Inhaltsverzeichnis
Sanktionen gemäß Geldbußenkatalog
Wer in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten. Bei einer Missachtung der Verkehrsregeln können von der zuständigen Behörde Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog verhängt werden.
Zu diesen gehört auch die Geldbuße. Wie hoch diese ausfällt, hängt maßgeblich mit der Ordnungswidrigkeit, welche dem Betroffenen vorgeworfen wird, zusammen. Dem Bußgeldbescheid können Sie entnehmen, welches Bußgeld verlangt wird.
Doch was unterscheidet eigentlich eine Geldbuße von einer Geldstrafe? Welche Vorschriften sind zur Geldbuße im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) vermerkt? Ist es möglich, ein Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
FAQ: Geldbuße
Eine Geldbuße wird beispielsweise für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ausgesprochen.
Gemäß § 17 Absatz 1 OWiG beträgt eine Geldbuße mindestens fünf und höchstens 1.000 Euro, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Hier können Sie nachlesen, worin der Unterschied zwischen einer Geldbuße und einer Geldstrafe liegt.
Geldbuße: Versuch einer Definition
Wie das Wort „Buße“ schon vermuten lässt, handelt es sich bei der Geldbuße um eine Sanktion, welche eine begangene Ordnungswidrigkeit „sühnen“ soll. Es handelt sich im Verwaltungsrecht also quasi um eine Ausgleichszahlung für eine begangene Ordnungswidrigkeit. Umgangssprachlich wird die Geldbuße auch als Bußgeld bezeichnet.
Wird ein Verkehrssünder bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt, leitet die zuständige Behörde ein sogenanntes Bußgeldverfahren ein. Im ersten Schritt, dem Vorverfahren, wird der Täter, welcher mit einer Geldbuße belegt werden soll, ermittelt.
Ist die Identität eindeutig geklärt, wird ein Bußgeldbescheid erlassen und dem Betroffenen zugesendet. In diesem Schreiben ist auch die Höhe der Geldbuße inklusive Gebühren und Auslagen vermerkt.
Der Betroffene hat 14 Tage nach Erhalt des Schreibens Zeit, gegen die Geldbuße bzw. den Bußgeldbescheid einen Einspruch einzulegen. Erfolgt dies nicht, erlangt der Bescheid die Rechtskraft und das Bußgeldverfahren ist nach Zahlung der Geldbuße abgeschlossen.
Führt eine Ordnungswidrigkeit immer zur Geldbuße?
Hinter dem Begriff Geldbuße verstecken sich zwei Sanktionierungsmöglichkeiten bei Ordnungswidrigkeiten, welche juristisch voneinander abzugrenzen sind: Verwarnungsgeld und Bußgeld.
Bei ersterem handelt es sich um eine Geldbuße zwischen 10 und 55 Euro. Ordnungswidrigkeiten, welche mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden können, zeigen Polizeidienstkräfte bzw. im ruhenden Verkehr auch Mitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter an. Sie werden dann durch die Bußgeldstelle verfolgt.
Zahlt der Betroffene ein Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche, erfolgt kein Erlass von einem Bußgeldbescheid. Dadurch können Gebühren gespart werden. Die Behörde ist allerdings nicht verpflichtet, diese Möglichkeit anzubieten. Es kann also auch bei geringeren Beträgen ein Bußgeldbescheid erstellt werden.
Als Bußgeld werden dann Beträge ab 60 Euro bezeichnet, bei Ihnen wird grundsätzlich ein Bußgeldbescheid erlassen, um den Betroffenen über die Höhe der Geldbuße zu informieren.
Geldbuße gemäß Paragraph 17 OWiG: Maximale Höhe der Sanktion
Die Höhe der Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr richtet sich maßgeblich nach dem Bußgeldkatalog. Allerdings kann von den dort vermerkten Bußgeldern auch abgewichen werden, beispielsweise wenn ein Verkehrssünder beharrlich gegen die Regeln verstößt.
Grundsätzlich gilt: Je schwerwiegender die Ordnungswidrigkeit, desto höher wird auch die geforderte Geldbuße ausfallen. § 17 Absatz 1 OWiG definiert diesbezüglich Folgendes:
Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.
Beträge unter fünf Euro können also keine Geldbuße darstellen. Weiterhin sind für die Bestimmung einer angemessenen Geldbuße auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Dies gilt allerdings in der Regel nicht für geringfügige Ordnungswidrigkeiten.
Was ist der Unterschied zwischen Geldstrafe und Geldbuße?
Im alltäglichen Sprachgebrauch können die Begriffe „Geldbuße“ und „Geldstrafe“ schnell einmal synonym verwendet werden. Korrekt ist dies allerdings nicht. Eine Geldbuße beschreibt eine Geldzahlung, welche von einer Behörde verhängt wird und eine begangene Ordnungswidrigkeit sühnen soll.
Die Geldstrafe findet hingegen im Strafrecht Anwendung. Durch diese soll eine Straftat sanktioniert werden. Sie wird immer im Rahmen eines Gerichtsverfahrens durch einen Richter festgesetzt und in aller Regel in Tagessätzen, welche sich am Einkommen des Betroffenen orientieren, angegeben.
Wann tritt die Verjährung einer Geldbuße ein?
In Deutschland gibt es bei Ordnungswidrigkeiten und auch Straftaten (außer Mord) das Prinzip der Verjährung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nach einem bestimmten Zeitraum Rechtsfrieden zwischen beiden Parteien herrscht.
Auch bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr hat die Behörde nur einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung, um den Verstoß entsprechend ahnden zu können. Drei Monate nach dem Tattag tritt die Verjährung ein.
Allerdings kann diese Frist auch unterbrochen werden und beginnt dann von neuem. Dies ist der Fall, wenn
- der Anhörungsbogen an den Betroffenen zugestellt,
- das Verfahren vorläufig wegen unbekannten Aufenthalts des Betroffenen eingestellt oder
- der Bußgeldbescheid erlassen wird.
Wird Ihnen ein Bußgeldbescheid nach Ablauf der Verjährungsfrist zugestellt, ist dieser allerdings nicht automatisch ungültig und kann ignoriert werden. Legen Sie nicht binnen 14 Tagen Einspruch gegen den Bescheid ein, wird dieser trotz Verjährung rechtskräftig und Sie müssen die Geldbuße bezahlen.
Geldbuße statt Fahrverbot: Geht das?
Wie bereits erwähnt, kann eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nicht nur eine Geldbuße nach sich ziehen. Auch ein Fahrverbot ist denkbar. Wird dieses angeordnet, muss der Betroffene für mindestens einen Monat den Führerschein in amtliche Verwahrung geben und ist in diesem Zeitraum nicht mehr berechtigt, mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen.
Liegen allerdings Argumente vor, welche einen Härtefall begründen, kann in einem Gerichtsverfahren geklärt werden, ob das Fahrverbot eventuell in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden kann. Dies ist vor allem bei Menschen denkbar, welche beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind.