GGVSee: Gefahrgutverordnung See

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die GGVSee regelt den Gefahrguttransport auf Meeren.

Die Beförderung gefährlicher Güter über große Meere

Die GGVSee regelt den Gefahrguttransport auf Meeren.
Die GGVSee regelt den Gefahrguttransport auf Meeren.

Über die Jahre hat der Gesetzgeber die ein oder andere Verordnung bezüglich des Transports von Gefahrgut in Kraft gesetzt. Heute wurden unnötige Gesetzessammlungen soweit reduziert, dass nur noch zwei große Gefahrgutverord­nungen alle Vorgaben und Pflichten enthalten:

Das ist auf der einen Seite die Gefahrgutver­ordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff­fahrt (GGVSEB) und auf der anderen Seite die Gefahrgutverordnung See (GGVSee).

Die zuletzt genannte Verordnung ist das Thema dieses Ratgebers. Hier erhalten Sie einen kompakten Überblick zu den geltenden Regeln, die beim Gefahrguttransport mit Seeschiffen gelten.

FAQ: GGVSee: Gefahrgutverordnung See

Wo kommt die „Gefahrgutverordnung See“ zum Tragen?

Die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) beinhalten die Vorschriften für den Transport von Gefahrgut auf den Bundeswasserstraßen sowie in den Küstengewässern.

Beinhaltet die Verordnung auch Vorschriften für die Binnenschifffahrt?

Nein. Für Gewässer auf denen die Binnenschifffahrts-Ordnung gilt sind die Vorschriften zum Gefahrguttransport in der GGVSEB definiert.

Was für Regelungen beinhaltet die GGVSee?

Neben den Sicherheitspflichten sind in der GGVSee auch die Zuständigkeiten der Behörden bestimmt und Bußgeldvorschriften festgelegt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gefahrgut auf See transportieren: Die Klärung der Wasserfrage

Werden gefährliche Güter auf dem Wasserweg transportiert, wird nicht immer die gleiche Verordnung angewandt. Bei Binnengewässern kommt die GGVSEB zum Einsatz. Denn hierbei handelt es sich um Gewässer, die selbst keine Meere und auch nicht mit ihnen verbunden sind. In Deutschland ist der Rhein ein gutes Beispiel dafür. Bei allen Transporten über Meere gelten die Vorgaben der GGVSee.

Innerhalb der GGVSee finden sich unter anderem die allgemeinen Sicherheitspflichten, die Zuständigkeiten der einzelnen Bundesministerien und –ämter sowie die Pflichten aller Parteien, die an einem Gefahrguttransport auf See beteiligt sein können. Dazu gehören unter anderem Auftraggeber, Beförderer, Schiffsführer und Empfänger.

Generelle Pflichten

Wird Gefahrgut auf See transportiert, gelten strenge Bestimmungen.
Wird Gefahrgut auf See transportiert, gelten strenge Bestimmungen.

Neben den spezifischen Sicherheitsauflagen verpflichtet die GGVSee alle Beteiligten dazu, Vorkehrungen gegen Gefahren so weit zu treffen, dass Schadensfälle von vornherein verhindert oder Schäden bei einem Unfall zumindest gering gehalten werden können. In diesem Sinne werden auch Verbote ausge­sprochen. Auf Schiffen, die entzündliches Gefahrgut befördern, sind das Rauchen sowie die Nutzung von Feuer und offenem Licht in vielen Bereichen untersagt.

Außerdem muss es laut § 6 GGVSee für jeden Gefahrguttransport ein Beförderungsdokument geben, welches wichtige Informationen enthält.

Auch im internationalen Raum ist die Führung dieses Dokuments bei der Beförderung gefährlicher Güter üblich. Dort wird es als „Shippers Declaration Formular“ bezeichnet.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 ist Dr. Philipp Hammerich als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Er studierte an der Universität Hamburg und promovierte bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Mit seinem fundierten Wissen erläutert er unterschiedliche verkehrsrechtliche Themen verständlich für Verbraucher.

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