Inhaltsverzeichnis
Weitere Informationen zur Gentechnik:
Was ist Gentechnik? Definition einer neuen Wissenschaft
Gentechnik ist die Wissenschaft von der Erforschung und Veränderung der DNS von Lebewesen. Diese Definition von Gentechnik fasst zwar die wesentlichen Aspekte dieser faszinierenden wie polarisierenden Wissenschaft zusammen. Doch wer sich zum ersten Mal mit Biotechnologie und Gentechnik beschäftigt, wird daraus wahrscheinlich nicht sehr schlau.
In diesem Artikel wollen wir interessierten Bürgern einen neutralen Überblick zu diesem Thema verschaffen. Dafür betrachten wir zunächst die biologischen Grundlagen und zeigen Anwendungsgebiete der Gentechnik auf. Ethische Aspekte und Zielsetzungen beleuchten wir dabei ebenso wie die gesetzliche Lage der Gentechnik in Deutschland und Europa.
FAQ: Gentechnik
Hierbei handelt es sich um Verfahren, mit denen es möglich ist, das Erbgut von Organismen künstlich zu verändern. Gentechnisch veränderte Pflanzen können so zum Beispiel einen höheren Ertrag erzielen oder widerstandsfähiger gegen Schädlinge sein.
Gentechnik soll dem Menschen und auch der Umwelt zugute kommen, allerdings sind die Folgen, die ein solcher Eingriff in die Natur hat, nicht vorauszusehen. Zudem gilt es auch ethische Aspekte zu berücksichtigen.
Die Manipulation des Erbgutes ist in Deutschland durch Gesetze stark reglementiert. So müssen zum Beispiel bei Lebensmitteln genetisch veränderte pflanzliche Bestandteile deklariert werden.
Grundlagen der Biologie
Die obige Gentechnik-Begriffserklärung beinhaltet die Abkürzung DNS. Damit ist Desoxyribonukleinsäure gemeint. Sie befindet sich im Zellkern einer jeden Zelle und ist ein Bestandteil der Chromosomen. Darin ist in verschlüsselter Form das Erbgut des Organismus gespeichert. Der Mensch verfügt beispielsweise 46 (23 Chromosomenpaare).
Übrigens: Im englischen Sprachraum ist statt DNS die Abkürzung DNA für „deoxyribonucleic acid“ geläufig. Auch bei uns wird das Kürzel „DNA“ genutzt.
Ein Chromosom hat wiederum verschiedene Abschnitte, die jeweils ganz bestimmte Merkmale des Organismus regeln – etwa die Farbe der Augen oder der Haare. Aber auch Anlagen zu bestimmten Krankheiten sind hier erkennbar. Wissenschaftler sind nun in der Lage, diese Chromosomenabschnitte – sogenannte Gene – genau zu bestimmen und zu verändern: Gentechnik ist Forschung an Genen zur Veränderung der Organismen.
Gentechnik kann als Biotechnik der Moderne bezeichnet werden. Der Mensch macht sich seit vielen hundert Jahren die molekularen Eigenschaften von biologischem Material zunutze (etwa zur Herstellung von Wein und Käse). Nun ist er also dazu übergegangen, diese Eigenschaften gentechnisch zu verändern.
Was sind genetisch veränderte Organismen (GVO)?
Die nicht menschlichen Produkte dieser Wissenschaft sind gentechnisch veränderte Organismen – GVO. Kommt Gentechnik beim Menschen zur Anwendung, wird dieser Begriff nicht gebraucht. GVO sind laut der Richtlinie 2001/18/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 (Freisetzungsrichtlinie) Pflanzen oder Tiere, deren Eigenschaften sich durch gezielten menschlichen Einsatz von Gentechnologie verändert haben. Etwa durch das Abschalten einzelner Gene oder durch den Einbau von artfremden oder arteigenen Genen.
Gentechnisch veränderte Pflanzen werden oftmals als „GV-Pflanzen“ bezeichnet. Diese sind dabei von genetisch veränderten Pflanzen, die auf natürliche Weise wie etwa Kreuzungen entstehen, zu unterscheiden.
