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Streitfrage unter Autofahrern
Wie schnell wir auf einem bestimmten Streckenabschnitt mit einem Kfz unterwegs sein dürfen, ist gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genau vorgeschrieben. Möglich ist dies zum einen durch die gesetzlichen Vorgaben, die allgemeine Tempolimits definieren, und zum anderen durch Verkehrszeichen, die standortortspezifische Vorschriften ermöglichen. Dabei wird unter Autofahrern gerne diskutiert, wie lange eine durch ein Schild angeordnete Höchstgeschwindigkeit gilt bzw. wann eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird.
Doch welche Umstände können dazu führen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird? Ist dies nur durch ein Verkehrsschild möglich? Oder gelten zum Beispiel besondere Vorschriften, wann bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Baustelle die Aufhebung erfolgt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben
Nein, ein Tempolimit muss in der Regel durch ein entsprechendes Verkehrsschild aufgehoben werden.
Das Verkehrszeichen 278 löst eine Beschränkung auf. Eine Abbildung finden Sie hier. Darüber hinaus erfüllt auch das Ortseingangs- bzw. -ausgangsschild eine solche Funktion.
Dies kann zum Beispiel bei einer Baustelle der Fall sein, denn entsprechende Tempolimits gelten dort nur solange wie die Gefahrensituation besteht.
Wann endet eine Geschwindigkeitsbeschränkung?
Viele Autofahrer sind der Meinung, dass durch eine Kreuzung, eine Einmündung oder eine Autobahnauffahrt eine bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird und daher ein weiteres Verkehrszeichen notwendig ist, um das Tempolimit aufrecht zu erhalten. Anderenfalls könnten die aufgefahrenen Fahrzeugführer ja nichts von der Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit wissen. Hierbei handelt es sich allerdings um einen verbreiteten Irrglauben.
Denn in der Regel gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur als aufgehoben, wenn ein Schild einen solchen Umstand kennzeichnet. Möglich ist dies zum Beispiel durch das Zeichen 278. Hierbei handelt es sich um ein weißes, rundes Schild, welches eine graue Zahl zeigt, die diagonal von mehreren schwarzen Linien durchgestrichen ist. Die Zahl gibt dabei die bis zu diesem Ort geltende Höchstgeschwindigkeit an.
Ebenso hebt eine Ortstafel eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf. Zudem können Sie auch durch Ihr eigenes Fahrverhalten einem Tempolimit entgehen. Denn wenn Sie die entsprechende Strecke verlassen, gilt ggf. eine andere Vorgabe zur Geschwindigkeit.
Zwar sollten nach einer Einmündung oder Autobahnauffahrt Verkehrszeichen über das geltende Tempolimit informieren, in der Realität ist dies aber nicht immer der Fall. Daher sollten Autofahrer unbedingt auf die nachfolgenden Schilder achten. Zudem kann es sinnvoll sein, sich bei der Geschwindigkeit an den anderen Verkehrsteilnehmern zu orientieren.
Lasst sich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch schildlos aufheben?
Es zeigt sich also, dass in der Regel ein entsprechendes Verkehrszeichen notwendig ist, damit eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird. Allerdings sieht der Gesetzgeber auch Ausnahmen vor, bei denen ein Schild unnötig ist.
Dies ist zum Beispiel gegeben, wenn die Beschränkung im Zusammenhang mit einer Gefahrenstelle – wie etwa einer scharfen Kurve oder einer Baustelle – besteht. Gleiches gilt, wenn ein Zusatzzeichen das Tempolimit nur für eine konkrete Strecke anordnet. Denn in einem solchen Fall muss das Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß StVO nicht gekennzeichnet werden. Dies ergibt sich aus Anlage 2 Abschnitt 7 lfd. Nr. 55 StVO:
Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.
