Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Waren Sie zu schnell, kann gegen Sie ein Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eröffnet werden.

Mit dem Auto geblitzt? Dann droht ein Bußgeldbescheid

Waren Sie zu schnell, kann gegen Sie ein Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eröffnet werden.
Waren Sie zu schnell, kann gegen Sie ein Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eröffnet werden.

Ob aus Unachtsamkeit oder wegen des Geschwindigkeitsrausches, Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen zu den am häufigsten begangenen Ordnungswidrigkeiten in Deutschland. Wer mit zu viel km/h auf den Straßen unterwegs ist, gefährdet damit nicht nur seine und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer, sondern verstößt zeitgleich gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).

In der Regel wird gegen den Betroffenen dann ein Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eingeleitet. Dabei können die Sanktionen von Bußgeldern, über Punkte im Fahreignungsregister und bis zu einem Fahrverbot reichen. Wie ein solches Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung abläuft, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.

FAQ: Bußgeldverfahren

Womit beginnt ein Bußgeldverfahren?

Wurden Sie beispielsweise geblitzt, erhalten Sie in aller Regel zunächst einen Anhörungsbogen, wenn die Behörde davon ausgeht, dass Sie als Täter auch der Halter des Fahrzeuges sind. Im Anhörungsbogen können Sie Angaben zur Tat machen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Angaben zur Person müssen Sie allerdings machen.

Wie geht es nach dem Anhörungsbogen weiter?

Nach dem Anhörungsbogen erhalten Sie den eigentlichen Bußgeldbescheid. Dieser enthält meist die drohenden Sanktionen wie ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot.

Was passiert, wenn ich Einspruch einlege?

Legen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, prüft die Behörde diesen. Dann gibt sie dem Einspruch entweder statt und die Sanktionen entfallen oder sie lehnt ihn ab und eine Hauptverhandlung wird eröffnet. Verlieren Sie diese, müssen Sie die Kosten des Verfahrens tragen und Ihre Sanktionen akzeptieren.

Ablauf von einem Bußgeldverfahren nach der Geschwindigkeitsüberschreitung

Wie läuft das Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab?
Wie läuft das Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab?

Wurden Sie bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit direkt durch die Polizei oder durch einen der vielen Blitzer erwischt, wird in der Regel automatisch gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Wie genau das Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abläuft, ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt.

Vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid erhalten Sie die Möglichkeit, sich bei einer Anhörung zum Bußgeldverfahren wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung zu äußern. Um Ihnen rechtliches Gehör zu verschaffen, wird deshalb an den Halter des geblitzten Wagens innerhalb von drei Monaten ein Anhörungsbogen versendet. Dieser dient hauptsächlich dazu, den Fahrer zu ermitteln.

Da Halter und Fahrer nicht unbedingt identisch sind, für Vergehen aber nur der Fahrer haftbar gemacht werden kann, hat der Halter jetzt Gelegenheit anzugeben, dass er das Auto zur betreffenden Zeit nicht selbst genutzt hat.

Der Behörde bleiben drei Monate Zeit, um den Verkehrssünder ausfindig zu machen und ihm den Bußgeldbescheid zuzustellen. Nach dieser Frist wird der Verstoß nicht weiterverfolgt.

Der Bescheid zum Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss folgende Informationen enthalten:

  • Personalien des Fahrers
  • Zeit, Ort und Höhe des Geschwindigkeitsverstoßes
  • Beweismittel
  • Drohende Sanktionen: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, eventuell besondere Maßnahmen die Probezeit betreffend
Mit dem Erhalt des Bußgeldbescheids steht der Fahrer vor der Entscheidung, ob er die gegen ihn verhängten Sanktionen annimmt oder Einspruch gegen den Bescheid einlegt. Überweist er das Bußgeld, gilt das gegen ihn eröffnete Bußgeldverfahren bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung als abgeschlossen. Sollte er binnen 14 Tagen keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben, gilt dieser als rechtskräftig.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Im Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung können Sie Einspruch einlegen.
Im Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung können Sie Einspruch einlegen.

Unter Umständen kann es durchaus sinnvoll sein, bei einem Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung Einspruch einzulegen. So können bei der Messung, der Bedienung des Messgeräts, dem Ausfüllen des Messprotokolls oder bei der Ausstellung des Bußgeldbescheids immer Fehler auftreten, die die Geschwindigkeitsmessung oder den Bescheid ungültig machen.

Sollten Sie begründete Zweifel an der Korrektheit der Ergebnisse haben oder sind sich sicher, keinen Tempoverstoß begangen zu haben, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durchaus lohnen.

Entscheiden Sie sich für die Anfechtung, bleiben Ihnen für das Einlegen des Einspruchs zwei Wochen Zeit. Sie können diesen Schritt eigenständig wagen oder einen Anwalt, vorzugsweise für Verkehrsrecht, mit der Einreichung beauftragen. Dieser kann Sie auch im Vorfeld über Ihre Erfolgsaussichten informieren und kennt die typischen Schwachstellen der entsprechenden Blitzer.

Weiteres Vorgehen nach dem Einspruch

Nachdem Sie im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Einspruch eingelegt haben, hat die Behörde wiederum Zeit, um den Fall gründlich im sogenannten Zwischenverfahren zu prüfen. Stellt sich dabei heraus, dass Ihre Einwände stichhaltig sind, wird das Bußgeldverfahren gegen Sie eingestellt. Die angedrohten Sanktionen, z.B. der Verlust vom Führerschein, sind damit abgewendet.

Ergibt die Überprüfung hingegen, dass Sie es tatsächlich waren, der außer- oder innerorts zu schnell gefahren ist, wird eine Hauptverhandlung eingeleitet. Dabei erhalten Sie Gelegenheit, sich zu der Ihnen vorgeworfenen Tat zu äußern, es werden die Zeugen angehört und die Beweismittel gesichtet. Anschließend wird das Urteil im Bußgeldverfahren nach der Geschwindigkeitsüberschreitung gegen Sie verkündet.

Sind Sie mit dem Urteil nicht einverstanden, können Sie sich mit Ihrem Anwalt beraten, ob eine mögliche Rechtsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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