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Bußgeldtabelle: Grüner Pfeil bei roter Ampel
An einer roten Ampel betrifft ein grüner Pfeil hauptsächlich Rechtsabbieger. Aufgrund der Sonderregelung, die das Verkehrszeichen bestimmt, können Fahrer hier einiges falsch machen und dafür empfindliche Sanktionen kassieren. Im Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht der Tatbestände, die mit dem Grünpfeilschild an einer Ampel in Verbindung stehen.
Vergehen | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Während die Ampel auf Rot stand, sind Sie nach rechts auf einen anderen als den durch Grünpfeil beschilderten Fahrstreifen abgebogen | 15 | |
Während die Ampel auf Rot stand, sind Sie nach rechts auf die freigegebene Fahrtbahn abgebogen und behinderten den dortigen Verkehr | 35 | |
Während die Ampel auf Rot stand, sind Sie nach rechts abgebogen, ohne vorher zu halten | 70 | 1 |
Während die Ampel auf Rot stand, sind Sie nach rechts auf die freigegebene Fahrbahn abgebogen und gefährdeten dadurch den dortigen Verkehr | 100 | 1 |
Während die Ampel auf Rot stand, sind Sie nach rechts auf die freigegebene Fahrbahn abgebogen und behinderten den dortigen Fußgänger- bzw. Fahrradverkehr | 100 | 1 |
Während die Ampel auf Rot stand, sind Sie nach rechts auf die freigegebene Fahrbahn abgebogen. Es kam zu einem Unfall mit dem dortigen Verkehr | 120 | 1 |
Während die Ampel auf Rot stand, sind Sie nach rechts auf die freigegebene Fahrbahn abgebogen und gefährdeten den dortigen Fußgänger- bzw. Fahrradverkehr | 150 | 1 |
Während die Ampel auf Rot stand, sind Sie nach rechts auf die freigegebene Fahrbahn abgebogen. Es kam zu einem Unfall mit dem dortigen Fußgänger- bzw. Fahrradverkehr | 180 | 1 |
FAQ: Grüner Pfeil
Befindet sich ein grüner Blechpfeil an einer Ampel, müssen Sie zunächst an der Haltelinie anhalten und dürfen erst abbiegen, wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Bei einer Ampel mit grünem Leuchtpfeil sind Sie dazu verpflichtet, sofort abzubiegen, sobald dieser aufleuchtet. Leuchtet er nicht auf, müssen Sie an der roten Ampel warten.
Welche Bußgelder im Zusammenhang mit einem grünen Pfeil an der Ampel fällig werden können, erfahren Sie hier.
Video: Grüner Pfeils an Ampeln
Ein Grünpfeilschild an der Ampel gibt es häufig in Ostdeutschland
Das geltende Verkehrsrecht ist – wie jedes andere Rechtsgebiet auch – kein starres System, sondern befindet sich mehr oder minder in konstantem Wandel. Hier wird eine Sanktion verschärft, dort fällt eine Verordnung weg, und technische Entwicklungen fordern gänzlich neue Regelungen.
Deshalb finden sich mitunter auch „Relikte“ im Straßenverkehr. Vor allem Fahrer aus Westdeutschland sind häufig verwirrt, wenn ihnen ein beschilderter, grüner Pfeil an einer Ampel auffällt, denn ein solcher findet sich meistens nur in den neuen Bundesländern. Was bestimmt ein grüner Blechpfeil an einer Lichtzeichenanlage? Welches Verhalten ist an einer Ampel mit Grünpfeil vorgeschrieben? Hier gibt es die Antworten.
Was das Grünpfeilschild von einem leuchtenden grünen Pfeil an der Ampel unterscheidet, erfahren Sie auch in diesem Video:
Laut StVO gilt ein grüner Pfeil trotz roter Ampel!
Das Verkehrsschild „Grüner Pfeil“ wurde erstmals im März 1994 in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen, nachdem es zuvor schon in der ehemaligen DDR bestanden hatte. Es besagt, dass Autofahrer an betroffenen Kreuzungen trotz roter Ampel in die ausgewiesene, rechte Richtung abbiegen dürfen.
Damit soll ein Warten an solchen Stellen vermieden werden, an denen Rechtsabbieger problemlos die Fahrbahn wechseln könnten. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde der Grünpfeil auch in den einigen Städten der alten Bundesländer eingeführt. Ob eine Verwaltung das Zeichen in ihrem Ort einführt oder nicht, steht dieser meist frei.
Die übernommene Regelung hat jedoch nicht nur Befürworter: Dass für eine rote Ampel ein grüner Pfeil nach rechts gilt, sei eine zusätzliche Gefährdung für kreuzende Fußgänger und Fahrradfahrer und verwirre die meisten Verkehrsteilnehmer nur unnötig. Aus diesem Grund wurden solche grünen Pfeile nach Beschwerden mancherorts wieder entfernt.
Doch was sagt der passende Gesetzestext? In § 37 Abs. 2 Nummer 1 Satz 1, 4, 5, 9 und 10 StVO ist zum Grünpfeil zu lesen:
An Kreuzungen bedeuten:
[…]
Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen.
Zusammengefasst: Ein grüner Pfeil bedeutet, dass Autofahrer trotz einer roten Ampel auf die ausgewiesene Spur nach rechts abbiegen dürfen. Dennoch muss zuvor an der Haltelinie gestoppt werden, bevor abgebogen wird. Deswegen wird nicht selten ein zusätzlicher Hinweis angebracht, auf welchem meist zu lesen ist: „Vor Abbiegen bei Rot STOP an der Haltelinie“. Daraus ergibt sich auch, dass ein grüner Pfeil Ihnen keine Vorfahrt gewährt! Sie müssen also nicht nur auf Fahrradfahrer und Fußgänger achten, sondern sich auch dem übrigen Verkehr unterordnen.
Kann ein grüner Pfeil auch einfach ignoriert werden?
Eben weil eine Ampel mit solchem Pfeil-Zeichen eher selten zu sehen ist, ignorieren viele Autofahrer das Schild einfach. Muss die Anweisung des Grünpfeils stets befolgt werden?
Im Grunde genommen nicht. Ein grüner Pfeil bei roter Ampel verpflichtet Rechtsabbieger nicht zwangsläufig, diesen zu benutzen. Dementsprechend dürfen Rechtsabbieger an einer solchen Ampel nicht zum Abbiegen genötigt werden – etwa durch Anhupen oder dergleichen. Zudem sieht die StVO auch keine gesonderte Sanktion vor, wenn das Schild nicht befolgt wird. Das Zeichen hat ja zuvorderst den Zweck, Rechtsabbieger nicht unnötig warten zu lassen und den Verkehr zu entschlacken. Im Normalfall entsteht durch Nicht-Befolgen des grünes Pfeiles zudem keine Behinderung des Verkehrsflusses.
Achtung: Schild und Lichtzeichenanlage sind anders zu behandeln!
Abschließend sollte betont werden, dass eindeutige Unterschiede bestehen, ob ein grüner Pfeil ein Blechschild ist oder Teil der Lichtzeichenanlage – obwohl es sich rein optisch um das gleiche Zeichen handeln mag.
Ein grüner Pfeil auf einem Schild kann je nach Umständen zwar ignoriert werden; ein grüner Pfeil als Lichtzeichenanlage bleibt hingegen ein verpflichtendes Verkehrszeichen, an das Autofahrer sich auch zu halten haben! Zudem besteht für den grünen Leuchtpfeil in der Regel keine Wartepflicht, Fahrer können im Regelfall und unter der üblichen Beachtung des kreuzenden Fußgängerverkehrs direkt abbiegen.