Übrigens! Juristisch ist die Bewertung von GVO alles andere als einfach. So unterliegen gentechnisch veränderte Organismen in der EU grundsätzlich der GVO-Richtlinie und den damit verbundenen Verpflichtungen (Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung, Überwachung etc.). Allerdings sieht der EuGH laut einem Urteil vom 25. Juli 2018 (Az. C-528/16) bei manchen Verfahren Ausnahmen vor, sodass nicht alle laut Wissenschaft GVO auch juristisch als GVO gelten.
Wo wird Gentechnik eingesetzt?
Die Anwendungsbereiche der Gentechnik werden für das Verständnis gemeinhin farblich voneinander getrennt. So wird bisweilen zwischen grüner, roter, weißer (oder grauer) sowie brauner Gentechnik unterschieden. Was es damit auf sich hat, wollen wir im Folgenden kurz erläutern.
Bereiche der Gentechnik
- Grüne Gentechnik fasst alle Arten der Genmanipulation zusammen, die in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen. Es kann beispielsweise Saatgut verändert werden, um die Nutzpflanzen ertragreicher oder krankheitsresistent werden zu lassen. Diese Form der gentechnischen Veränderung ist auch unter dem Begriff „Agro-Gentechnik“ bekannt. Auch die genetische Veränderung von Nutztieren wird meist als grüne Gentechnik bezeichnet. Beispiele hierfür sind die Manipulationen an Erscheinungsformen bestimmter Fische. Der sogenannte „Glofisch“, ein in verschiedenen Farben erhältlicher, im Dunkeln leuchtender Zierfisch, wird etwa in den USA verkauft. In der EU dürfen durch Gentechnik veränderte Tiere dagegen nicht angeboten werden.
- Rote Gentechnik betrifft Bereiche der Medizin. Dieser Teilbereich der Gentechnik, welche der Gesundheit des Menschen zugutekommen soll, ist schon weit fortgeschritten und ermöglicht etwa die Herstellung menschlichen Insulins, welches schon seit den 1980er Jahren Millionen von Diabetikern verabreicht wird. Ebenso kommt Gentechnik heute für die Neubildung menschlichen Gewebes (etwa nach einem schlimmen Verkehrsunfall) oder in diagnostischen Verfahren zur Anwendung.
- Als weiße oder graue Gentechnik werden Anwendungsbereiche bezeichnet, die sich mit der genetischen Manipulation von chemischen Prozessen beschäftigen. Hier werden also keine Tiere oder Pflanzen in den Fokus genommen, sondern Einzeller und Bakterien. So wird beispielsweise daran gearbeitet, dass Reinigungsmittel oder Verpackungsmaterialien biologisch abbaubar werden. Hier soll Gentechnik also der Umwelt helfen oder vielmehr dazu beitragen, dass der Mensch dieselbe in geringerem Maße schädigt.
- Auch braune Gentechnik befasst sich mit der molekularen Ebene chemischer Prozesse. Hier soll insbesondere die Abwasserreinigung durch Genmanipulation effektiver werden.
Die oben beschriebenen Arten der Gentechnik sind nur grobe Einteilungskriterien; oftmals verschwimmen dabei die Grenzen der einzelnen Teilgebiete. So wird etwa teilweise von blauer Gentechnik gesprochen, um die Forschung an Meeresbewohnern von der grünen Gentechnik zu unterscheiden. Außerdem ist die Trennlinie zwischen weißer und brauner Gentechnik oft schwierig zu ziehen.
Diese Einteilungen zeichnen vor allem ein Bild davon, welche Ziele die jeweilige Forschung vorrangig verfolgt.
Ziele der Gentechnik
Es wird deutlich, dass die Anwendung von Gentechnik meist durch Ziele gerechtfertigt wird, die der Menschheit und seiner Umwelt zugutekommen. Einerseits soll die Lebensqualität des Menschen erhalten oder gesteigert werden (rote und grüne Gentechnik), während sein Handeln und Lebensstandard möglichst wenige Auswirkungen auf die Umwelt haben sollen (weiße und braune Gentechnik).
