GGVSE: Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die GGVSE ist veraltet. Sie wurde jedoch nicht zu den Akten gelegt, sondern in die aktuelle Verordnung integriert.

Die frühere Verordnung zu Gefahrgütern

Die GGVSE ist veraltet. Sie wurde jedoch nicht zu den Akten gelegt, sondern in die aktuelle Verordnung integriert.
Die GGVSE ist veraltet. Sie wurde jedoch nicht zu den Akten gelegt, sondern in die aktuelle Verordnung integriert.

Transporte gefährlicher Güter können nur schwer vermieden werden. Vor allem Treibstoffflüssig­keiten werden überall auf der Welt gebraucht.

Auch diese zählen zu den sogenannten Gefahr­gütern, da bei ihrer Beförderung hohe Risiken für die Umwelt und die ansässigen Lebewesen bestehen. Für den Transport auf der Straße wurde schon 1998 die „Gefahrgut­verordnung Straße (GGVS)“ vom Gesetzgeber entworfen, welche im Jahr 2001 wiederum von der GGVSE abgelöst wurde.

Der vorliegende Ratgeber befasst sich eingängig mit dem Inhalt dieser Verordnung. Hier erfahren Sie, welche Verbindung zwischen der GGVSE und dem ADR-Übereinkommen besteht, welchen Grund­sätzen die „Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn“ folgt und welche Paragraphen besonders interessant sind.

FAQ: GGVSE

Was bedeutet GGVSE?

Die Abkürzung steht für die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn.

Womit beschäftigt sich die GGVSE?

Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße sowie per Eisenbahn. Thematisiert werden unter anderem die Bestimmungen zum Fahrweg und die Pflichten aller beteiligten Personen.

Ist die GGVSE heute noch gültig?

Nein, am 25. Juni 2009 wurde diese von der GGVSEB abgelöst.

Von international zu national

Jegliche Gefahrgutverordnungen, die in Deutschland gültig sind, basieren auf dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Dieses Abkommen ist 1968 in Kraft getreten und schreibt seitdem allen unterzeichnenden Mitgliedstaaten verbindliche Regeln und Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter vor. Egal, ob es um Gefahrgutklassen, Transportbehälter, Kennzeichnungspflichten oder Beförderungspapiere geht, alles geht auf die ADR-Übereinkunft zurück.


So fungieren die deutschen Verordnungen direkt als nationale Umsetzung von internationalem Recht. So war es bei der GGVS der Fall, als auch bei der GGVSE nach ihr. Letztere wurde durch die Vereinigung mit der GGVE geschaffen, welche ausschließlich die Transportregeln für Schienenfahrzeuge enthielt. Das Zusammenlegen der einzelnen Gesetzessammlungen sorgt dafür, dass bürokratischer Aufwand vermieden und ein einfacherer Zugang zu den Gesetzen ermöglicht wird.

Mittlerweile ist aber auch die GGVSE nicht mehr aktuell – denn sie wurde im Jahr 2009 von der GGVSEB abgelöst, wodurch auch die Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (GGVBinSch) in eine einzelne große Verordnung integriert wurde.

Geltungsbereich und wichtige Vorgaben

Schon in § 7 GGVSE waren Fahrwegbestimmungen zum Gefahrguttransport auf Autobahnen verankert.
Schon in § 7 GGVSE waren Fahrwegbestimmungen zum Gefahrguttransport auf Autobahnen verankert.

Der Geltungsbereich der GGVSE erstreckte sich über alle Gefahrguttransporte, die durch Deutschland verliefen. Dazu zählten also nicht nur inländische Beförderungen, sondern auch Transporte die das Land verließen oder es von außen erreichten. Dabei wurden alle Verkehrsmittel erfasst, die auf Straßen und Schienen unterwegs waren.

Auch Fahrzeuge der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte bildeten diesbezüglich keine Ausnahme.

Alle Kraftfahrzeuge dieser Kategorien, die Gefahrgut transportierten, mussten sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Zwei besonders wichtige Aspekte, die es auch in die mittlerweile gültige GGVSEB geschafft haben, werden im Folgenden kurz erklärt:

  • § 7 GGVSE: Dieser Teil der Gesetzessammlung erklärt die Bestimmungen in Bezug auf den Fahrweg und die Verlagerung im Straßenverkehr. Der hier verankerte Grundgedanke ist, dass der Großteil der Gefahrgüter im Straßenverkehr ausschließlich auf Autobahnen transportiert werden darf. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn dadurch unzumutbare Wege entstehen oder die Benutzung der Autobahn zum betreffenden Zeitpunkt nicht möglich ist.
  • § 9 GGVSE: Im neunten Paragraphen der Verordnung werden die Pflichten aufgezeigt, welche den einzelnen Parteien zugeteilt werden, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind. All das, was Absender, Beförderer, Empfänger, Verlader, Verpacker und Auftraggeber erfüllen müssen, kann hier nachgelesen werden.
Da die GGVSE als Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht länger aktuell ist, findet sich der vollständige Gesetzestext nur noch selten im Internet. Wer sich wirklich zu den gültigen Gefahrgutregeln Deutschlands informieren will, ist mit der aktuellen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) aber sowieso besser beraten. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz führt diese Verordnung zusammen mit allen anderen geltenden Gesetzestexten.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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