Die aktuelle Gefahrgutverordnung: Funktion und Aufbau

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 7. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die aktuelle Gefahrgutverordnung teilt sich in die GGVSEB und die GGVSEE.

Ein Gesetz zum Transport gefährlicher Güter

Die aktuelle Gefahrgutverordnung teilt sich in die GGVSEB und die GGVSEE.
Die aktuelle Gefahrgutverordnung teilt sich in die GGVSEB und die GGVSEE.

Täglich wird irgendwo auf der Welt Gefahrgut transportiert. Dabei handelt es sich um Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr für die Umwelt und das Leben Anderer darstellen – wenn kein Wert auf hohe Sicherheitsstandards gelegt und entsprechende Maßnahmen nicht gewissenhaft durchgeführt werden. Jegliche Gesetze und Vorgaben, an die sich Beförderer, Verlader und Fahrzeugführer halten müssen, gehen auf eine bestimmte Gefahrgutverordnung zurück.

Doch welche Verordnung findet im heutigen Gefahrgutrecht Anwendung? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick über die gültigen Gesetze und die nationalen sowie internationalen Abkommen, welche diese dauerhaft beeinflussen. Nicht zuletzt wirft dieser Ratgeber auch einen kurzen Blick auf ehemalige Verordnungen, welche so heute nicht mehr gültig sind, aber ihrerseits zur Schaffung der heutigen Regelungen beigetragen haben.

FAQ: Gefahrgutverordnung

Was beinhaltet die Gefahrgutverordnung?

Die Gefahrgutverordnung setzt die Richtlinien aus dem ADR-Abkommen in nationales Recht um und bestimmt somit, die Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter.

Was regelt die Gefahrgutverordnung noch?

Neben den Vorschriften zum Gefahrgut beinhaltet die Verordnung auch Vorgaben zur Zuständigkeit der Behörden sowie Bußgeldvorschriften.

Welche Gefahrgutverordnungen sind in Deutschland zu beachten?

Zum einem gilt die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), zum anderen enthält auch die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) wichtige Vorschriften.


Welches Gefahrgutvorschriften gelten heute?

Das Wichtigste vorweg: Ein Gefahrgutgesetz oder eine einzelne Verordnung, die alleinig alle Vorgaben und Regeln für die Beförderung von Gefahrgütern enthält, gibt es nicht. Tatsächlich sind im Moment mehrere Gefahrgutverordnungen gültig, die sich auf bestimmte Arten von Gefahrguttransporten beziehen. Wichtig sind vor allem die folgenden:

Diese Verordnungen regeln genau, wie die Zuständigkeiten bei den Behörden verteilt sind, welche Pflichten die Absender, Belader, Entlader sowie Beförderer haben und welche Vergehen als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert werden.

Beide Gefahrgutverordnungen gelten sowohl für innerstaatliche als auch grenzüberschrei­tende Transporte innerhalb der Europäischen Union.

Die Bedeutung wichtiger Abkommen

Einige nationale und internationale Übereinkommen, die zwischen zahlreichen Staaten existieren, beeinflussen die jeweilige Gefahrgutverordnung und umgekehrt. Dazu gehören unter anderem:

  • Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)
  • Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
  • Die Regelung zur Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
Die deutsche Gefahrgutverordnung entspricht dem ADR-Abkommen, welches in nationales Recht umgesetzt wird.
Die deutsche Gefahrgutverordnung entspricht dem ADR-Abkommen, welches in nationales Recht umgesetzt wird.

Entsprechend wird die für die Straßenbe­förderung zuständige Gefahrgutverordnung dauerhaft vom ADR-Abkommen beeinflusst, welches regelmäßig alle zwei Jahre aktualisiert wird und schon 1957 in Genf beschlossen wurde.

So liegt es auch am ADR, dass heute zwischen verschiedenen Gefahrgutklassen unterschie­den wird und eine Gefahrgutkennzeichnung in den meisten Fällen des Gefahrguttransports verpflichtend ist.

Außerdem sorgt es dafür, dass in Bezug auf Gefahrguttransporte

  • Gefahrzettel angebracht sowie
  • Beförderungspapiere vorgezeigt werden und
  • Unternehmen einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten besitzen müssen.
Zum Ende des Jahres 2016 haben 48 Staaten das Abkommen zur Beförderung von Gefahrgut auf der Straße unterzeichnet. Der Großteil stammt dabei aus Europa, aber auch Nationen wie Marokko, Kasachstan und Aserbaidschan sind Mitverfechter.

Ehemalige Gesetzesverordnungen

Bevor eine Gefahrgutverordnung wie die aktuelle GGVSEB entstanden ist, gab es einige Vorreiter. So war ursprünglich nur eine „Gefahrgutverordnung Straße“ (GGSV) vorhanden. Diese ist auf Dezember 1998 datiert und bezog sich ausschließlich auf Gefahrguttransportvorschriften, die bei Straßenbeförderung Anwendung finden.

Am 11. Dezember 2001 wurde die GGSV durch die GGSVE abgelöst, namentlich die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn. Erst 2009 wurde auch die Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (GGVBinSch) als einzelne Verordnung abgeschafft und die heute gültige Fassung entstand.

Eine solche Zusammenfassung von einzelnen Regeln und Verordnungen ist nicht unüblich. Auf diese Weise wird bürokratische Mehrarbeit abgeschafft und diejenigen, die eine Regelung nachschlagen wollen, müssen nicht mehr mehrere Gesetzestexte konsultieren.

Zuständigkeit der Behörden

Verschiedene Institute auf Bundes- und Landesebene tragen dazu bei, die Vorgaben einer Gefahrgutverordnung umzusetzen.

Wer gegen geltendes Gefahrgutrecht verstößt, muss mit Sanktionen rechnen.
Wer gegen geltendes Gefahrgutrecht verstößt, muss mit Sanktionen rechnen.

So regelt beispielsweise das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen den Erlass von Vorschriften, die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hilft dabei, chemische Stoffe auf Gefährlichkeit zu untersuchen und die Industrie und Handelskammern sind für die Schulungen von Gefahrgutbeauftragten verantwortlich. Weitere Zuständigkeiten liegen unter anderem bei:

  • dem Eisenbahnbundesamt,
  • dem Bundesamt für Strahlenschutz,
  • dem Wehrwissenschaftlichen Institut für Werk-, Explosiv- und Betriebsstoffe,
  • dem Kraftfahrtbundesamt und
  • dem Bundesamt für Güterverkehr.
Aktuell gültige Gefahrgutverordnungen müssen konstant an neue Erkenntnisse und Veränderungen auf internationaler Ebene angepasst werden. Wird also beispielsweise einem Gefahrgut plötzlich eine höhere Gefährlichkeit zugewiesen oder es kommt bei einem internationalen Abkommen wie dem ADR zu Anpassungen, muss auch die dazugehörige Verordnung Aktualisierungen erfahren. Die Entscheidung dazu steht generell dem Bundesrat zu, der damit nationales an internationales Recht anpasst. Zuletzt geschah dies im März 2015.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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