Was also spricht eigentlich gegen Gentechnik? Das Hauptargument der Kritiker lautet, dass die Folgen dieser Wissenschaft praktisch nicht vorhersehbar sind.
Wie reagiert beispielsweise das Ökosystem darauf, wenn genetisch veränderte Pflanzen (GV-Pflanzen) angebaut werden? Es gibt beispielsweise Forscher, die das Phänomen des Bienensterbens mit Gentechnik in Verbindung bringen. Gleichzeitig stellt sich aber auch die Frage, ob wir die Nahrungsversorgung aufgrund von Klimawandel und wachsender Bevölkerung ohne Gentechnik sicherstellen können.
Es könne auch ganz praktisch nachvollziehbare Beispiele genannt werden, die verdeutlichen, dass Gentechnik ethisch betrachtet zum Problem werden kann.
Was bedeutet Gentechnik für die Ethik?
Was ist ein Menschenleben wert? Welche Eigenschaften machen uns menschlich und welche sind veränderbar? Die Gentechnik zwingt den modernen Menschen dazu, über solche Fragen nachzudenken. Denn von der Isolierung einzelner humaner Gene und deren Manipulation ist es kein weiter Weg bis zur vollständigen Neuschöpfung der menschlichen Spezies.
Ist es zu vertreten, dass werdende Eltern sich gegen ihr Kind entscheiden, wenn sie erfahren, dass es behindert auf die Welt kommen würde? Sollten sie sicher gehen, dass es gesund, also „normal“, auf die Welt kommt? Wie sieht es mit seinen späteren Chancen in der Gesellschaft aus? Vielleicht sollten Eltern auch das Erscheinungsbild des Sprösslings zu seinem Besten beeinflussen: seine Augenfarbe, Körpergröße, Interessen und Talente? Ist es erstrebenswert, ein perfektes Kind zu kreieren und wie aus dem Katalog zu bestellen? Warum nicht auch die Geburt überspringen und das Wunschkind direkt aus dem Labor liefern lassen?
Diese provokanten Zeilen sollen aufzeigen, welche Ausmaße Gentechnik theoretisch nehmen könnte. Was die Gentechnik uns in Zukunft bringen wird, hängt auch davon ab, welche Debatten geführt werden und zu welchem Schluss Wissenschaftler, Regierungen und Unternehmer kommen. Es ist deshalb wichtig, dieses Thema zu beleuchten und darüber zu sprechen.
Politik und Gentechnik: Gesetze und Verordnungen
Weltweit unterscheidet sich die Akzeptanz von Gentechnik in Gesellschaft und Politik. Während der Einsatz von genetisch veränderten Lebensmitteln etwa in den Vereinigten Staaten von Amerika weitgehend etabliert ist, sind 65 % der Deutschen für eine strenge Regulierung der grünen Gentechnik (Quelle: repräsentative Umfrage vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG)). Allerdings finden sich auch in deutschen Supermärkten einige GV-Produkte.
Welche Formen der Gentechnik in der EU erlaubt sind
Der Anbau und Verkauf von Produkten der Gentechnik ist in der EU nicht verboten. Allerdings besteht für jedes einzelne Produkt der sogenannte „Erlaubnisvorbehalt“ – es muss also vor Herstellung und Inverkehrbringen zunächst ausdrücklich erlaubt werden. In Europa ist bisher nur der Anbau verschiedener GV-Maissorten erlaubt, die allesamt vom sogenanten Bt-Mais abstammen.
Der Bt-Mais hat seinen Namen vom Bakterium „Bacillus thuringiensis“, welches dem Erbgut der Nutzpflanze implementiert wurde. Das Bakterium ist für verschiedene Schädlinge giftig, während der Mensch daran keinen Schaden nimmt. Bt-Mais ist also weniger anfällig für Schädlingsbefall und die Landwirte können auf den übermäßigen Einsatz toxischer Insektizide verzichten.
