Inhaltsverzeichnis
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung (Pkw & Lkw)
Bußgeldtabelle: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Pkw, Krad, etc.
Innerorts
Außerorts
Bußgeldtabellen gelten auch:
- bei der Verwendung von Schneeketten
- beim Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit (7 – 10 km/h)
- bei der Vorbeifahrt rechts
- bei eigeschaltetem Warnblinklicht
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Pkw, Krad etc. bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen
Innerorts
Außerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Lkw, Pkw mit Anhänger etc.
Innerorts
Außerorts
Bußgeldtabellen gelten auch:
- bei der Verwendung von Schneeketten
- beim Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit (7 – 10 km/h)
- bei der Vorbeifahrt rechts
- bei eigeschaltetem Warnblinklicht
- bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Lkw mit gefährl. Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen
Innerorts
Außerorts
Bußgeldtabellen gelten auch:
- bei der Verwendung von Schneeketten
- beim Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit (7 – 10 km/h)
- bei der Vorbeifahrt rechts
- bei eigeschaltetem Warnblinklicht
- bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen
Weitere Geschwindigkeitsverstöße
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
103000 | Sie fuhren ohne triftigen Grund so langsam, dass der Verkehrsfluss behindert wurde. | 20 | |
103600 | Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. | 100 | 1 |
103601 | Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten dadurch andere. | 120 | 1 |
103602 | Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. | 145 | 1 |
103606 | Sie fuhren ein kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. | 150 | 1 |
103607 | Sie fuhren ein kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten dadurch andere. | 180 | 1 |
103608 | Sie fuhren ein kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. | 217,50 | 1 |
103612 | Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. | 150 | 1 |
103613 | Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten dadurch andere. | 180 | 1 |
103614 | Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. | 217,50 | 1 |
103618 | Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. | 100 | 1 |
103619 | Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten dadurch andere. | 120 | 1 |
103620 | Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. | 145 | 1 |
103624 | Sie fuhren mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. | 150 | 1 |
103625 | Sie fuhren mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten dadurch andere. | 180 | 1 |
103626 | Sie fuhren mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. | 217,50 | 1 |
103630 | Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. | 150 | 1 |
103631 | Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten dadurch andere. | 180 | 1 |
103632 | Sie fuhren einen Kraftomnibus mit Fahrgästen bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. | 217,50 | 1 |
103854 | Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall. | 35 |
FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog sind bei einem Tempoverstoß davon abhängig, um wie viele km/h Sie die Höchstgeschwindigkeit überschritten haben, mit welcher Art von Kraftfahrzeug Sie unterwegs waren und ob sich der Verstoß inner- oder außerorts zugetragen hat.
In dieser Tabelle finden Sie Informationen zu den Ahndungen, mit denen Sie rechnen müssen, wenn Sie innerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell waren.
Welche Folgen eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften hat, verrät Ihnen diese Tabelle.
Wichtige Informationen zum Thema Geschwindigkeit:
Video: Informationen zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Informationen zu bestimmten Geschwindigkeitsüberschreitungen
Bußgeldkatalog Geschwindigkeit: innerorts vs. außerorts
Ordnungshüter bekommen mittlerweile den Eindruck, dass sich das zu schnelle Fahren auf Deutschlands Straßen zum Volkssport entwickelt, denn laut dem „Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung“, der seit Mai 2014 gilt (und zuletzt im November 2021 überarbeitet wurde), hagelt es bei diesem Vergehen so viele Fahrverbote, Punkte und Bußgelder wie bei fast keiner anderen Verkehrssünde.
Wer zu schnell gefahren ist und dabei geblitzt wurde, muss demnach mit beträchtlichen Konsequenzen rechnen, die häufig nicht nur einfach mit der Bezahlung des Bußgeldes abgegolten sind, sondern für Lkw- und Pkw-Fahrer auch ein Fahrverbot von mindestens einem Monat verursachen können. Wie die Sanktionen genau aussehen beziehungsweise welche Strafen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf den Verkehrssünder zukommen, erfahren Sie in den folgenden Ausführungen. Hier erhalten Sie unter anderem eine Antwort auf die Frage, ab welcher Geschwindigkeit ein Fahrverbot droht oder aber worin der Unterschied zwischen einer Tempoüberschreitung innerhalb oder außerhalb von geschlossenen Ortschaften liegt.
Die im Bußgeldkatalog „Geschwindigkeitsüberschreitung“ bestehenden Unterschiede hinsichtlich möglicher Sanktionen stehen in Verbindung damit, ob das Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit innerhalb oder außerhalb von geschlossenen Ortschaften erfolgte. Die StVO sieht vor, dass die Höchstgeschwindigkeit außerhalb von geschlossenen Ortschaften bei 100 km/h liegt, sofern kein Verkehrszeichen eine andere Geschwindigkeit vorgibt. Auf Deutschlands Autobahnen ist eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h festgelegt, wobei es sich hierbei ausschließlich um einen Richtwert – nicht für Lkw-Fahrer – handelt und Abweichungen, sofern diese die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährden, keine Sanktionen verursachen. Stattdessen handelt es sich um eine empfohlene Maximalgeschwindigkeit, an die sich Pkw-Fahrer möglichst halten sollten.
Wer innerorts zu schnell gefahren ist und dabei geblitzt wurde, muss im Vergleich zu Tempovergehen außerhalb von geschlossenen Ortschaften höheren Bußgeldern rechnen. Denn im Stadtverkehr ist gemeinhin ein höheres Unfallrisiko und Gefahrenpotential zu erwarten. Dies berücksichtigt auch der Bußgeldkatalog. Die maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb von geschlossenen Ortschaften liegt bei 50 km/h und darf, sofern nicht durch ein Verkehrszeichen anderweitig kenntlich gemacht, nicht überschritten werden.
Egal, ob außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften: Wer aufgrund von zu schnellem Fahren geblitzt wird, sei es durch stationäre Blitzer oder durch mobile Lasermessungen, muss mit Konsequenzen rechnen, die bei starken Überschreitungen sogar ein Fahrverbot bewirken können. Viele Autofahrer verwenden daher unrechtsmäßig sogenannte mobile Radarwarner, um sich vor möglichen Blitzattacken zu schützen. Jedoch sind derartige Warnsysteme laut StVO nicht erlaubt. Ihre Verwendung zieht ebenfalls ein Bußgeld nach sich.
Geschwindigkeitsüberschreitung ist Unfallursache Nr. 1
Laut statistischen Erhebungen des ADAC gehört zu schnelles Fahren beziehungsweise das Überschreiten der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung eindeutig zu den häufigsten Unfallursachen. Viele Autofahrer wissen leider nicht im vollständigen Maße, welche Höchstgeschwindigkeiten auf deutschen Straßen existieren. Daher soll an dieser Stelle noch einmal kurz aufgelistet werden, was die StVO in Bezug auf die Thematik „Geschwindigkeit“ festgelegt hat:
- Grundsätzlich gilt: Jeder Autofahrer darf nur so schnell fahren, wie er in der Lage ist, das Auto zu beherrschen. Ebenso muss die Geschwindigkeit an die äußeren Bedingungen angepasst werden. Dazu zählen Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie eine mögliche Ladung des Fahrzeugs. Sowohl Pkw als auch Lkw müssen entsprechend ihrer Gesamtmasse bzw. Ladung gefahren werden. Bei schlechten Witterungsbedingungen wie Nebel oder Schnee gilt demnach folgende Vorschrift: Bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern darf nicht schneller als 50km/h gefahren werden. Bei sehr schmalen Straßen muss so langsam gefahren werden, dass bei entgegenkommenden Fahrzeugen mindestens innerhalb der Hälfte der einsehbaren Straße gehalten werden kann.
- Ohne entscheidenden Grund dürfen Fahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie andere Autofahrer durch die Drosselung des Tempos behindern. Zudem verpflichten sich Autofahrer stets so zu fahren, dass sie die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährden und gegebenenfalls die Geschwindigkeit vermindern, insbesondere in der Nähe von Kindern oder älteren Personen. Das bedeutet rücksichtsvolles Fahrverhalten sowie ständige Bremsbereitschaft, damit eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bestmöglich ausgeschlossen ist.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Kfz innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t bis 7,5 t – mit einigen Ausnahmen – 80 km/h. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t sowie alle Kfz mit Anhänger, mit Ausnahme von Lastkraftwagen und Wohnmobilen, dürfen nur mit 60 km/h auf Deutschlands Straßen fahren. Für alle Pkw und Motorräder mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t gilt 100 km/h als Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Kraftfahrzeuge mit Schneeketten dürfen nur maximal 50 km/h fahren.
- Die Geschwindigkeitsbeschränkungen, die außerhalb von geschlossenen Ortschaften für Pkw ohne Anhänger sowie Motorräder gelten, sind nicht auf Autobahnen gültig. Sie gelten auch nicht auf Straßen, die mindestens zwei Fahrbahnen durch Begrenzungsmarkierungen für jede Richtung haben.
Zu schnell gefahren? Punkte oder Fahrverbot?
Wer aufgrund zu schnellen Fahrens geblitzt wurde, hat nicht selten Angst, den Führerschein zu verlieren. Manchmal ist diese Befürchtung nicht unbegründet, denn gravierende Tempovergehen können einen Verkehrssünder zeitweilig den Führerschein kosten. Ab wann genau ein Fahrverbot von 1 Monat bis zu 3 Monaten droht, bei welcher Überschreitung lediglich ein Bußgeldbescheid im Briefkasten landet und wie viele Punkte in Flensburg anfallen können, ist der folgenden Auflistung aus dem Bußgeldkatalog Geschwindigkeit zu entnehmen:
Außerhalb geschlossener Ortschaften:
- Ab 21 km/h = 100 € Bußgeld, 1 Punkt
- Ab 41 km/h = 1 Monat Fahrverbot, 320 € – 240€, 2 Punkte
- Ab 61 km/h = 2 Monate Fahrverbot, 600 € Bußgeld, 2 Punkte
- Ab 71 km/h = 3 Monate Fahrverbot, 700 € Bußgeld, 2 Punkte
Innerhalb geschlossener Ortschaften:
- Ab 21 km/h = 115 €, 1 Punkt
- Ab 31 km/h = 1 Monat Fahrverbot, 260 € Bußgeld, 2 Punkte
- Ab 51 km/h = 2 Monate Fahrverbot, 560 € Bußgeld, 2 Punkte
- Ab 61 km/h = 3 Monate Fahrverbot, 800 € Bußgeld, 2 Punkte
Sonderfall: Geschwindigkeitsüberschreitung bei schlechter Sicht
Bei widrigen Wetterbedingungen wie Nebel, Regen oder Schneefall schreibt das Verkehrsrecht eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor. Wer trotz schlechter Sichtweite mit zu hohem Tempo fährt und geblitzt wird, muss nicht nur mit Punkten in Flensburg und einem hohen Bußgeld rechnen, sondern läuft auch Gefahr, dass der Führerschein für eine gewisse Zeit entzogen wird – zumindest dann, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bei über 20 km/h und außerorts bei über 25 km/h liegt. Hier ist dann mit einem Fahrverbot von 1 Monat zu rechnen. Logischerweise erhöhen sich die Sanktionene mit steigender Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts sowie außerorts.
Bußgeldkatalog „Geschwindigkeit“: Thema Fahrverbot
Ein Fahrverbot bedeutet, dass einem Autofahrer für mindestens einen Monat untersagt wird, ein Kraftfahrzeug zu fahren. Das heißt, die Fahrerlaubnis bleibt zwar bestehen, kann aber in der verhängten Zeitspanne nicht eingesetzt werden. Ein Fahrverbot als Sanktion für zu schnelles Fahren beinhaltet das Verbot, jegliche Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Während der Zeit des Fahrverbotes muss der Führerschein bei der Ordnungsbehörde hinterlegt werden. Die Dauer des Fahrverbots beginnt mit der Abgabe. Betroffene haben jedoch das Recht, den Fristbeginn für das Fahrverbot innerhalb von vier Monaten selbst zu wählen, sofern sie nicht als Wiederholungstäter gelten. Wer gegen die Auflage des Verbotes verstößt und damit gegen eine Bestimmung des Bußgeldkataloges Geschwindigkeitsüberschreitung handelt, macht sich strafbar.
Fahrverbot umgehen?
Prinzipiell lässt sich sagen, dass einem verhängten Fahrverbot in Zusammenhang mit einem offiziellen Bußgeldbescheid nur in den wenigsten Fällen widersprochen werden kann. In jedem Fall erfordert ein Widerspruch eine explizite Begründung. Das Bußgeld aufgrund hoher Geschwindigkeit einfach zu erhöhen, um im Gegenzug das Fahrverbot zu umgehen, funktioniert jedoch nur in den seltensten Fällen. Dennoch gibt es einige Ausnahmen, in denen das Fahrverbot rückgängig gemacht werden kann. Die nachfolgenden Gründe können ein verhängtes Fahrverbot unter Umständen aufheben:
- Existenzgefährdung & drohender Verlust des Arbeitsplatzes
- Verjährung: lange Zeitspanne zwischen Delikt und Urteil
- Notsituation während der Tat
- besondere persönliche Umstände (z. B. Fahrt ins Krankenhaus)
- ein nachweisbarer Verbotsirrtum
Doch auch diese Gründe sind für Temposünder keine Garantie, das Fahrverbot zu umgehen, denn jeder Fall wird individuell beurteilt. Daher sollten besonders Pkw- und Lkw-Fahrer aufpassen, die beruflich vom Führerschein abhängig sind. Im Fall der Fälle können hierbei kompetente Verkehrsanwälte hilfreich sein, die sich im Verkehrsrecht gut auskennen und ihre Mandanten über ihre Möglichkeiten aufklären. Dazu gehört beispielsweise eine verkehrspsychologische Intensivberatung, die sich zudem mildernd auf das Strafmaß auswirken kann.
Geblitzt worden? Das kostet Geld!
Wer geblitzt worden ist, muss auf jeden Fall dafür in die Brieftasche greifen und ein Bußgeld aufbringen. Je nachdem, welches Ausmaß die Tempoüberschreitung erreicht, werden die Sanktionen dahingehend angepasst. In besonders schweren Delikten müssen Pkw- und Lkw-Fahrer daher auch mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat rechnen. Wenn ein Autofahrer zu schnell gefahren ist und dann im Rahmen einer polizeilichen Geschwindigkeitskontrolle durch eine Laserpistole erfasst wurde, muss dieser das aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung verlangte Bußgeld in der Regel gleich vor Ort bezahlen. Sehr viel häufiger werden Autofahrer jedoch von nicht auf den ersten Blick ersichtlichen, stationären Blitzern erwischt, die sich unauffällig am Straßenrand befinden. Nachdem der Temposünder beim Delikt nach dem Bußgeldbescheid „Geschwindigkeitsüberschreitung“ abfotografiert und identifiziert wurde, wird der Bescheid dann postalisch von der Verwaltungsbehörde zugeschickt. Dieser Bußgeldbescheid enthält nicht nur die Höhe des Bußgeldes für zu schnelles Fahren, sondern auch einen Verwarnungsbogen, der den Verkehrssünder auffordert, das Geld innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Wird dem nicht nachgekommen, ist mit einem Bußgeldverfahren und zusätzlichen Verwaltungskosten zu rechnen. Haben Sie Zweifel daran, dass die Messung korrekt ist, können Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Einspruch einlegen.
Der Bußgeldkatalog Geschwindigkeit sieht Toleranzen vor!
Bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung gilt eine Toleranz, das heißt bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird ein gewisser Toleranzwert von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Dieser Wert wurde von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgelegt.
Geschwindigkeitsüberschreitung – Toleranz bei Blitzer-Anlagen:
- Abzug von 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h (stationärer Blitzer)
- Abzug von 3 % bei Geschwindigkeiten über 100 km/h (stationärer Blitzer)
- Abzug von 4 – 5 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h (Videoaufzeichnung aus fahrendem Kfz)
- Abzug von 4 – 5 % bei Geschwindigkeiten über 100 km/h (Videoaufzeichnung aus fahrendem Kfz)
Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass die Tachoangaben lediglich einen Richtwert vermitteln und niemals einen ganz genauen Geschwindigkeitswert widergeben. Zumeist zeigen die Tachos eine um ein paar Prozentpunkte höhere Geschwindigkeit an, weswegen auch der Toleranzbereich festgelegt wurde. Ein Blick auf das Navigationsgerät kann einen besseren Tempowert vermitteln und hilft die genaue Geschwindigkeit festzustellen und dadurch Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts sowie innerorts zu vermeiden.
Der Bußgeldkatalog Geschwindigkeit: Thema Fahranfänger
Generell sollten Fahranfänger während der Probezeit im Hinblick auf Verkehrsdelikte besondere Vorsicht walten lassen, denn sie müssen mit härteren Sanktionen rechnen. Mit dieser Maßnahme wollen Verkehrsrechtsverantwortliche insbesondere junge Menschen dazu bewegen, besonders achtsam zu fahren und fehlerhaftes Fahrverhalten zu minimieren. Die Probezeit beträgt 2 Jahre und beginnt nach Erhalt des Führerscheins.
Geblitzt in der Probezeit? Fahranfänger, die ein schweres Verkehrsdelikt oder aber zwei weniger schwere Verstöße begehen, haben mit einer zusätzlichen „Strafe“ für zu schnelles Fahren zu rechnen. Denn sie werden dazu verpflichtet, ein Aufbauseminar zu besuchen. Gleichzeitig wird die Probezeit automatisch um zwei weitere Jahre verlängert.
Geblitzt in der Probezeit – Konsequenzen der Geschwindigkeitsübertretung bei Fahranfängern
Eine Verlängerung der Probezeit für Fahranfänger in Bezug auf Tempoverstöße tritt nur bei schweren Vergehen (A-Delikten) in Kraft und ist mit einem Eintrag ins Flensburger Fahreignungsregister verbunden. In der Regel heißt das: bei einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro.
Schwere Verkehrsdelikte (A-Delikte) & weniger schwere Vergehen (B-Delikte)
A-DELIKTE (BEISPIELE)
- Trunkenheit am Steuer
- Nötigung durch dichtes Auffahren
- Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Missachtung einer roten Ampel
- Missachtung des Überholverbots
- Geschwindigkeitsübertretung über 20km/h
- Abbiege- & Vorfahrtsfehler
B-DELIKTE (BEISPIELE)
- Fahren mit nicht gesicherter Ladung
- Fahren ohne Sicherheitsgurt
- Fahren mit abgefahrenen Reifenprofil
- Geschwindigkeitsübertretung unter 20 km/h
- Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz
- Unerlaubtes Befahren von Umweltzonen
- Bei Kontrolle keinen Führerschein vorlegen können
Während ein schwerwiegendes Vergehen (A-Delikt) schon zu Probezeit-Maßnahmen für Fahranfänger führt, sind bei den weniger schweren Vergehen (B-Delikte) dahingehend zwei Verstöße nötig.
In der Probezeit zu schnell gefahren? – Die Konsequenzen bei Temposünden
- Bei erstmaliger Feststellung eines A-Delikts oder zwei B-Delikten: Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar
- Bei zweiter Feststellung eines A-Delikts oder zwei B-Delikten (nach Aufbauseminar): Verwarnung sowie Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
- Bei dritter Feststellung eines A-Delikts oder zwei B-Delikten (nach Verwarnung): Führerscheinentzug
Bußgeldkatalog Geschwindigkeit – Thema Temposünden im Ausland
Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, drückt häufig stärker aufs Gaspedal, da die Straßengegebenheit allzu oft dazu animieren und Autofahrer kaum Konsequenzen befürchten. Doch dies ist ein weit verbreiteter Irrtum, denn bei Geschwindigkeitsüberschreitungen steigt nicht nur das Unfallrisiko, sondern diese können bei Feststellung des Vergehens auch sehr teuer werden. Denn die Bußgelder im Ausland befinden sich im Vergleich zu den deutschen Bestimmungen im Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung größtenteils auf einem deutlich höheren Niveau. Während Temposünder hierzulande derzeit für zu schnelles Fahren mit 20 km/h mehr als erlaubt maximal 70 Euro zahlen müssen, kostet das gleiche Vergehen in der Schweiz 170 Euro. Spitzenreiter in Sachen hohe Bußgeldforderungen ist Norwegen, denn dort müssen Autofahrer für diese Temposünde 480 Euro Bußgeld aufbringen. Nachfolgend listen wir einige Beispiele aus europäischen Bußgeldtabellen für Bußgeldbeträge aus dem Ausland auf:
Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung Ausland
- Belgien: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 115 Euro
- Dänemark: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 135 Euro
- Estland: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 120 Euro
- Finnland: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 200 Euro
- Griechenland: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 100 Euro
- Irland: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 80 Euro
- Lettland: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 20 Euro
- Malta: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 70 Euro
- Niederlande: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 180 Euro
- Österreich: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 30 Euro
- Polen: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 25 Euro
- Rumänien: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 185 Euro
- Schweden: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 235 Euro
- Tschechien: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 40 Euro
- Ungarn: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 85 Euro
- Zypern: Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h → ab 35 Euro
(Quelle: ADAC, Stand 11.2021)
Während auf Deutschlands Autobahnen zum großen Teil nur Richtgeschwindigkeiten bestehen, existieren im Ausland in Bezug auf den Bußgeldkatalog „Geschwindigkeitsübertretung“ deutlich strengere Bestimmungen sowie festgelegte Höchstgeschwindigkeiten. So darf in Norwegen, bis auf einige wenige Ausnahmen, nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 90 km/h auf den Autobahnen gefahren werden, in Schweden sind maximal 120 km/h erlaubt. Prinzipiell lässt sich sagen, dass bei den meisten europäischen Staaten die durchschnittliche Höchstgeschwindigkeit bei 120 km/h oder maximal 130 km/h liegt. Auf Land- oder Bundesstraßen beträgt in den meisten Ländern die Höchstgeschwindigkeit 80 oder 90 km/h und innerhalb von geschlossenen Ortschaften liegt der Durchschnitt im europäischen Ausland bei 50 km/h, was auch in Deutschland laut StVO die maximale Höchstgeschwindigkeit innerorts ist.
Wem es im Ausland trotz aller Vorsicht passieren sollte, aufgrund von zu schnellem Fahren geblitzt zu werden, kann bei sofortiger oder zeitnaher Bezahlung des Bußgeldes einen Rabatt erzielen und Geld sparen.
Fazit: Zu schnelles Fahren begünstigt Verkehrsunfälle
Viele Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes machen deutlich: Zu schnelles Fahren und Tempoüberschreitungen gehören in Deutschland nicht nur zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten laut dem Bußgeldkatalog Geschwindigkeit, sondern erhöhen maßgeblich die Unfallstatistik.
Ebenso wie außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist das Delikt der Tempoüberschreitung auch innerorts eine der häufigsten Ordnungswidrigkeiten, was Experten als bedenklich einstufen. Gleichzeitig ist zu schnelles Fahren eine der häufigsten Unfallursachen, was leider auch oftmals tödlich endet. So ist auf Deutschlands Autobahnen fast jeder zweite Verkehrstote auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung zurückzuführen. Daher ist allen Autofahrern unbedingt anzuraten, die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten nicht zu missachten und damit das Unfallpotential einzudämmen sowie Deutschlands Straßen sicherer zu machen. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich demnach bewusst machen, dass Tempolimits durchaus sinnvoll sind und ihre Daseinsberechtigung haben.
Ich bin innerorts mit Radarpistole geblitzt worden auf einer Straße mit Schnellstraßencharakter. (4 Spurig mit Mittelleitplanke). Ich war der Auffassung das man dort wenigstens 70 Km/h fahren darf. leider waren es nur 50 Km/h und geblitzt mit 84 km/h. Zu meiner Entschuldigung kann ich vorbringen das mein Sohn einige Tage vorher verunglückt ist und im Koma lag, bzw. zu der Zeit in Lebensgefahr schwebte. Das ist alles nachprüfbar. Ich war an den Tagen voll in Sorge und nicht ganz Aufmerksam. Ich habe mich auch Tags drauf Krankschreiben lassen, da ich nicht noch mehr riskieren wollte. Jetzt erwartet mich ein Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Ich bin Berufskraftfahrer, habe seit 39 Jahren ohne je Probleme gehabt zu haben meinen Führerschein und seit mindestens 10 Jahren keine Punkte und bin auf meinen Führerschein angewiesen. Ich bin bereit ein erhöhte Bußgeld zu bezahlen, aber habe ich dann auch Chancen wenigstens das Fahrverbot zu umgehen?
Hallo Redaktion,
wir wurden mit dem Wohnmobil beblitzt. Fester Blitzer, außerhalb geschlossener Ortschaften, erlaubt 70 km, gefahren 70 km, Tatbestand „zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km ( Führer des Lastzuges )“. Ist das korrekt ? Es gibt kein Zusatzschild für LKW oder sonsige PKW, Wohnmobile oder mit Hänger.
Vielen Dank und lG
Grüss Gott, Redaktion,
ich habe ein Bußgeld über 30€ bekommen, weil 9km/h zu schnell innerorts.
Jetzt wurde der Bußgeldkatalog in Bayern ausgesetzt, soll ich jetzt die 30€ zahlen oder einfach 15€ überweisen nach dem alten Bußgeldkatalog?
Der Vorfall passierte im Mai, nach dem neuem Bußgeldkatalog, jetzt gilt aber wieder bis auf weiteres der alte. Der neue wurde zurückgenommen.
Hallo Toni,
aktuell ist die Sachlage noch sehr undurchsichtig. Wenden Sie sich am besten direkt an die zuständige Bußgeldstelle.
– Die Redaktion
Guten tag, ich habe eine italienische fahrerelaubnis un wurde geblitzt mit 123 km/h wo ich nur 80km/h fahren konnte es war ausserots, ich lebe in italien bin nur in deutschland durch gefahre, was vur eine strafe bekomme ich?
Hallo francesco,
120 € Bußgeld (plus Gebühren und Auslagen) werden fällig, wenn Sie außerorts bis zu 40 km/h zu schnell fahren (Toleranz wird abgezogen). Das Bußgeld kann im EU-Ausland also auch in Italien vollstreckt werden.
– Die Redaktion
Die Seite ist nicht schlecht, aber speziell bei den tabellarischen Übersichten muss mehr Sorgfalt an den Tag gelegt werden!
Da sind so viele Fehler drin – ich sage nur Fahrverbote – kombiniert mit länger als 5 Minuten Dauer…? – das ist ja schon fahrlässig! Wenn ihr so etwas veröffentlich, dann müssen diese Daten auch stimmen!
Hallo ich wurde 2017 im November bei erlaubten 100 mit 125 geblitzt musste dann Strafe bezahlen jetzt wurde ich im März geblitzt mit 104 bei erlaubten 60 , könnt ihr mir weiterhelfen was auf mich zukommt ?
Hallo Kübler,
wären Sie beide Male mit über 26 km/h zu schnell geblitzt worden, würden Sie als Wiederholungstäter gelten und müssten mit härteren Strafen rechnen Da dies bei Ihnen aber nicht der Fall ist (beim ersten Mal wurden Sie mit 25 km/h zu schnell geblitzt), müssen Sie mit den üblichen Strafen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 44 km/h (außerorts) rechnen: zwei Punkte in Flensburg, 160 Euro Bußgeld, und ein Monat Fahrverbot.
Das Team von bussgeldkatalog.net
Hallo, ich wurde heut leider in der 50er Zone mit einer 70 auf dem Tacho geblitzt und war zusätzlich nicht angeschnallt. Droht mir jetzt ein Fahrverbot?
Hallo Jessica,
waren Sie 20 km/h zu schnell und hatten den Gurt nicht angelegt, kann das ein Bußgeld von 30 – 35 Euro zur Folge haben. Punkte oder Fahrverbot drohen in der Regel nicht.
Das Team von bussgeldkatalog.net
Servus Redaktion,
ich habe 1993 meinen Führerschein Klasse 1 absolviert – mittwereile mehr als 1Mil km gefahren…
nein ich bin kein Kourier :-)
Soweit ich weiß wurde in Bayern o. Bad.Wttmbg immer toleriert, wenn jemand Innerorts unter 60km/h fährt, da dazu noch 3Km Toleranzabzug kommen… Nun im Osten habe ich das Gefühl geht das umgekehrt.
Ich fuhr 59km/h – V-Klasse Digital Tacho und nun kam ein Bescheid ich solle 57km/h gefahren sein und 15EUR zahlen… ist das NORMAL ? Klar lohnt sich kein Einspruch finanziell …aber eine IDee ?
Hallo Robert,
jede Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein Bußgeld zur Folge haben. Der Ort spielt dabei keine Rolle.
Das Team von bussgeldkatalog.net
Hallo ich wurde in kurzer Zeit 3 mal unglücklich geblitzt.. Sep. 12 km/h, Okt. 20 km/h und heute (Nov.) mit 17 km/h zu viel ! :/
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen ?
Hallo Senad,
diese Informationen erhalten Sie am schnellsten in unserem Bussgeldrechner auf unserer Startseite (https://www.bussgeldkatalog.net/).
Das Team von bussgeldkatalog.net
Ich wurde mit meinem lkw geblitzt wo das zusatzschild 30 von bis stand diesescwar innerorts
Der Blitzes stand nach mehreren Einmündung ist das Zusatzschild nach Einmündung noch relevant oder müsste da abermals ein stehen
Hallo Angela,
das Zusatzschild ist so lange relevant, bis ein anderes Schild dieses aufhebt bzw. bis kein Zusatz mehr an einem anderen Verkehrszeichen vorhanden ist.
Das Team von bussgeldkatalog.net
„Viele Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes machen es deutlich: Zu schnelles Fahren und Tempoüberschreitungen gehören in Deutschland nicht nur zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten laut dem Bußgeldkatalog Geschwindigkeit, sondern erhöhen maßgeblich die Unfallstatistik.“
Die Lieblingslüge der Verkehrsstatistiker. Da hier (mal wieder) „zu schnelles Fahren“ und „Tempoübverschreitungen“ zusammengefasst werden, tut man so, als würde bei quasi jedem Unfall eine Übertretung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit vorliegen. Tatsache ist aber, dass „zu schnelles Fahren“ auch vorliegt, wenn man bei Glatteis und erlaubten 70km/h mit 10km/h Fahrgeschwindigkeit von der Straße rutscht. Bei jedem Unfall bei Nässe, Glätte, Schnee oder Rauhreif wird „zu schnelles Fahren“ von den Polizisten vor Ort als einer der Unfallgründe angegeben. Wenn Rollsplit auf der Straße war oder eine schwer einsehbare Kreuzung auch.
So lässt sich dann die Statistik frisieren und die ganzen Blitzer an wenig unfallträchtigen Stellen begründen, mit denen dann den Fahrern das Geld aus der Tasche gezogen wird.
GUTEN TAG !!
FINDET IHR DAS KORREKT; DAß BEI TEMPOÜBERSCHREITUNG:31-40KMH BEI NEBEL;SICHT UNTER 50M; REGEN UND SCHNEE K E I N FAHRVERBOT GIBT WÄHREND BEI GUTEN WETTER UND GLEICHER TEMPOÜBERSCHREITUNG-ES EIN FAHRVERBOT GEBEN KANN ?????????!!!!!!!!!
MFG
Hallo Radfahrer,
in der Tabelle ist mit Sternchen gekennzeichnet, dass ein Fahrverbot angeordnet werden kann, wenn es wiederholt zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt. Ein zusätzliches Fahrverbot kann natürlich auch dann angeordnet werden, wenn eine erneute Geschwindigkeitsüberschreitung bei Nebel stattfand.
– Die Redaktion
Hallo
Ich war in Belgien bei meinem Cousin und fuhr mit seinem belgischen auto , und wurde im außerorts in Belgien geblitzt. Zulässige Geschwindigkeit war 120 Km/h. Ich fuhr laut Messung nach Toleranzabzug 173 Km/h. Bei recherchen im.
Ich wurde Jahrelang nicht geblitzt und hatte bis dato auch keine Punkte.
Was wurde auf mich zugestoßen?
Kann jemand mir helfen
Bitte um info
Hallo Marcel,
hier können Sie sich zu diesem Thema informieren: https://www.bussgeldkatalog.net/ausland/
– Die Redaktion
Hallo,
1.Was bedeutet Verstoß ohne Relevanz auf Probezeit? Also darf man beliebige Überschreitungen haben (mehr als zweimal), sobald jeder nicht mehr als 20 km/h ist?
2.Wenn eine Überschreitungen in andere Land passiert, (z.B in Schweiz, Überschreitung um nur 2kmh…), gilt es auch eine B-Verstoß in Deutschland?
LG
Hallo Shan,
bei zwei Überschreitungen von weniger als 20 km/h handelt es sich um zwei B-Verstöße. Dadurch verlängert sich die Probezeit in der Regel um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger wird angeordnet.
– Die Redaktion
Hallo
Ich wurde außerorts geblitzt. Zulässige Geschwindigkeit war 70 Km/h. Ich fuhr laut Messung nach Toleranzabzug 95 und habe einen Bußgeldbescheid über 85 € erhalten. Bei recherchen im Netz kam ich auf eine Strafe von 70 €. Ich muss dazusagen, das ich im Juli diesen Jahres ebenfalls eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der AB in einer Baustelle zu verzeichnen hatte. Diese wurde mit 208 € bestraft. Auf meinem jetzigen Bußgeldbescheid steht ein Zusatzvermerk “ Aufgrund der Voreintragung wurde das Bußgeld angemessen erhöht “ Ist dies rechtens ? Ich wurde Jahrelang nicht geblitzt und hatte bis dato auch keine Punkte.
Hallo Detlef,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.
– Die Redaktion
Hallo,
Ich bin in der Probezeit und wurde von der Polizei angehalten da ich auf der Autobahn von rechts überholt habe. Deshalb musste ich an einem aufbauseminar teilnehmen, meine Probezeit wurde verlängert und zusätzlich 1 Punkt.
Nun wurde ich neulich innerorts geblitzt und war Ca 35-40kmh zu schnell. Die genaue gewchwindigkeit weiß ich noch nicht.
Was wird auf mich zukommen?
Hallo Ramos,
beim ersten A-Verstoß innerhalb der verlängerten Probezeit ist die Folge normalerweise eine Verwarnung. Außerdem wird in der Regel empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Das Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 31-40 km/h beträgt in der Regel 160 Euro. Hinzu kommen üblicherweise 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Bei einem erneuten A-Verstoß ist es üblicherweise so, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird.
– Die Redaktion
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb der Probezeit. Stimmt es, dass wenn man zweimal innerhalb der Probezeit geblitzt wird (unter 21 km/h), dass sich die Probezeit verlängert + Aufbauseminar?
Hallo Hans,
unter 21 km/h werden in der Regel keine Probezeitmaßnahmen verhängt.
– Die Redaktion
Hallo,
ich wurde im Anfang Januar 2016 mit 32km/h zu schnell bei erlaubten 50km/h geblitzt und habe 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen. Aktuell habe ich den Führerschein abgegeben. Jetzt wurde ich Anfang April nochmal geblitzt und habe schon Bescheid bekommen, dass ich 27km/h zu schnell war bei erlaubten 70km/h ausserorts. Mit welchen Folgen muss ich rechnen, bezüglich Wiederholungstäter?
MfG Fabian
Hallo Fabian,
da Sie innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h geblitzt worden sind, wird vermutlich ein weiteres Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Die Vier-Monatsregel findet dann höchstwahrscheinlich keine Anwendung, weil das bereits das zweite Fahrverbot für Sie darstellen wird. Nach Rechtskraft des Bescheid, muss das Fahrverbot angetreten werden.
