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Im Einzelfall wird die Schuld oft geteilt
Ein Unfall im Straßenverkehr ist nur in seltenen Fällen eindeutig auf das Fehlverhalten eines einzelnen Fahrers zurückzuführen – vor allem dann, wenn mehrere Kfz beteiligt sind.
Oft sind alle beteiligten Parteien am Geschehen nicht ganz unschuldig. Aus diesem Grund nutzen Gerichte oft Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall, um das Gewicht der Schuld und die damit verbundenen Kosten gerecht zu verteilen.
Doch wie genau funktionieren Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen eigentlich? Sind diese im Vorhinein für die einzelnen Tatbestände festgelegt? Welches Zahlungsverhältnis wird durch eine Haftungsquote genau vorgegeben. Dieser Ratgeber hat die Antworten auf die genannten Fragen parat.
FAQ: Haftungsquoten beim Verkehrsunfall
Den Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall können Sie entnehmen, welcher Kraftfahrer welchen prozentualen Anteil der Kosten tragen muss. Dabei spielt normalerweise die Schuldfrage eine Rolle.
Infos zu den Gründen für die Erstellung von Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall finden Sie hier.
Dies geschieht in der Regel anhand eines Kfz-Gutachtens, welches Aufschluss darüber gibt, wer zu welchen Teilen die Schuld am Unfall trägt. Mögliche Kombinationen sind 50 zu 50, 60 zu 40, 70 zu 30, 80 zu 20, 90 zu 10 oder 100 zu 0.
Haftung im Verkehrsrecht: Oft eine Einzelfallentscheidung
Nicht immer ist die Schuldfrage nach einem Unfall eindeutig. Doch es gibt solche Fälle, in denen die Sach- und Rechtslage keine Zweifel zulässt (beispielsweise dann, wenn jemand aus der Seitenstraße viel zu schnell herausfährt und ein anderes Fahrzeug rammt). Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall dieser Art sind auch nicht flexibel. Denn dafür wird einfach eine Quote von 100 zu 0 angewandt. Doch was steckt eigentlich hinter dieser Formulierung?
Haftungsquoten, auf einen Verkehrsunfall bezogen, stehen immer mit dem Schaden in Verbindung, der beim Unfallgeschehen entstanden ist. Eine von der Justiz ausgesprochene Quote bezieht sich jedoch nicht auf den Gesamtschaden aller beteiligten Fahrzeuge. Es wird sich immer auf die Kosten des Unfallgegners bezogen.
Gründe für die Teilung der Haftung
Es werden Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall eingesetzt, da sich häufig nicht genau nachweisen lässt, wie das Geschehen passieren konnte. Außerdem spielen zwei unterschiedliche Haftungskomponenten eine Rolle, die im Verkehrsunfallrecht Anwendung finden:
- Die Verschuldenshaftung: Das Prinzip der Verschuldenshaftung ist relativ simpel. Es geht darum, dass derjenige, der einen Fehler begangen hat, auch die Verantwortung dafür tragen muss.
- Die Haftung der Betriebsgefahr: Hierbei handelt es sich weniger um eine Frage der Schuld, als um eine Art der Gefährdungshaftung. Eine gewisse Grundhaftung wird aufgrund von § 7 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes jedem Kfz-Führer zugesprochen. Schon der Akt des Fahrens wird als eine Art Gefahrenmoment angesehen. Die Haftung im Sinne der Betriebsgefahr lässt sich nur ausschließen, wenn nachgewiesen werden kann, dass es selbst bei idealem Fahrverhalten zum Unfall gekommen wäre.
Verschuldenshaftung und Haftung der Betriebsgefahr bedingen sich auch gegenseitig. Ist nur eine Unfallpartei von ersterer betroffen, kann die andere Partei immer noch im Sinne der Betriebsgefahr schuldig gesprochen werden.
Liegt die Schuld bei allen Beteiligten, werden die Verschuldensanteile abgewogen und im Verhältnis zur Abwägung der Betriebsgefahranteile für die Berechnung der Haftungsquoten beim Verkehrsunfall genutzt.
Es zeigt sich: Haftungsquoten, die beim Verkehrsunfall die Kostenfragen klären sollen, sind ein komplexes Thema, das generell für den Einzelfall behandelt werden muss. Es gibt zwar sogenannte Quotentabellen, die einen Überblick über bekannte Tatbestände und die dazugehörigen Haftungsquoten geben, diese werden vor Gericht jedoch oft den Umständen entsprechend modifiziert.