein ABC-Feuerlöscher mit Pulver gehören bei jedem Gefahrguttransport dazu.

Je nach Gefahrgutklasse sind dann auch noch weitere Ausrüstungsgegenstände, wie zum Beispiel ein Besen, eine Schaufel, Kanalisationsabdeckungen, Atemschutz oder auch eine persönliche Schutzausrüstung, mitzuführen. Zudem müssen meist auch zwei Warnzeichen, Warntafeln, Warnleuchte, mindestens ein Unterlegkeil, zwei ABC-Pulverlöscher, Ladungssicherung und eine Handleuchte ohne metallische Oberfläche vorhanden sein.

Fahrer, Beförderer oder auch Kontrolleure der Behörden nutzen eine Checkliste um beim Gefahrguttransport sicherzustellen, dass eine korrekte Ausrüstung und Kennzeichnung vorhanden ist.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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