Die europäische Kennzeichnungspflicht für Gentechnik in Lebensmitteln
Doch auch bei zugelassenen Produkten der Gentechnik besteht in Europa Kennzeichnungspflicht. Diese besteht seit April 2004 und gilt für alle Produkte, die im Herstellungsweg mit Gentechnik in Verbindung kommen. So muss etwa auch der Joghurt gekennzeichnet werden, bei dem ein Teil der Milchsäurebakterien aus dem Labor kommen.
Die Bestimmungen zur Gentechnik-Kennzeichnung sind in der EU-Verordnung 1830/2003 festgeschrieben. Demnach muss der Hinweis gut lesbar sein und folgendem Muster entsprechen:
„Dieses Produkt enthält genetisch veränderte Organismen“ oder
„Dieses Produkt enthält [Bezeichnung des Organismus/der Organismen], genetisch verändert“
Verpackte Produkte haben eine entsprechende Formulierung auf dem Etikett zu tragen; bei nicht verpackten Produkten muss der Händler durch ein nahe stehendes Schild seiner Hinweispflicht nachkommen.
Die Bestimmungen zur Kennzeichnung von grüner Gentechnik gelten nicht für tierischen Produkte, wenn GV-Pflanzen lediglich als Futtermittel zum Einsatz kamen.
Dieser Umstand wird von Gegnern der Gentechnik besonders scharf kritisiert: Dem Verbraucher wird die Wahlmöglichkeit genommen, etwa auf tierische Produkte zu verzichten, die auf diese Weise indirekt mit Gentechnik hergestellt wurden. Wer sichergehen will, kann beispielsweise auf Bioprodukte zurückgreifen.
Gentechnikgesetz in Deutschland
Die gesetzliche Grundlage für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Produkten der Gentechnik bildet in Deutschland das „Gesetz zur Regelung der Gentechnik“, kurz Gentechnikgesetz (GenTG). Im ersten Paragraphen desselben werden drei Hauptziele formuliert:
Zweck dieses Gesetzes ist,
1. unter Berücksichtigung ethischer Werte, Leben und Gesundheit von Menschen, die Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge, Tiere, Pflanzen und Sachgüter vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen und Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren zu treffen,2. die Möglichkeit zu gewährleisten, dass Produkte, insbesondere Lebens- und Futtermittel, konventionell, ökologisch oder unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen erzeugt und in den Verkehr gebracht werden können,
3. den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik zu schaffen.
(Quelle: § 1 GenTG)
Diese Ziele werden insbesondere durch drei Aspekte des Umgangs mit Gentechnik geregelt: Die Vorsorgepflicht, die Haftung für Verfehlungen und das Standortregister.
Anwender von Gentechnik müssen also einer besonderen Vorsorgepflicht nachkommen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Produkten keine Schädigung ausgeht – weder für den Menschen oder seine Umwelt, noch für Tiere oder Pflanzen.
Dabei besteht für Anwender eine sogenannte Gefährdungshaftung, das heißt, dass ein schuldhaftes Vergehen nicht unbedingt gegeben sein muss, um haftbar gemacht werden zu können. Das gilt zum Beispiel auch dann, wenn der Acker des Nachbarn durch die eigenen Genpflanzen beeinträchtigt wird. Kann dieser seine Produkte aus diesem Grund fortan nicht mehr als „genfrei“ bezeichnen oder muss er diese sogar gegenteilig kennzeichnen, so steht ihm unter Umständen Schadensersatz zu. Die maximale Haftungssumme wird dabei auf 85 Millionen Euro festgelegt.
Das Standortregister gibt jedem Bürger und Landwirten die Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, wo durch Gentechnik veränderte Pflanzen angebaut werden. Bauern, die entsprechendes Saatgut einsetzen, haben dies zu melden. Das Standortregister ist auf der Internetpräsenz des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit öffentlich einsehbar.
