Inhaltsverzeichnis
Eine Geschwindigkeitsübertretung ist nicht nur gefährlich für den Raser und alle anderen Verkehrsteilnehmer, sondern kann auch mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot geahndet werden.
Übertretung der Höchstgeschwindigkeit außerorts mit dem Pkw
Übertretung der Höchstgeschwindigkeit innerorts mit dem Pkw
Bußgeldrechner Geschwindigkeitsübertretung
FAQ: Geschwindigkeitsübertretung
Von einer Geschwindigkeitsübertretung ist die Rede, wenn Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit missachten.
Wie hoch das Bußgeld im Einzelfall ausfällt, hängt vom Ausmaß des Verstoßes sowie dem Fahrzeug ab. Mithilfe dieses Rechners können Sie die Sanktionen ermitteln.
Trifft der Bußgeldbescheid nicht fristgerecht ein, kann die Ordnungswidrigkeit verjähren. Hier haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengefasst.
Video: Informationen zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Was droht bei einer Geschwindigkeitsübertretung?
Um Unfällen vorzubeugen und allgemein die Verkehrssicherheit zu steigern, wird in Deutschland die zu fahrende Geschwindigkeit begrenzt. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, ist von einer Geschwindigkeitsübertretung die Rede.
Eine Geschwindigkeitsübertretung erhöht nicht nur das Risiko eines Unfalls , sondern wird zudem auch geahndet. Je nach Höhe der Überschreitung der Geschwindigkeit muss der Temposünder mit Sanktionen in Form von Verwarnungs- oder Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar mit einem Fahrverbot rechnen.
Wie viel Verwarnungs- oder Bußgeld Sie zahlen müssen oder wie viele Punkte in Flensburg oder Monate Fahrverbot Sie erhalten, richtet sich außerdem danach, wo Sie die Geschwindigkeit übertreten haben. Die Sanktionen, die Sie für eine Geschwindigkeitsübertretung außerorts erhalten, unterscheiden sich nämlich von denen, die fällig werden, wenn Sie sich innerorts nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.
Mehr zur Geschwindigkeitsübertretung
Geschwindigkeitsübertretung: Wann ein Bußgeld droht
Wann Sie bei einer Geschwindigkeitsübertretung ein Bußgeld erhalten, richtet sich zum einen danach, um wie viel die Geschwindigkeit überschritten wurde, und zum anderen danach, wo der Geschwindigkeitsverstoß stattgefunden hat.
Innerorts wie außerorts erwartet Sie bei einer Geschwindigkeitsübertretung bis 20 km/h ein Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld. Wie hoch dieses genau ausfällt, ist davon abhängig, wo und um wie viel (bis 10 km/h, 11-15 km/h oder 16-20 km/h) Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben. So gelten folgende Bußgelder:
- Innerorts bis zu 20 km/h zu schnell gefahren: 30 bis 70 Euro
- Außerorts bis zu 20 km/h zu schnell gefahren: 20 bis 60 Euro
Geschwindigkeitsübertretung außerorts: Welches Bußgeld hier droht
Für eine Geschwindigkeitsübertretung von 21 bis 50 km/h kann ein Bußgeld von 100 bis 320 Euro fällig werden. Erst wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit Geschwindigkeit um mehr als 51 km/h überschritten wurde, kann ein Bußgeld von über 400 Euro verhängt werden, in der Regel nämlich 480 Euro.
Ab 61 km/h zu viel droht dann sogar schon ein Bußgeld von 600 Euro. Sind Sie über 70 km/h zu schnell gefahren, kann dies mit einem Bußgeld von 700 Euro geahndet werden.
Geschwindigkeitsübertretung innerorts: Wie hoch ist das Bußgeld?
In der Regel fallen die Bußgelder für eine Geschwindigkeitsübertretung innerhalb einer Ortschaft höher aus als außerorts. Sind Sie 21 bis 30 km/h zu schnell unterwegs gewesen, kann ein Bußgeld von 115 bis 180 Euro die Folge sein. Eine Geschwindigkeitsübertretung von 31 bis 50 km/h kann Sie 260 bis 400 Euro kosten. Wurden Sie mit 51 bis 70 km/h zu viel geblitzt, müssen Sie mit einem Bußgeld von 560 bis 700 Euro rechnen.
Eine Geschwindigkeitsübertretung von über 70 km/h kann innerorts ein Bußgeld von 800 Euro nach sich ziehen. Alles Wichtige zur Geschwindigkeitsübertretung innerorts haben wir auch nochmal in unserem Video zusammengefasst:
Wann gibt es Punkte für eine Geschwindigkeitsübertretung?
Eine Eintragung ins Fahreignungsregister in Form von Punkten in Flensburg erhalten Sie innerorts wie außerorts erst ab einer Geschwindigkeitsübertretung von über 21 km/h. Es ist sowohl eine Eintragung mit einem Punkt als auch mit zwei Punkten in Flensburg möglich.
- Außerorts erhalten Sie einen Punkt in Flensburg, wenn Sie 21 bis 40 km/h zu schnell unterwegs waren. Erst ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen.
- Innerorts wird ein Punkt in Flensburg für eine Geschwindigkeitsübertretung von 21 bis 30 km/h vergeben. Zwei Punkte in Flensburg erhalten Temposünder innerhalb einer Ortschaft erst, wenn sie mehr als 31 km/h zu schnell unterwegs waren.
Punkte in Flensburg: Was sind die Folgen?
Bei ein bis drei Punkten in Flensburg drohen vorerst keine weiteren Maßnahmen, Sie werden lediglich erst einmal vorgemerkt. Bei vier bis fünf Punkten in Flensburg erhalten Sie eine erste Ermahnung. Sie können außerdem an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnehmen, um Punkte abzubauen.
Haben Sie sechs oder sieben Punkte, erhalten Sie eine Verwarnung. Ein Punkteabbau ist hier nicht mehr möglich. Erreichen Sie acht Punkte in Flensburg, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Führerscheinentzug nach einer Geschwindigkeitsübertretung: Ist das möglich?
Der Führerschein wird nach einer Geschwindigkeitsübertretung nicht entzogen. Es kann allerdings ab einer bestimmten Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot verhängt werden. Bei diesem wird der Führerschein für eine bestimmte Anzahl an Monaten in Gewahrsam genommen und anschließend wieder ausgehändigt. Möglich ist hierbei ein Fahrverbot für ein, zwei oder drei Monate.
- Außerorts wird ein Fahrverbot von einem Monat regulär verhängt, wenn Sie 41 bis 60 km/h zu schnell fahren. Zwei Monate drohen bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 61 bis 70 km/h, drei Monate, wenn Sie über 70 km/h zu schnell unterwegs waren.
- Innerorts droht ein Fahrverbot von einem Monat, wenn Sie 31 bis 50 km/h zu schnell fahren. Ihren Führerschein müssen Sie für zwei Monate abgeben, wenn Sie innerorts die Geschwindigkeit um 51 bis 60 km/h überschreiten. Drei Monate müssen Sie hier auf Ihren Führerschein verzichten, wenn Sie mit 61 km/h oder mehr zu viel geblitzt werden.
Darüber hinaus müssen auch Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot rechnen. Hierbei handelt es sich um Fahrzeugführer, die innerhalb eines Jahres zwei Mal eine Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 26 km/h begehen.
Der Führerscheinentzug ist möglich, wenn Sie beispielsweise durch Geschwindigkeitsübertretungen acht Punkte in Flensburg erreicht haben.
Auch für Fahranfänger ist es möglich, den Führerschein durch wiederholtes Überschreiten der Geschwindigkeit zu verlieren. Ab 21 km/h gilt eine Geschwindigkeitsübertretung in der Probezeit als A-Verstoß. Bei insgesamt drei A-Verstößen in der Probezeit wird der Führerschein entzogen.
Verjährungsfrist bei einer Geschwindigkeitsübertretung
Wann tritt eigentlich die Verjährung nach einer Geschwindigkeitsübertretung ein? Eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt im Straßenverkehr als Ordnungswidrigkeit. Diese kann gemäß § 26 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auch verjähren. Die Verjährungsfrist ist drei Monate nach der Verkehrsordnungswidrigkeit abgelaufen.
Erhalten Sie in dieser Zeit keinen Bußgeldbescheid, können Sie im Anschluss nicht mehr für den Verstoß belangt werden. Die Verjährungsfrist kann aber auch unterbrochen werden und dadurch von vorn beginnen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie erst einen Anhörungsbogen erhalten. Mit dem Erhalt fängt die Verjährungsfrist erneut an zu laufen.
Mit dem Versenden eines Bußgeldbescheides kommen übrigens noch weitere Kostenauf Sie zu, die über das Verwarnungs- oder Bußgeld hinaus gezahlt werden müssen. So liegen die Gebühren bei einer Geschwindigkeitsübertretung in Deutschland bei 28,50 Euro. Dabei handelt es sich zum einen um eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro und zum anderen eine Zustellungsgebühr von 3,50 Euro.
Haben Sie Punkte in Flensburg wegen einer Geschwindigkeitsübertretung erhalten, gelten für diese aber besondere Verjährungsfristen. Die Eintragung zu einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt in Flensburg geahndet wurde verjährt nach zweieinhalb Jahren. Bei einer Eintragung zu einer Ordnungswidrigkeit, die zwei Punkte in Flensburg zur Folge hatte, erfolgt die Verjährung nach fünf Jahren.