– Die Redaktion
Hallo ich wurde heute geblickt mit einer Geschwindigkeit von ca. 170 km/h. erlaubt Warn es 80 km/h Auto ist an mein Vater angemeldet. Passiert mein Vater was wegen dem Fall o. Wie sollen wir uns verhalten
Hallo sekip,
Ihr Vater wird einen Zeugenfragebogen bzw. Anhöhrungsbogen erhalten, auf dem er zum Vorfall Stellung nehmen kann. Hier hat er auch die Möglichkeit, zu erklären, dass er nicht der Fahrer war. Er muss aber keine Angaben zum Täter machen. Im Anschluss kann die Behörde oder die Polizei in seinem Umfeld nach dem wahren Täter suchen. Im Zweifel sollten Sie mit einem Anwalt die Situation erörtern und nach einer Lösung suchen.
– Die Redaktion
Hallo,
ich wurde kürzlich geblitzt und wegen innerorts Geschwindigkeit Übertretung (25km/h) Anhörung erhalten.
Früher war auf der genannten Strasse 70 km/h. erlaubt.
Da ich sehr selten Autofahre (z.B. zum Artzt), habe die Änderung der zulässigen Höchstgeschiwindigkeit auf dieser Strecke nicht gewusst.
Darüber habe ich weder ein Hinweis für die Änderung der zulässigen Höchstgeschiwindigkeit, noch ein Vehrkersschild nach StVO-Nr. 274-50 gesehen.
Muss ich mit einem Bußgeld rechnen oder Einspruch legen.
M.f.G.
Hallo Harun,
die Geschwindigkeitsbeschränkung muss durch ein Verkehrsschild angekündigt werden. Steht an der Strecke tatsächlich kein Schild, dass die Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt? Bedenken Sie aber, dass ein Ortseingangsschild auch ein solches Geschwindigkeit begrenzendes Schild ist. Ggf. fahren Sie die Strecke noch einmal mit maximal 50 km/h ab und prüfen, ob ein solches Schild vorhanden ist. Leider gilt hier kein Gewohnheitsrecht. Die Geschwindigkeitsbeschränkung kann jederzeit durch die Behörden angepasst werden, daher sind die Verkehrsschilder maßgebend. Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich keine Ankündigung für die Höchstgeschwindigkeit existiert, können Sie über einen Einspruch nachdenken.
– Die Redaktion
Mein Mann hat innerorts Geschwindigkeit übertreten max 50 km h erlaubt und ist mit einem lasergerät und Foto klar erkennbar zu schnell Gefahren 83 km also 33 km zu schnell, wie muss ich mich als Ehefrau und Halter verhalten . muss ich meinen Mann angeben . Wie hoch ist die zuerwartende Strafe
Hallo Petra,
als Halterin erhalten Sie einen Zeugenfragebogen. Auf diesem müssen Sie nur Ihre Daten abgleichen und falls Fehler darauf sind, diese vermerken. Sie müssen allerdings keine Angaben zur Sache machen. Als Ehefrau haben Sie zudem das Zeugnisverweigerungsrecht. Für einen Anhörungsbogen gilt dasselbe. Dort können Sie angeben, dass Sie nicht gefahren sind. Sie sind nicht verpflichtet den Fahrer zu nennen. Allerdings werden die Behörden vermutlich schnell auf die Idee kommen, dass Ihr Mann der Fahrer gewesen sein könnte. Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie die Möglichkeit zum Einspruch. Da Sie nicht gefahren sind, ist dieser durchaus berechtigt.
– Die Redaktion
…wie sieht es denn aus mit der Toleranz bei nicht stationären Blitzern, auch nicht die Messnung aus dem fahrenden Auto, sonderen die mobilen, die am Straßenrand aufgestellt wurden.
Hallo Mattes,
bis 100 km/h sind es 3 km/h Toleranz, ab 100 km/h sind es 3%.
– Die Redaktion
Guten Tag,
Ich wurde beim Überholen eines zu langsamen Fahrzeugs Geblitzt. Der Fahrer vor mir ist mit etwa 40Km/h viel zu langsam gefahren und hat mich somit zum Überholen provoziert bzw genötigt. Ich bin bereit die 130€ Strafe zu bezahlen und 1 Punkt auf mein Konto zu kassieren, jedoch nicht 2 Jahre verlängerung meiner Probezeit und ein Aufbauseminar.
MfG
Lukas
Hallo Lukas,
Bei einer Höchstgschwindigkeit von 50 km/h werden 60 km/h oft toleriert, nicht aber 40 km/h. Ist das hier auch so ? Wenn ja, Warum?
Um 130 € aufgebrummt zu bekommen, muss die Differenz zur zulässigen Geschwindigkeit weit mehr als 10 km gewesen sein. Das zeugt von Unreife, die das Aufbauseminar m.E. mehr als rechtfertigt“
Gute Besserung!
Hallo Nina,
grundsätzlich sollten sich alle Verkehrsteilnehmer an die geltenden Vorschriften halten. Somit darf weder zu schnell noch zu langsam gefahren werden.
– Die Redaktion