Mit dem Auto geblitzt? Dann droht ein Bußgeldbescheid
Ob aus Unachtsamkeit oder wegen des Geschwindigkeitsrausches, Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen zu den am häufigsten begangenen Ordnungswidrigkeiten in Deutschland. Wer mit zu viel km/h auf den Straßen unterwegs ist, gefährdet damit nicht nur seine und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer, sondern verstößt zeitgleich gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).
In der Regel wird gegen den Betroffenen dann ein Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eingeleitet. Dabei können die Sanktionen von Bußgeldern, über Punkte im Fahreignungsregister und bis zu einem Fahrverbot reichen. Wie ein solches Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung abläuft, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeldverfahren
Wurden Sie beispielsweise geblitzt, erhalten Sie in aller Regel zunächst einen Anhörungsbogen, wenn die Behörde davon ausgeht, dass Sie als Täter auch der Halter des Fahrzeuges sind. Im Anhörungsbogen können Sie Angaben zur Tat machen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Angaben zur Person müssen Sie allerdings machen.
Nach dem Anhörungsbogen erhalten Sie den eigentlichen Bußgeldbescheid. Dieser enthält meist die drohenden Sanktionen wie ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot.
Legen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, prüft die Behörde diesen. Dann gibt sie dem Einspruch entweder statt und die Sanktionen entfallen oder sie lehnt ihn ab und eine Hauptverhandlung wird eröffnet. Verlieren Sie diese, müssen Sie die Kosten des Verfahrens tragen und Ihre Sanktionen akzeptieren.
Ablauf von einem Bußgeldverfahren nach der Geschwindigkeitsüberschreitung
Wurden Sie bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit direkt durch die Polizei oder durch einen der vielen Blitzer erwischt, wird in der Regel automatisch gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Wie genau das Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abläuft, ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt.
Vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid erhalten Sie die Möglichkeit, sich bei einer Anhörung zum Bußgeldverfahren wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung zu äußern. Um Ihnen rechtliches Gehör zu verschaffen, wird deshalb an den Halter des geblitzten Wagens innerhalb von drei Monaten ein Anhörungsbogen versendet. Dieser dient hauptsächlich dazu, den Fahrer zu ermitteln.
Da Halter und Fahrer nicht unbedingt identisch sind, für Vergehen aber nur der Fahrer haftbar gemacht werden kann, hat der Halter jetzt Gelegenheit anzugeben, dass er das Auto zur betreffenden Zeit nicht selbst genutzt hat.
Der Bescheid zum Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss folgende Informationen enthalten:
- Personalien des Fahrers
- Zeit, Ort und Höhe des Geschwindigkeitsverstoßes
- Beweismittel
- Drohende Sanktionen: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, eventuell besondere Maßnahmen die Probezeit betreffend
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Unter Umständen kann es durchaus sinnvoll sein, bei einem Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung Einspruch einzulegen. So können bei der Messung, der Bedienung des Messgeräts, dem Ausfüllen des Messprotokolls oder bei der Ausstellung des Bußgeldbescheids immer Fehler auftreten, die die Geschwindigkeitsmessung oder den Bescheid ungültig machen.
Sollten Sie begründete Zweifel an der Korrektheit der Ergebnisse haben oder sind sich sicher, keinen Tempoverstoß begangen zu haben, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durchaus lohnen.
Entscheiden Sie sich für die Anfechtung, bleiben Ihnen für das Einlegen des Einspruchs zwei Wochen Zeit. Sie können diesen Schritt eigenständig wagen oder einen Anwalt, vorzugsweise für Verkehrsrecht, mit der Einreichung beauftragen. Dieser kann Sie auch im Vorfeld über Ihre Erfolgsaussichten informieren und kennt die typischen Schwachstellen der entsprechenden Blitzer.
Weiteres Vorgehen nach dem Einspruch
Nachdem Sie im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Einspruch eingelegt haben, hat die Behörde wiederum Zeit, um den Fall gründlich im sogenannten Zwischenverfahren zu prüfen. Stellt sich dabei heraus, dass Ihre Einwände stichhaltig sind, wird das Bußgeldverfahren gegen Sie eingestellt. Die angedrohten Sanktionen, z.B. der Verlust vom Führerschein, sind damit abgewendet.
Ergibt die Überprüfung hingegen, dass Sie es tatsächlich waren, der außer- oder innerorts zu schnell gefahren ist, wird eine Hauptverhandlung eingeleitet. Dabei erhalten Sie Gelegenheit, sich zu der Ihnen vorgeworfenen Tat zu äußern, es werden die Zeugen angehört und die Beweismittel gesichtet. Anschließend wird das Urteil im Bußgeldverfahren nach der Geschwindigkeitsüberschreitung gegen Sie verkündet.