Ein Unfall mit Gefahrguttransport gefährdet Mensch und Umwelt
Ein Unfall mit einem Lastkraftwagen hat vergleichsweise häufig schwere Verletzungen zur Folge. Gegen die großen und massigen Kraftfahrzeuge haben Pkw, Motorradfahrer, Fußgänger und Co. kaum eine Chance. Bei dem ein oder anderen Lastkraftwagen auf Deutschlands Straßen kommt aber noch eine weitere Gefahrenquelle hinzu: Gefahrgut.
Auch explosive, ätzende, gesundheits- und umweltschädliche Stoffe werden dabei transportiert. Die derart beladenen Laster sind an der entsprechenden Gefahrgutkennzeichnung gut zu erkennen. Gerade Gefahrgutunfälle erfordern besondere Vorsicht – auch für die Ersthelfer und die Rettungskräfte der Feuerwehr. Wie Sie nach einem Gefahrgutunfall reagieren sollten und welche besonderen Herausforderungen Helfer erwarten, erfahren Sie im Folgenden.
FAQ: Gefahrgutunfall
Von diesem ist die Rede, wenn es bei einem Gefahrguttransport zu einem Verkehrsunfall kommt und der entsprechende Lkw beeinträchtigt ist.
Ist ein mit Gefahrgut beladender Lkw in einen Verkehrsunfall verwickelt, können die Stoffe austreten und Ersthelfer sowie die Umwelt schädigen.
In diesem Fall gelten nicht die üblichen Verhaltensregeln für Unfälle. Stattdessen sollten Abstand halten und die Polizei verständigen.
Inhaltsverzeichnis
Unfall mit Gefahrgut – Finger weg!
Grundsätzlich ist jedem bewusst, wie er im Falle eines Verkehrsunfalls eigentlich handeln sollte: Anhalten, Erste Hilfe leisten, Notruf absetzen. Wer in einem solchen Fall als Zeuge keine Hilfe leistet, kann schlimmstenfalls wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden. Doch gerade, wenn in den Unfall ein Gefahrguttransporter involviert ist, ist das eigentlich richtige Verhalten nach einem Schadensereignis nicht mehr ohne weiteres anwendbar, denn:
Die in den gekennzeichneten Transportern mitgeführten Gefahrenstoffe können die Gesundheit der Helfer stark gefährden. Ob nun Gifte oder Explosivstoffe: Nähern sich die Ersthelfer einem Gefahrguttransporter und werden dem Gefahrgut ausgesetzt, können am Ende für die Rettungskräfte weit mehr Opfer zu versorgen sein, als zunächst angenommen.
Für die Zeugen von einem Gefahrgutunfall beschränkt sich die Pflicht zur Ersthilfe dabei vor allem auf die Information der zuständigen Rettungskräfte.
Gefahrgutunfall – Einsatz für Spezialkräfte
Andere Verkehrsteilnehmer, die einen mit Gefahrgut verbundenen Unfall wahrnehmen, können die Kennzeichnung an den Lkw zumeist nicht eindeutig zuordnen.
Da von ihnen aber auch nicht automatisch verlangt werden kann, dass sie die Kennzeichnung kennen und sie von daher auch nicht wissen müssen, ob die nun geladenen Stoffe gesundheitsschädlich sind oder nicht, wäre jedes Nähern an den Unfallort mit einer erhöhten Gefährdung verbunden.
Für die Bergung von einem Gefahrguttransporter nach einem Unfall sind spezielle Einsatzkräfte notwendig. Diese sind mit entsprechender Schutzausrüstung ausgestattet und den benötigten Mitteln, um die Gefahrenstoffe ggf. zu neutralisieren. Zuständig sind hier u. a. Feuerwehr, Katastrophenschutz und Technisches Hilfswerk.
Die Verpflichtung, die Rettungskräfte der Feuerwehr über den Gefahrgutunfall in Kenntnis zu setzen, entfällt für Ersthelfer in keinem Fall.