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Frühere Regelungen zum Gefahrguttransport auf der Straße
In Deutschland ist der Transport gefährlicher Güter streng geregelt. Um die Sicherheit der Transporte zu normieren und Schäden für die Umwelt sowie für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, wurden Vorschriften für jeden möglichen Transportweg geschaffen.
So auch für die Beförderung auf der Straße. Die „Gefahrgutverordnung Straße“, auch GGVS genannt, regelte bis 2001 alle Gefahrguttransporte mit dem LKW oder dem PKW.
Die hier festgelegten Vorschriften mussten bei jeder Beförderung gefährlicher Güter befolgt werden. Eine Missachtung hatte Bußgelder und mitunter auch weiterer Sanktionen zur Folge.
Der nachfolgende Ratgeber befasst sich mit dem Inhalt der GGVS sowie deren Grundlage und geht darauf ein, welche Regelungen heute anstelle der Verordnung existieren.
FAQ: GGVS
Hinter dieser Abkürzung versteckt sich die Gefahrgutverordnung Straße, welche bis 2001 die maßgeblichen Vorschriften für den Gefahrguttransport per Lkw definierte.
Wer gefährliche Güter befördern möchte, benötigt dafür allerhand Genehmigungen. Dies gilt sowohl für die Unternehmer als auch für die Fahrer. Zudem muss es sich um dafür geeignete Fahrzeuge handeln.
Die GGVS ist heute nicht mehr gültig, viele darin enthaltende Vorschriften wurden aber in die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) übernommen.
Was war die GGVS?
Bei der GGVS, der Gefahrgutverordnung Straße, handelte es sich um eine gesetzliche Vorschrift, die die Beförderung gefährlicher Güter auf den Straßen in Deutschland seit 1970 regelte. Diese Verordnung wurde 2001 von der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) abgelöst.
Diese wurde wiederum 2009 durch die heute aktuelle Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) ersetzt.
Wie alle Vorgaben zum Gefahrgut war die GGVS eine nationale Umsetzung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Somit gehörte die GGVS zum ADR und setzte europäische Richtlinien um.
Die GGVS übernahm die Klassen sowie alle weiteren Vorgaben in Bezug auf die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße aus der ADR und schuf so eindeutige Bestimmungen.
GGVS: Zulassung und Schein
Die GGVS galt für alle Transporte von gefährlichen Gütern auf deutschen Straßen. Gemäß der Verordnung mussten Unternehmen und Personen, die solche Güter befördern wollten, besondere Genehmigungen beantragen. Auch heute ist ein solcher Transport nur so möglich.
Die Pflichten der am Transport von Gefahrgut Beteiligten waren bereits in der GGVS vorhanden und wurden sowohl in die nachfolgende GGVSE und nun in die GGVSEB übernommen. Hier wurde definiert, was Absender, Beförderer und Empfänger sowie alle weiteren Beteiligten, wie zum Beispiel der Verlader oder der Auftraggeber, zu erfüllen haben.
So mussten Unternehmen eine GGVS-Zulassung beantragen, damit ihre Fahrzeuge gefährliche Güter transportieren durften. Auch schrieb die GGVS die Ausrüstung der LKW vor. Zudem legte die Verordnung fest, dass Fahrer dieser Transporte an einer GGVS-Schulung teilnehmen mussten.
Unternehmen legten diese Kosten oft auf die Kunden um. Die sogenannte GGVS-Umlage oder auch GGVS-ADR-Zuschlag wurde oft bei besonders kostenintensiven Transporten veranschlagt. Immerhin verursacht die Ausbildung der Fahrer sowie die regelmäßige Prüfung der Fahrzeuge hohe Kosten.
Heute ist die GGVS-Gebühr nicht mehr aktuell, existiert jedoch weiterhin zum Beispiel in Form der Kosten für den heute notwendigen ADR-Schein. Unternehmen legen diese auch heute meist auf die Kunden um.
Hallo,
damit da mal eine Antwort auf die hier entstandene Frage, ob eine Firma diese Kosten auf einen Kunden umlegen darf, beantworte ich das mal.
Ja, das darf dieser Handel machen denn es sind betriebsbedingte Ausgaben, die den Umsatz schmälern. An anderen Stellen werden werden in etwa gleichgestellte betriebsbedingte Ausgaben auf den Kunden umgelegt. Zahlt der Kunde, ist es ok, zahlt er nicht, ist es auch gut und man verliert evtl. einen Kunden.
GGVS Gebühr für Heizöl-Lieferung berechnen, ist dies rechtens und dafür Noch die Mehrwertsteuer zu berechnen??
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage lautet:
– wie wird die GGSV Gebühr für Heizöllieferungen berechnet?
– ist die Forderung rechtens?
– ist es korrekt auf diese Gebühr auch noch die Mehrwertsteuer
zu berechnen?
Mit Dank und freundlichen Grüßen – Hartel
Frage: wie berechnet sich eine solche GGVS Gebühr ?
Hallo Josef,
das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sollte Ihnen Auskunft geben können.
– Die Redaktion
Bei einigen Heizölanbietern wird diese GGVS Gebühr erhoben, was ich schon ziemlich dreist finde, da diese zu einem durch den Käufer finanziert wird und zum zweiten wird diese Schulung durch den Unternehmer abgesetzt wird. Darf man derartige Schulungskosten den Ölkäufern aufbürden?
Vielleicht erledigt sich das ja auch irgendwie von selbst, da einige Käufer bei diesen Verkäufern einen Rückzieher machen.
Unser Öllieferant hat es in diesem Jahr auch angegeben, also kaufen wir dort nicht. Sicher ist nicht nach zu vollziehen, ab die anderen Lieferanten diese Kosten auch in ihren Rechnungen haben diese aber nur nicht angeben.
Aber eigentlich wollte ich nur wissen ob es rechtens ist diese, dem Betrieb entstehenden Gebühren,
auf die Kunden umzulegen.
Hallo Wagner,
als Redaktion dürfen wir leider keine Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
– Die Redaktion