Demnach gilt bei Gefahrenstellen die Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben, wenn die jeweilige Gefahr nicht mehr besteht. Gerade nach einer Baustelle sollte Autofahrer aber dennoch nicht sofort Vollgas geben. Denn nicht immer lässt sich einschätzen, ob diese zum Beispiel aus verschiedenen Teilstücken besteht und einige Meter weiter noch Straßenausbesserungen durchgeführt werden.
Ich bitte um richtige Klärung, oder lasst den Schilderwald wachsen. Wozu gibt es dann die 30 er Zone und ähnliche aber nicht eindeutige Klärung. So wie ich es zum Beispiel als ausgebildeter Fahrlehrer (Polizeischule ) gelernt habe !!!!!
Selbst als Fahrlehrer im Ruhestand, fahr ich immer nocht sehr gern und auch Unfallfrei durch die Lande. Dieser Schwachsinn, von wegen nach der Einmündung oder Kreuzung keine 50 km/h innerhalb von geschlossenen Ortschaften. Das gleiche gilt für 100 km/h auf der Landstrasse. 60/80 angeordnet, nach einer Einmündung kein weiteres Zeichen 60/80km/h also wieder 100 km/h den der einbiegende Fahrzeugführer kann Nicht wissen, das auf der Strasse in die er einbiegt eine Geshwindigkeitsbegrenzung besteht. Diese Unsicherheit wurde durch die Einführung des Zonenverbots innerhalb geschlossener Ortschaften eingeführt um den unnötigen Schilderwald zu vermeiden !!!! Diese Meinung wird auch immer noch von anderen Kollegen geteilt. EX Fahrlehrer für Alle Klassen/ Verkehrssicherheitsberater
Im Gegensatz zu einer Formulierung, hier in vorigen Beiträgen, auch, was mit Gesetzeswerk bestätigt scheint.
Ja, man kann mit seinem Fahrverhalten, z. B. Verlassen der in Geschwindigkeit verringerten Strecke. Das wurde m. E., wie folgend begründet, richtig dargelegt.
Es dürfte nicht richtig sein, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen, sich auf die StVO beruhend, aufgehoben werden müssen, um sicher zu gehen.
Wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung auch für abbiegende Seitenstraßen gelten soll, oder auch über eine Strecke, wie vielleicht erwartet wird, gelten soll, ist das Schild z. B. 30er Zone vorgesehen. Wenn gleiche Bedingungen auch bei dem einfachen Schild 30 km/h gelten sollen, wäre das 30er Zone Schild überflüssig.
Hier würde m. E. das zitierte Urteil des OLG falsch verwendet worden sein, wenn es auf eine Straße gelten soll, die von der Straße mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angewandt werden soll.
Meine Meinung, wenn Ortskundige und Ortsunkundige beim Auffahren von einer Innerortsstraße, ohne 30er Zone, also einer, auf der 50 km/h erlaubt sind, auf eine Straße fahren, wo keine Beschränkung auf 30 km/h ausgeschildert ist:
Ich finde, dass ein Beamter nicht an einer solchen Stelle mit der Absicht Messen darf, auf eine Verwarnung hin zu arbeiten oder einen Bußgeldbescheid zu beantragen.
Dieser Beamte verstößt vorsätzlich gegen das verfassungsmäßige Gleichheitsgebot, zu deren Einhaltung und Durchsetzung er dienstlich verpflichtet ist.
Das auch, wenn er, entgegen dieser Pflicht, das Ziel hat, das Staatssäckel zu füllen.
Ob er damit gesellschaftliches Wohl über das des Einzelnen, aber eines Bürgers stellt, oder stellen darf, was er zu sichern hat, ist aber nicht nur eine moralische Frage, aber eben auch eine solche.
Wenn man eine Straße mit Geschwindigkeit 30 km/h innerorts seitlich verlässt, geht’s wieder 50 km/h. fährt man dann auf eine Strecke mit 30 km/h ohne eines ein solches Schild und wird mit unter 50 km/h geblitzt, ist das dann ein Ordnungswidrigkeit?
