Ist Haare abschneiden eine Körperverletzung?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Eine Körperverletzung begeht laut Strafrecht jemand, der eine andere Person körperlich schädigt oder misshandelt. Doch kann man bei ungewolltem Haare abschneiden von einer Körperverletzung sprechen?

In einigen Fällen ist nicht klar, wann es sich um eine Körperverletzung handelt und wann nicht. Ob das Vergehen strafrechtlich Relevant ist und verfolgt wird, muss im Zweifelsfall überprüft werden. Wichtig für die Verfolgung einer Körperverletzung ist, dass eine Strafanzeige gestellt wird. In diesem Ratgeber geht es um die Frage, ob ungewolltes Haare abschneiden unter Strafe steht.

FAQ: Ungewollt die Haare abschneiden

Ist es Körperverletzung, wenn ich jemandem ungewollt die Haare abschneide?

Das ungewollte Abschneiden der Haare kann eine Körperverletzung darstellen, da es sich um einer körperliche Misshandlung handelt.

Welche Strafe droht?

In aller Regel wird für diese Form der Körperverletzung eine Geldstrafe ausgesprochen.

Haare ungewollt abschneiden – welche Strafe droht?

Ungewolltes Haare abschneiden ist eine Körperverletzung.
Ungewolltes Haare abschneiden ist eine Körperverletzung.

Das ungewollte Abschneiden der Haare einer Person ist eine Form der Körperverletzung. Dabei handelt es sich weniger um eine körperliche Schädigung, als um eine Form der körperlichen Misshandlung. Das Opfer wird dadurch „entstellt“, was wiederum psychische Folgen haben kann. Durch den Eingriff ohne Einwilligung wird zudem das Recht auf körperliche Unversehrtheit missachtet.

Wird eine Anzeige erstattet und der Fall geht vor Gericht, ist die Strafe fürs Haare abschneiden meist eine Geldstrafe. Das normale Haare schneiden mit Einwilligung ist keine Körperverletzung, der Kunde macht durch einen Friseurbesuch deutlich, dass er will, dass er die Haare abgeschnitten haben will. Der Friseur hat das Einverständnis des Kunden, was einen Rechtfertigungsgrund darstellt.

Die Strafe für „Haare ab“ hängt von der Schwere der Tat ab. Das Opfer kann den Täter auch in Fällen von Körperverletzung durch Haare abschneiden zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagen.

Dem Kind ungewollt die Haare schneiden – Körperverletzung oder nicht?

Kindern ist bis zu einem gewissen Alter ihre Frisur relativ egal. Daher entscheiden die Eltern meist über einen Friseurbesuch bzw. über die Frisur. Mit ansteigendem Alter steigt allerdings auch das Interesse am eigenen Äußeren.

In den USA sorgte ein Fall für Aufsehen, in dem Eltern ihrem Kind, als Strafe für Verfehlungen in der Schule, eine Glatze rasieren ließen. Diese Bestrafungsmethode fand Nachahmer. Das Haare abschneiden wurde nicht als Körperverletzung strafrechtlich verfolgt.

Die Haare von einer Person ungewollt abzuschneiden kann beim Opfer schwere psychische Probleme bis hin zu Minderwertigkeitskomplexen auslösen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

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