Fahrverbot: Bei einem Härtefall kann es umgangen werden
Verstoßen Verkehrsteilnehmer gegen die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie diese sanktioniert werden können: Bußgeld, Punkte in Flensburg und das Fahrverbot.
Letzteres trifft die Verkehrssünder meist hart, sind diese doch häufig auf die Fahrerlaubnis angewiesen. Dann wird nach Wegen gesucht, den temporären Entzug der Fahrerlaubnis zu umgehen. Tatsächlich kann ein Fahrverbot im Härtefall in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden.
Doch wann liegt eigentlich beim Fahrverbot ein Härtefall vor? Wie können Sie einen Härtefall beim Fahrverbot überhaupt geltend machen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Härtefall beim Fahrverbot
Liegt ein Härtefall vor, kann das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden.
Die Entscheidung darüber trifft stets ein Richter im Einzelfall. Ein Härtefall kann vorliegen, wenn Sie aus beruflichen Gründen auf den Führerschein angewiesen sind.
Hier können Sie nachlesen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie einen Härtefall nachweisen wollen.
Härtefall beim Fahrverbot: Beispiele
Grundsätzlich wird ein Fahrverbot nur bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder beharrlichen Pflichtverletzungen im Straßenverkehr ausgesprochen. Trifft der temporäre Entzug der Fahrerlaubnis Menschen, die auf den Führerschein angewiesen sind, wiegt er besonders schwer.
Im Einzelfall ist dann zu prüfen, ob ein Härtefall beim Fahrverbot vorliegt. Handelt es sich zum Beispiel um einen Berufskraftfahrer, der durch das Verbot mindestens einen Monat lang seinem Job nicht mehr nachgehen kann, hat dieser Fall Aussicht auf Erfolg, wenn der Betroffene darlegt, dass eine besondere Härte vorliegt.
Ebenso verhält es sich beispielsweise, wenn der Führerscheinbesitzer das Fahrzeug täglich nutzt, um Angehörige zu pflegen. Auch wenn die Pflege durch einen Verlust vom Führerschein nicht mehr zu gewährleisten ist, kann ein Härtefall beim Fahrverbot vorliegen.
Wie können Sie einen Härtefall beim Fahrverbot geltend machen?
Sind Sie davon überzeugt, dass ein Härtefall beim Fahrverbot, welches Ihnen aufgebrummt wurde, vorliegt, müssen Sie zunächst einmal Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dieser muss spätestens 14 Tage nach Erhalt schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen.
Verpassen Sie diese Frist, werden die Sanktionen rechtskräftig und Sie müssen das Fahrverbot antreten. Es empfiehlt sich, wenn Sie auf einen Härtefall plädieren wollen, von Anfang an einen Anwalt für Verkehrsrecht mit dem Fall zu betrauen.
Dieser kann Ihre Erfolgschancen verlässlich einschätzen und eine stichhaltige Argumentation ausarbeiten, welche darlegt, dass ein Härtefall bei einem Fahrverbot gegen Sie vorliegt. Mit einem einfachen Einspruch ist es in aller Regel nicht getan.
Ob ein Härtefall beim Fahrverbot vorliegt, wird in aller Regel vor Gericht verhandelt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie unbedingt einen Rechtsbeistand mit dem Fall betrauen. Folgt der Richter Ihrer Argumentation und erkennt eine besondere Härte an, heißt das allerdings nicht, dass Sie straffrei davonkommen.
In der Regel wird dann das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt. Sind Sie finanziell nicht dazu in der Lage, den Betrag auf einen Schlag zu entrichten, kann unter Umständen eine Ratenzahlung vereinbart werden.