Als ich dann 200 m nach der Aufhebung (Schild 50 km/h) am Laser Messpunkt mit unter 50 km/h heraus gewunken wurde, also ab Schild schon wieder beschleunigen konnte, wollten die Beamten ein Verwarngeld von 30 €, was ich nicht bezahlte. Bekam mich jetzt zu Unrecht ein Bußgeldbescheid?
Hallo, ich schildere mal meinen Fall: Ich fahre auf der A 7, es folgt eine LKW Kontrolle an einem Parkplatz, erst 100, dann 80, dann 60 kmh, kombiniert mit Überholverbot für LKW und darunter das Schild LKW ab 7,5 to. Klar ist, dass die 60 kmh auch für den PKW gelten. In meinem Fall wurde gerade überhaupt kein Fahrzeug rausgewunken, die Lage war total übersichtlich, die Sicht klar. Ich wurde auf Höhe des Parkplatzes geblitzt. Ich gehe davon aus, dass die gerade nicht vorhandene Gefahrenstelle, die Ausfahrt auf den Parkplatz war, dann hebt sich doch auch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Ich wurde mit 104 geblitzt und werden bestraft, wie ein Fahrer, der mit 70 kmh am Kindergarten in der 30 kmh Zone vorbeifährt.
Ist das rechtens? Ich habe in einigen Wochen eine Gerichtsverhandlung.
Gruß Knut
ich empfinde das als absolute Sauerei und Abzocke Ich würde mit 45km/h geblitzt, weil ich nicht wusste, dass noch 30km/h gelten. In einer Ortschaft gab es eine 30km/h Begrenzung, die nach jedem Hauptstraßenschild, jeder Einmümdung durch ein neues 30 Schild bestätigt wurde. Dann kam kein Schild mehr,welches die 30 bestätigt, obwohl ich schon an der 2.Einmündung und einem Hauptstraßen Schild vorbeigefahren war. Also gab ich langsam Gas und plötzlich blitzte es. Hinter dem Blitzer stand auch wieder ein 30 Schild.
Bitte, woher soll ich das denn wissen? Ich fuhr die ganze Zeit 30. Erst, als ich meinte, sicher zu sein, die wären aufgehoben, gab ich Gas. Ich habe damals in der Fahrschule gelernt, dass in einer Ortschaft durch eine Kreuzung oder Einmündung definitiv Verbote aufgehoben sind, so diese nicht neu angesetzt werden. Egal, ob Halte-, Parkverbot oder Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die Strafen werden immer höher, mich erwarten 30,-€, die ich nicht hätte zahlen müssen, wenn einfach weiter beschildert gewesen wäre!
Das ist in meinen Augen wilde Willkü und Fallenstellerei, da ich ja ganz sicher weiter 30 gefahren wäre.
Wir haben in Deutschland einen Schilderwald aber hier wird wieder eine Regelung erfunden, die total an der Realität vorbeigeht. Auch Ortsansässige können das nicht unbedingt immer im Kopf haben, da sich die Regelungen ja oftmals im Monatstakt ändern. Ausserdem wäre das dann Diskriminierend, wenn die Regelung nicht für alle gleich ist und ein Verst0ß gegen das Grundgesetz.
Woher soll der Auffahrende oder Einbiegende wissen, wie schnell man fahren darf.
Also hier das Urteil aus Hamm vollkommen an der Realität vorbei.
Ich würde auch eine Instanz höher gehen, da hier der/die Richter/rin offensichtlich selber sich kaum im Straßenverkehr bewegt und von hellseherischen Fähigkeiten der auf der Straße hinzukommenden ausgeht.
Warum schreiben wir nicht einfach am Stadteingang einen Zettel wo jeder aussteigen und auswendig lernen muss, welche Regeln wo in der Stadt sind, spart uns das Geld für die Schilder.
Mal ehrlich wofür zahlen wir Steuern, wenn auf der AB für 100 Meter von 130 auf 80 reduziert wird, wo man selbst beim lupfen schon durch ist und somit das Schild vollkommen überflüssig und in der Stadt bekommen man keine eindeutige Regelung hin.