Regelungen zum Gefahrguttransport per Bahn
Gefahrguttransporte, egal auf welchem Wege sie durchgeführt werden, sind in Deutschland strengen Auflagen unterworfen. Diese Vorschriften fanden sich bis zur Schaffung einer einheitlichen Regelung in den einzelnen Gefahrgutverordnungen für die verschiedenen Transportwege – so auch in der „Gefahrgutverordnung Eisenbahn“ GGVE.
Diese regelte von 1979 bis 2001 die Beförderung von Gefahrgut auf dem Schienenweg. Um das Risiko eines Gefahrgutunfalls zu minimieren sowie Schäden von Umwelt und Menschen fernzuhalten, mussten die Vorgaben der GGVE bei jedem Transport eingehalten werden. Was die GGVE war, was RID in diesem Zusammenhang bedeutet und welche Vorschriften heute in Bezug auf den Transport per Bahn gültig sind, betrachtet der folgende Artikel näher.
FAQ: GGVE
Hierbei handelt es sich um die Abkürzung für die Gefahrgutverordnung Eisenbahn, die bis 2001 in Deutschland Anwendung fand. Dieser Gesetzestext regelte den Transport von gefährlichen Gütern auf der Schiene.
Die Vorgaben der Verordnung sollen grundsätzlich dazu beitragen, das Risiko für einen Gefahrgutunfall zu minimieren und im Ernstfall die negativen Auswirkungen für die Bevölkerung minimieren.
Die aktuellen Vorschriften können Sie in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
Welche Aufgabe hatte die GGVE?
Nach der Schaffung internationaler und europäischer Abkommen zum Schienenverkehr, wurden auch die gesetzlichen Grundlagen zum Gefahrguttransport in Deutschland angepasst. Ab 1980 basierten die Vorschriften in der GGVE auf der RID.
Die Angaben im RID, dem „Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses“, auf Deutsch „Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr“, entsprechen inhaltlich denen des ADR (Vorschriften für den Güterverkehr auf der Straße) und bestimmen, wie Gefahrgut per Schiene befördert werden darf.
Laut dem RID ist Gefahrgut mit der Eisenbahn unter ähnlichen Maßgaben zu transportieren, wie dies auf der Straße der Fall ist. Die GGVE legte also bis zu ihrer Ablösung durch die nun ebenfalls ungültige GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) den gesetzlichen Rahmen fest, in dem die Beförderung von gefährlichen Gütern stattfinden durfte. Die Missachtung dieser Regelungen hatte in der Regel Bußgelder zur Folge.
Welche Vorschriften gelten heute?
Die GGVE stellt, wie erwähnt, keine aktuelle Verordnung mehr dar und ist daher in ihrem vollständigen Wortlaut kaum mehr auffindbar. Auch ihr Nachfolger, die GGVSE, wurde bereits wieder abgelöst.