Im Jahr 2007 wurden 255 deutsche Standorte verzeichnet; in den meisten Fällen wurde gentechnisch veränderter Mais angebaut. Seitdem nahm die Zahl der angemeldeten Anbaustellen rapide ab. Während es 2014 noch zwei Äcker gab, auf denen GV-Mais angebaut wurde, sind 2015 und 2016 bisher null Einträge zu verzeichnen.
Hier zeigt sich auch die Wirkung der umstrittenen Gefährdungshaftung bei Pflanzen der Gentechnik. Bauern kritisieren, dass die Vermischung von verwandten Pflanzenarten praktisch nicht zu verhindern ist, wenn sie auf zwei angrenzenden Äckern angebaut werden. Das Risiko für den progressiven (Gentechnik einsetzenden) Bauern ist damit einfach zu hoch. Hinzu kommt, dass der deutsche Verbraucher gegenüber Gentechnik in Lebensmitteln sehr skeptisch eingestellt ist.
Die Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Ergänzt wird das deutsche Gesetz zur Gentechnik durch die „Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen“, kurz Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV).
Hier wird detailliert festgelegt, wie Anwender zu verfahren haben, wenn sie Gentechnik einsetzen. Die Gefährlichkeit solcher Vorgänge wird nach Paragraph 7 GenTG festgelegt, in welchem vier Sicherheitsstufen eingeführt werden.
Die vier Sicherheitsstufen der Gentechnik
Sicherheitsstufe 1
Ungefährliche gentechnische Arbeiten fallen unter diese Kategorie. Es besteht zu keiner Zeit eine Gefahr für Menschen oder deren Umwelt .
Sicherheitsstufe 2
Bei einem geringen Risiko für Mensch und Umwelt durch Gentechnik wird Sicherheitsstufe 2 verhängt.
Sicherheitsstufe 3
Höhere Sicherheitsstandards müssen gelten, wenn von einem mäßigen Risiko für Mensch und Umwelt ausgegangen werden muss.
Sicherheitsstufe 4
Besteht ein hohes Risiko für Mensch und Umwelt oder gibt es einen begründeten Verdacht, dass ein solches Risiko bestehen
könnte, so gelten die höchsten Sicherheitsstandards.
Bei der Diskussion all dessen bleibt folgendes Argument bisher noch unberücksichtigt:
Evolution des Lebens war von Anbeginn nur das Zusammenwirken zufälliger Mutationen im Fortpflanzungsverlauf mit gnadenloser Selektion. Erst im Verlauf der Menschheitsentwicklung kam Evolution des Denkens hinzu. Die ermöglichte signifikante Erfolge unserer Spezies, jedoch mit einer Nebenwirkung in Form inzwischen nahezu vollständiger Beseitigung dieser Selektion. An zufällige Mutationen hat das indes nichts geändert. Das führt aber ohne Ursachenkompensation zur Degeneration bis zu Aussterben in absehbarer Zeit. Es bedarf also solcher Kompensation, wenn die Menschheit weiterleben will. Ein neuer durch uns steuerbarer Evolutionsfaktor ermöglicht das inzwischen. Er nutzt dafür die Entwicklung der Genschere durch die Naturwissenschaftlerinnen Emmanuelle Charpentier und Jennifer Doudna. Doch viele interpretieren dessen Anwendung an uns Menschen noch als Überschreitung einer uns Menschen gesetzten Grenze. Das lässt dessen Potential zur Bewahrung unserer sich weiterentwickelnden Nachkommen auf der Erde bis zum Ende der Existenzbedingungen für höheres Leben auf ihr aber außer Acht. Das wird allerdings nach astronomischem Erkenntnisstand erst in etwa 500 Millionen Jahren geschehen. Es ist also noch sehr viel mehr Zeit als genug, um naturwissenschaftlich fundiert zu klären, ob und gegebenenfalls wie selbst das in fernster Zukunft unvermeidliche Ende des höheren Lebens auf der Erde nicht auch zum Ende irdischen höheren Lebens werden muss.