Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle für Verstöße beim Gefahrguttransport
Verstoß | Sanktion |
---|---|
An unzulässiger Stelle be-oder entladen | 100 Euro |
Keine Reinigung nach dem Entladen | 250 Euro |
Missachtung des Rauchverbots | 250 Euro |
Ladung ordnungswidrig zusammengestellt | 250 Euro |
Feuerlöscher ist nicht vorhanden | 150 Euro |
Bescheinigungen über die ADR-Kurse (Basis- oder Aufbaukurs) nicht mitgeführt oder nicht vorhanden | 300 - 500 Euro |
Zertifikate für das Fahrzeug oder Container nicht mitgeführt | 150 Euro |
ADR-Ausweis nicht mitgeführt oder rechtzeitig ausgehändigt | 150 Euro |
Beförderungspapiere nicht mitgeführt | 150 Euro |
Schriftliche Weisung liegt nicht vor oder wurde nicht mitgeführt | 150 Euro |
orangene Warntafel nicht oder nicht sichtbar angebracht | 100 - 300 Euro |
Großzettel wurden nicht angebracht | 250 Euro |
Füllungsgrad, Masse oder Befülltemperatur nicht eingehalten | 250 Euro |
Transport nicht rechtzeitig angehalten oder ordnungswidrig fortgesetzt | 500 Euro |
Gefahrguttransporte in Deutschland
Ein Gefahrguttransport kann in Deutschland auf viele Arten stattfinden. Eine Beförderung gefährlicher Güter ist per LKW, Schiff, Bahn oder auch per Flugzeug möglich. Werden nur Kleinstmengen transportiert, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen auch per PKW geschehen.
Bei einem solchen Transport von Gefahrgut wird verständlicherweise besonders auf die Sicherheit geachtet, um sowohl die an der Beförderung beteiligten Personen als auch Unbeteiligte und die Umwelt vor möglichen Schäden zu schützen.
Was gefährliche Güter sind, welche gesetzlichen Vorgaben bei einem Gefahrguttransport immer beachtet werden müssen und welche Sanktionen bei Verstößen drohen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
FAQ: Gefahrguttransport
Ein Gefahrguttransport liegt immer dann vor, wenn gefährliche Güter transportiert werden. Möglich ist dies unter anderem per Straße, Eisenbahn und Schiff.
Laut Gesetz muss ein Gefahrguttransport entsprechend gekennzeichnet sein, damit die Rettungskräfte bei einem Unfall richtig reagieren können. Darüber hinaus ist eine spezielle Ausrüstung vorgeschrieben und es müssen die Vorgaben zur Ladungssicherung beachtet werden.
Werden die gesetzlichen Vorgaben für den Transport gefährlicher Stoffe nicht eingehalten, drohen Sanktionen. Einen Überblick zu möglichen Tatbeständen liefert diese Bußgeldtabelle.
Was sind gefährliche Güter und was ein Gefahrguttransport?
Die Beförderung von Gefahrgut wird allgemein als Gefahrguttransport bezeichnet. Doch was genau sind gefährliche Güter eigentlich? Die Vereinten Nationen (UN) haben in den „UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods“, übersezt: „UN-Empfehlungen zum Transport gefährlicher Güter“ sogenannte Gefahrenmerkmale festgelegt, die gefährliche Güter definieren.
Laut den durch die UN erstellten und international gültigen Gefahrgutklassen kann es sich hierbei um giftige oder ätzende Stoffe, oxidierende, entzündliche Substanzen sowie um flüssige, gasförmige oder feste Stoffe handeln. Die Gefahrgutklassen sind in neun verschiedene unterteilt, die bei jedem Gefahrguttransport, auch bei Kleinmengen, kenntlich gemacht werden müssen – entweder am Fahrzeug oder an den Gütern selbst.
Rechtliche Grundlagen für einen Transport von Gefahrgut
In Deutschland bilden das „Gesetz zur Beförderung gefährlicher Güter“ (GGBefG) und die „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt“ (GGVSEB) die rechtliche Grundlage im Umgang mit einem Gefahrguttransport. In der Verordnung wurden die in europäischen Abkommen wie dem ADR oder dem RID geschlossenen Vorgaben festgehalten und für den Gefahrguttransport als maßgebendes Gesetz etabliert.
Die nationalen Gefahrgutvorschriften für die Beförderung auf der Straße basieren auf den Beschlüssen des „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route – ADR).
Die Vorgaben für den Schienenverkehr wurden an das „Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses“, auf Deutsch „Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr“ angepasst.
Auf der Straße muss beispielsweise ein Gefahrguttransport dem ADR entsprechen und den dort genannten Vorgaben sowie den in der GGVSEB festgehaltenen Regelungen folgen. Missachtungen der gesetzlichen Gefahrgutvorschriften können Bußgelder sowohl für den Fahrer als auch für den Beförderer nach sich ziehen. Die Geldbußen können dann zwischen 100 und 500 Euro liegen.
In den meisten Fällen wird ein Gefahrguttransport durch eine Spedition ausgeführt. Diese ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Fahrer über die notwendige Qualifikation (z. B. einen ADR-Schein) verfügen.
Sie müssen alle Beteiligten über das Gefahrgut unterrichten, sodass ein korrekter Umgang ermöglicht wird und Gefahrenquellen zum Beispiel durch ein Rauchverbot oder die Beachtung von Verladetemperaturen vorgebeugt werden kann.
Darüber hinaus muss eine schriftliche Weisung für den Umgang mit diesem vorliegen und sichergestellt sein, dass alle notwendigen Ausrüstungsteile sowie die vorgeschriebene Gefahrgutkennzeichnung vorhanden sind.
Kennzeichnung: Bei einen Transport vom Gefahrgütern vorgeschrieben
Laut GGVSEB, RID und ADR muss ein Gefahrguttransport immer als solcher gekennzeichnet sein. An der Beförderung Beteiligte, Fahrer und auch Rettungskräfte müssen erkennen können, welche Güter transportiert werden.
Dies stellen bei einem Gefahrguttransport spezielle Warntafeln, Zeichen, Aufkleber oder die Bezettelung der Güter sicher. Die Kennzeichnung muss die Gefahrenklasse ausweisen sowie die sogenannten UN-Nummern, die die beförderten Güter genau definieren, beinhalten.
Neben der Kennzeichnung geben ADR und GGVSEB auch vor, welche Ausrüstung beispielsweise der Fahrer bei einem Gefahrguttransport auf der Straße mitführen muss. Ein Warndreieck, Erste-Hilfe-Ausrüstung, Warnwesten für alle Besatzungsmitglieder sowie ein ABC-Feuerlöscher mit Pulver gehören bei jedem Gefahrguttransport dazu.
Je nach Gefahrgutklasse sind dann auch noch weitere Ausrüstungsgegenstände, wie zum Beispiel ein Besen, eine Schaufel, Kanalisationsabdeckungen, Atemschutz oder auch eine persönliche Schutzausrüstung, mitzuführen. Zudem müssen meist auch zwei Warnzeichen, Warntafeln, Warnleuchte, mindestens ein Unterlegkeil, zwei ABC-Pulverlöscher, Ladungssicherung und eine Handleuchte ohne metallische Oberfläche vorhanden sein.